Hallo.
Vor kurzem machte ich (15) eine Party mit mehreren Freunden bei mir (Die Eltern waren nicht da). Plötzlich stand das Ordnungsamt an der Tür, das allerdings wegen etwas anderem gerufen wurde( Tut nichts zur Sache) Nachdem dieses geklärt war, fragte der Herr mich, ob ich der Gastgeber wäre. Ich antwortete mit ja. Er notierte meine Personalien und erwähnte das ich evtl. eine Benachrichtigung wegen Ausschank von Alk. an minderjährige bekomme, da ich der Gastgeber bin. Wichtig: Die Gäste haben sich ihren Alkohol selber besorgt. Sie hatten in eben nur bei mir konsumiert.
Was hat das jetzt zu bedeuten? Kann ich als Minderjähriger dafür bbelangt werden o.Ä?
Würde mich über Antworten freuen:smile: