Ausschank von Alkohol an Minderjährige

Hallo.
Vor kurzem machte ich (15) eine Party mit mehreren Freunden bei mir (Die Eltern waren nicht da). Plötzlich stand das Ordnungsamt an der Tür, das allerdings wegen etwas anderem gerufen wurde( Tut nichts zur Sache) Nachdem dieses geklärt war, fragte der Herr mich, ob ich der Gastgeber wäre. Ich antwortete mit ja. Er notierte meine Personalien und erwähnte das ich evtl. eine Benachrichtigung wegen Ausschank von Alk. an minderjährige bekomme, da ich der Gastgeber bin. Wichtig: Die Gäste haben sich ihren Alkohol selber besorgt. Sie hatten in eben nur bei mir konsumiert.

Was hat das jetzt zu bedeuten? Kann ich als Minderjähriger dafür bbelangt werden o.Ä?

Würde mich über Antworten freuen:smile:

hallo,
das ordnungsamt wurde sicherlich von den nachbarn gerufen.
als gastgeber bist du für alles verantwortlich, was bei deiner party abgelaufen ist.
die tatsache, dass du 15 jahre alt bist bedeutet dass bei dir die jugendgesetzgebung angewendet wird.
ab dem 14 lebensjahr bist du strafmündig und musst dich auch bei einem vergehen verantwort.

ganz nebenbei, wenn auuf deiner party alkohol getrunken wird, dann solltest du wissen, dass es gerade für jugendliche in deinem alter sehr gefährlich ist. alkohol ist eine droge und keinen deinen körper, der noch in der entwicklung ist, stark schädigen. solltest mal mit deinen eltern darüber reden.
mfg
mpu24