Doppelte Staasbürgerschaft

Hallo zusammen,
das Thema wurde häufig beleuchtet. Meine Mutter ist Österreicherin, mein Vater Deutscher und ich bin auch Deutscher. Ich weiss, dass ich als EU Bürger nach 6 Jahren Aufenthalt in Österreicher werden könnte…das will und kann ich nicht.
Gibt es nicht eine Möglichkeit die Staatsbürgerschaft auf Grund der verwandtschaftlichen Verhältnisse zu beschleunigen? Kann ich dann auch die deutsche Staatsbürgerschaft behalten?

Danke im Voraus
McheS

Hallo,

die doppelte Staatsbürgerschaft ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt (z.B. erlaubt Italien sie seit kurzem, Portugal noch immer nicht).
Wie das für Österreich ist, sollte das österreichische Konsulat (? - da wo Deine Mutter von Deutschland aus Ihren österreichischen Paß beantragt, etc) beantworten können.
Und Deine Frage zur Beschleunigung der Staatsbürgerschaft auch.

Viele Grüße

Paola

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Hallo,

falls du männlich bist solltest du dir das wegen dem Wehr- bzw. Wehrersatzdienst gut überlegen.

Wenn du unterscheidliche Elternteile hast kannst du dir an sich die Staatsbürgerschaft aussuchen. In der Regel hättest du die bei der Gebuhrt erhalten. Du kannst deien doppelte Staatsbürgerscaft dann auch auf deine Kinder weiter geben. Sollte dies nicht geschehen sein solltest du deien Eltern mal nach den Grund fragen.

Du kannst auch bei einen normalen Wechsel eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.

Der Sinn, vor allem wenn man auch an die Pflichten udn Probele denkt, eien Deutsche und eine Österreichische Staatsbürgerschaft zu haben kapiere ich persönlich nicht.

Wenn du in Deuschland aufgewachsen bist, lebst und auch weiter leben magst für was brauchst du zusätzlich die Österreichische Staatsbürgerschaft und den ganzen Bürokratenaufwand? Meien persönliche Anmerkung.

Gesetze und Hintergründe findest du beim bundesministerium des Inneren. Habe dir einen Link gesucht:
[http://www.bmi.bund.de/nn_164892/Internet/Content/Th…](http://www.bmi.bund.de/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte Staatsangehoerigkeit Mehrstaatigkeit.html)

Grüsse

Hallo!

Wenn die Mutter zum Zeitpunkt deiner Geburt Österreicherin war bist du bereits automatisch österreichischer Staatsbürger seit Geburt.

Gruß
Tom

Hallo Mches,

Auf Deine Frage hin: Soviel ich weiß, gibt es keine Möglichkeit diese Einbürgerung zu beschleunigen. Ausserdem vermute ich Du bist über 18 Jahren und somit kannst du NICHT beide Nationalitäten gleichzeitig haben. Falls auf beiden berechtigt, muß Du Dich für eine entscheiden.

ABER: Im Fall Österreich solltest Du dich lieber im Konsulat bzw Botschaft erkündigen. Ich kenne diesen Fall:
Vater Österreicher, Mutter nicht. Eltern unverheiratet im EU-Ausland lebend. Vater hat Kind, selbstverständlich anerkannt und zahlt dafür auch pünktlich. Kind hat KEINEN Anspruch auf österreichischen Paß bzw. Nationalität bzw. Staatsbürgerschaft.

Daher erstellt sich mich die Frage (wenn ich darf): Im heutigen Europa der EU, wo Grenzen abgeschafft werden und du eh schon einen EU-Paß hast, warum willst du ZUSÄTZLICH Österreichin werden? (Angenommen es wäre überhaupt möglich)?

Liebe Grüße,
Helena

Hi

Auf Deine Frage hin: Soviel ich weiß, gibt es keine
Möglichkeit diese Einbürgerung zu beschleunigen.

Es findet keine Einbürgerung bei Leuten statt, die bereits Österreicher sind! Die Staatsangehörigkeit wird in Anspruch genommen, nichts weiter. Man hat ein Recht darauf. Mit einer Einbürgerung hat das nichts zu tun. Es ist auch rechtlich nicht dasselbe!

Ausserdem
vermute ich Du bist über 18 Jahren und somit kannst du NICHT
beide Nationalitäten gleichzeitig haben. Falls auf beiden
berechtigt, muß Du Dich für eine entscheiden.

Wenn hier Probleme auftauchen, dann mit Deutschland. Österreich erlaubt im Gegensatz zu Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft, wenn BEIDE aufgrund eines Rechtes in Kraft treten und NICHT aufgrund einer Einbürgerung = auf Antrag. Zumindest war das vor einigen Jahren noch so.

Vater Österreicher, Mutter nicht. Eltern unverheiratet im
EU-Ausland lebend. Vater hat Kind, selbstverständlich
anerkannt und zahlt dafür auch pünktlich. Kind hat KEINEN
Anspruch
auf österreichischen Paß bzw. Nationalität bzw.
Staatsbürgerschaft.

Österreicher von Geburt ist, wer 1. eine österreichische Mutter hat oder b. einen ehelichen österreichischen Vater. Das Gesetz ist durchaus sinnvoll, denn bei unehelichen Kindern ist nicht gesichert, daß überhaupt irgendeine Verbindung zu diesem Mann besteht.

Im
heutigen Europa der EU, wo Grenzen abgeschafft werden und du
eh schon einen EU-Paß hast, warum willst du ZUSÄTZLICH
Österreichin werden?

Die Frage geht zurück: Hast du deine Staatsangehörigkeit niedergelegt? Was ich mich erinnern kann nicht. Warum nicht? Wäre doch egal.

Ist es eben nicht. Es hat etwas mit Identität zu tun. Warum soll man das aufgeben müssen, was einem die Heimat ist? Das ist widersinnig und unfair.

Gruß
d.

Hi Datafox,
Ich glaube Du hast die Antwort an die Falsche gestellt…

Es findet keine Einbürgerung bei Leuten statt, die bereits
Österreicher sind!

Ich habe es so verstanden, daß die Fragestellerin (also nicht ich!!!) EBENFALLS Österreichin weden möchte.

Die Staatsangehörigkeit wird in Anspruch
genommen, nichts weiter. Man hat ein Recht darauf. Mit einer
Einbürgerung hat das nichts zu tun. Es ist auch rechtlich
nicht dasselbe!

Dann habe ich was neues gelernt: Für mich war Einbürgerung dasselbe wie eine Nationalität oder eine Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Wenn hier Probleme auftauchen, dann mit Deutschland.

Und viele anderen Ländern… Denn soviel ich weiß, die allemeisten erlauben NICHT eine doppelte Nationalität nach dem 18. Lebensjahr.
(Zumindest in Europa)

Österreich erlaubt im Gegensatz zu Deutschland die doppelte
Staatsbürgerschaft, wenn BEIDE aufgrund eines Rechtes in Kraft
treten und NICHT aufgrund einer Einbürgerung = auf Antrag.
Zumindest war das vor einigen Jahren noch so.

Keine Erfahrung mit Österreich diesbezüglich…

Österreicher von Geburt ist,

„Von Geburt“ geht es hier nicht.

wer 1. eine österreichische
Mutter hat oder b. einen ehelichen österreichischen Vater.

Und lt. öst. Rechtsanwälten widerspricht das im Gründe das öst. Grundgesetz, dort wo es heisst Kinder von verheirateten Eltern sind Kindern von ledigen Eltern gleichgestellt.
Dieses Gesetz widerspricht sich somit mit dem Grundgesetz.

Das
Gesetz ist durchaus sinnvoll,

Finde ich nicht.

denn bei unehelichen Kindern ist
nicht gesichert, daß überhaupt irgendeine Verbindung zu diesem
Mann besteht.

Na und? Was hat die menschlichen Beziehung zwei Erwachsenen mit der Nationalität eines Kindes zu tun???
Ich kenne kein anderes Land wo das annähernd nur so ist. Und ich finde das völlig daneben und ungerecht (siehe oben)

Die Frage geht zurück: Hast du deine Staatsangehörigkeit
niedergelegt? Was ich mich erinnern kann nicht. Warum nicht?
Wäre doch egal.

Diese Frage sollst du an die Fragestellerin stellen. Ich habe kein gesteigertes Interesse eine andere Nationalität anzunehmen als die, die ich jetzt habe.

Ist es eben nicht. Es hat etwas mit Identität zu tun. Warum
soll man das aufgeben müssen, was einem die Heimat ist? Das
ist widersinnig und unfair.

Im Rahmen des heutigen Europas gebe ich Dir Recht. Aber für Menschen ausserhalb dieses Kontinents, sehe ich durchaus ein warum und weshalb sie die Nationalität aufgeben wollen, die sie vom Geburt her bekamen. Wohl bemerkt, vom Vater UND vom Mutter -egal ob sie ledig oder verheiratet sind.

Gruß
Helena

Hi Datafox,
Ich glaube Du hast die Antwort an die Falsche gestellt…

Hi

Sorry habe nicht genau geschaut wer da jetzt wem antwortet!

Dann habe ich was neues gelernt: Für mich war Einbürgerung
dasselbe wie eine Nationalität oder eine Staatsangehörigkeit
anzunehmen.

Im österreichischen Recht ist das nicht dasselbe. Es wird ein Unterschied gemacht zwischen dem Verleih per Einbürgerung und dem Erwerb per Geburt. Dieser Unterschied betrifft auch fremde Staatsangehörigkeiten: Wer eine weitere aufgrund Verleih annimmt, verliert die österreichische. Wer eine weitere aufgrund eines Gesetzes in diesem Land bekommt (durch Abstammung, Geburtsort etc.), verliert sie nicht.

Und viele anderen Ländern… Denn soviel ich weiß, die
allemeisten erlauben NICHT eine doppelte Nationalität nach dem
18. Lebensjahr.
(Zumindest in Europa)

Es scheimt mir eher die Ausnahme zu sein, daß es nicht erlaubt wird. Müßte man weltweit vergleichen.

Keine Erfahrung mit Österreich diesbezüglich…

Für den genannten Fall ist es aber relevant, denn derjenige ist Deutscher per Geburt.

Österreicher von Geburt ist,

„Von Geburt“ geht es hier nicht.

Doch. Das ist eine der Arten die ö. Stbgsch. zu erlangen. Steht so im Gesetz drin.

Und lt. öst. Rechtsanwälten widerspricht das im Gründe das
öst. Grundgesetz, dort wo es heisst Kinder von verheirateten
Eltern sind Kindern von ledigen Eltern gleichgestellt.
Dieses Gesetz widerspricht sich somit mit dem Grundgesetz.

Wahrscheinlich betrifft das Grundgesetz nur Österreicher? Zur Zeit ist das jedenfalls geltendes Recht. Ich bin auf diese Besonderheit gestoßen, als ich selbst nachgelesen habe.

Das
Gesetz ist durchaus sinnvoll,

Finde ich nicht.

Männer können Kinder zeugen, die dann ohne irgendeinen Bezug zu ihnen irgendwo aufwachsen. Wenn ein Paar will, daß das Kind Österreicher wird, dann können sie doch heiraten.

Na und? Was hat die menschlichen Beziehung zwei Erwachsenen
mit der Nationalität eines Kindes zu tun???

Es geht wohl um die Nähe des Kindes zum Vater, welche anders als bei der Mutter nicht automatisch gegeben ist. Es kann auch sein, daß das Gesetz aus einer Zeit stammt, als Vaterschaftstests nicht möglich waren.

Ich kenne kein anderes Land wo das annähernd nur so ist.

Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Wäre eine spannende Frage.

Diese Frage sollst du an die Fragestellerin stellen. Ich habe
kein gesteigertes Interesse eine andere Nationalität
anzunehmen als die, die ich jetzt habe.

Und warum soll der Fragesteller dann nicht ebenfalls das Recht haben, die Staatsangehörigkeit seiner Eltern zu erlangen bzw. beizubehalten?

Im Rahmen des heutigen Europas gebe ich Dir Recht. Aber für
Menschen ausserhalb dieses Kontinents, sehe ich durchaus ein
warum und weshalb sie die Nationalität aufgeben wollen, die
sie vom Geburt her bekamen. Wohl bemerkt, vom Vater UND vom
Mutter -egal ob sie ledig oder verheiratet sind.

Hier Entscheidungen treffen zu MÜSSEN, also sich entscheiden zu müssen zwischen zwei Heimaten - das ist grausam und tut der Integration von Fremden nichts Gutes, im Gegenteil, verhindert sie. Die Vorstellung, daß ein Mensch mehr als eine Beziehung zu einem Land haben kann, ist offenbar undenkbar. „Wir akzeptieren dich nur, wenn du deinem Land abschwörst und alle Verbindungen abbrichst und von nun an als Ausländer in deine Heimat reist?“ Was sagt das über die Beziehung zum eigenen Land aus?

Grüße
d.

Hallo!

Es findet keine Einbürgerung bei Leuten statt, die bereits
Österreicher sind! Die Staatsangehörigkeit wird in Anspruch
genommen, nichts weiter. Man hat ein Recht darauf. Mit einer
Einbürgerung hat das nichts zu tun. Es ist auch rechtlich
nicht dasselbe!

Sehr richtig - und genau das ist auch der Punkt! Wer einen Pass beantragt, beantragt nicht die Staatsangehörigkeit. Die Ausstellung eines (gewöhnlichen) Passes setzt die Staatsangehörigkeit vielmehr voraus, diese muss daher zuvor auf die eine oder andere Art erworben worden sein.

Ausserdem
vermute ich Du bist über 18 Jahren und somit kannst du NICHT
beide Nationalitäten gleichzeitig haben. Falls auf beiden
berechtigt, muß Du Dich für eine entscheiden.

Wenn hier Probleme auftauchen, dann mit Deutschland.
Österreich erlaubt im Gegensatz zu Deutschland die doppelte
Staatsbürgerschaft, wenn BEIDE aufgrund eines Rechtes in Kraft
treten und NICHT aufgrund einer Einbürgerung = auf Antrag.
Zumindest war das vor einigen Jahren noch so.

Das ist meiner Information nach in Deutschland nicht anders, wäre auch etwas merkwürdig wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren würde, wenn einem die österreichische „aufgezwungen“ wird und vice versa.

Ich denke die andere Meinung, die in diversen Foren auch schon tausendmal vertreten wurde, gehört zu den häufigsten Rechtsirrtümern, keine Ahnung ob das schon im Lexikon steht, vielleicht könnte das mal jemand prüfen.

Das Grundproblem ist, dass die Leute die Staatsangehörigkeit auf Grund Geburt im Land mit der Staatsangehörigkeit auf Grund Abstammung verwechseln. Das deutsche StAG kennt nämlich eine derartige Regelung für Leute, die die Staatsangehörigkeit durch Geburt im Land erworben haben. Erwirbt sie einer aber durch Abstammung erwirbt er sie nicht durch Geburt im Land (auch wenn er in D geboren ist), sondern durch Abstammung.

Vater Österreicher, Mutter nicht. Eltern unverheiratet im
EU-Ausland lebend. Vater hat Kind, selbstverständlich
anerkannt und zahlt dafür auch pünktlich. Kind hat KEINEN
Anspruch
auf österreichischen Paß bzw. Nationalität bzw.
Staatsbürgerschaft.

Österreicher von Geburt ist, wer 1. eine österreichische
Mutter hat oder b. einen ehelichen österreichischen Vater.

Das ist richtig, § 7 StbG.

Das
Gesetz ist durchaus sinnvoll, denn bei unehelichen Kindern ist
nicht gesichert, daß überhaupt irgendeine Verbindung zu diesem
Mann besteht.

Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, sagen wir mal so. Es diskriminiert ja nicht die Eltern, sondern die Kinder, die darauf keinen Einfluss haben, und die Diskriminierung unehelicher Kinder gegenüber ehelichen Kindern ist ohne ausreichende sachliche Rechtfertigung nach Art. 7 B-VG und Art. 2 StGG (Gleichheitssatz) unzulässig.

Es gibt da durchaus verfassungsrechtliche Argumente (politische sind für die Verfassungskonformität nicht relevant, daher kann die Frage was sinnvoll ist und was nicht bei dieser Frage dahingestellt sein) pro und contra. Ich schätze aber, dass die Chancen mehr als 50% stehen, vor dem Verfassungsgerichtshof zu gewinnen. Ich ermuntere daher eigentlich jeden, wenn er ein bisschen ein finanzielles Risiko eingehen möchte und uneheliches Kind eines österreichischen Vaters ist einmal die „Feststellung der Staatsbürgerschaft“ zu beantragen und gegen den abweisenden Bescheid zum VfGH zu gehen.

Im
heutigen Europa der EU, wo Grenzen abgeschafft werden und du
eh schon einen EU-Paß hast, warum willst du ZUSÄTZLICH
Österreichin werden?

EU-Pässe gibt es nicht, da es keine Staatsangehörigkeit zur EU, EG oder EURATOM gibt.

Ist es eben nicht. Es hat etwas mit Identität zu tun. Warum
soll man das aufgeben müssen, was einem die Heimat ist? Das
ist widersinnig und unfair.

Wir sind ja nicht immer einer Meinung, aber da stimme ich dir zu.

Gruß
Tom

Hallo!

Dann habe ich was neues gelernt: Für mich war Einbürgerung
dasselbe wie eine Nationalität oder eine Staatsangehörigkeit
anzunehmen.

Ja, aber die Fragestellung stimmte mit dem dargelegten Sachverhalt nicht überein. Wenn ich strikt juristisch argumentiere müsste ich auf die Frage antworten: ein solch ein Antrag wäre mit Bescheid als unzulässig zurückzuweisen. Warum? Weil ein österreichischer Staatsbürger nicht die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen kann. Hingegen wäre dem Antrag auf Erteilung eines Reisepasses freilich stattzugeben, allerdings ist mit der Erteilung eines Reisepasses nicht die Verleihung einer Staatsangehörigkeit verbunden.

Da aber nicht nur ich, sondern auch datafox davon ausgegangen sind, dass etwas anderes gemeint war, haben wir die Frage entsprechend des gemeinten angepasst.

Die Frage steht und fällt daher mit der Frage, war die Mutter oder ein ehelicher Vater zum Zeitpunkt der Geburt österreichischer Staatsbürger? Wenn ja, wurde die Staatsbürgerschaft seither irgendwie verloren? Wenn nein, ist der Betroffene österreichischer Staatsbürger.

Österreicher von Geburt ist,

„Von Geburt“ geht es hier nicht.

wer 1. eine österreichische
Mutter hat oder b. einen ehelichen österreichischen Vater.

Und lt. öst. Rechtsanwälten widerspricht das im Gründe das
öst. Grundgesetz, dort wo es heisst Kinder von verheirateten
Eltern sind Kindern von ledigen Eltern gleichgestellt.
Dieses Gesetz widerspricht sich somit mit dem Grundgesetz.

Ja, entspricht auch meiner Rechtsansicht. Aber verfassungswidrige Gesetze gelten bis sie vom VfGH (oder dem Gesetzgeber) aufgehoben wurden. Solange sich also niemand beschwert, wird das Gesetz so bleiben.

Das
Gesetz ist durchaus sinnvoll,

Finde ich nicht.

Ok, das ist ein politisches Argument.

denn bei unehelichen Kindern ist
nicht gesichert, daß überhaupt irgendeine Verbindung zu diesem
Mann besteht.

Na und? Was hat die menschlichen Beziehung zwei Erwachsenen
mit der Nationalität eines Kindes zu tun???
Ich kenne kein anderes Land wo das annähernd nur so ist. Und
ich finde das völlig daneben und ungerecht (siehe oben)

So ungewöhnlich ist es dann auch nicht, z.B. gab es in Deutschland eine vergleichbare diskriminierende Regelung, die aber eben schon in den 70er Jahren vom BVerfG aufgehoben wurde.

Das politische und auch verfassungsrechtliche Pro-Argument für diese Regelung ist die Verhinderung von Missbrauch, da die wirkliche Vaterschaft nur im Streitfall geprüft wird. Die Vaterschaft steht nämlich fest, sobald ein Mann diese anerkennt und es ist dann ganz egal, ob der wirklich der Vater ist. Damit ist natürlich auch eine Tür für kriminelle Tätigkeiten geöffnet. Wie so oft im Recht ist es halt so, dass das mit richtig und falsch nicht ganz so einfach ist, wenn man mal eine Gesamtschau vornimmt.

Gruß
Tom

Hi Datafox,

Sorry habe nicht genau geschaut wer da jetzt wem antwortet!

Es macht ja gar nichts!!! :o)))
Es war mir so aufgefallen, duch Deine Antworten. Nix weiter.

Im österreichischen Recht ist das nicht dasselbe. Es wird ein
Unterschied gemacht zwischen dem Verleih per Einbürgerung und
dem Erwerb per Geburt. Dieser Unterschied betrifft auch fremde
Staatsangehörigkeiten: Wer eine weitere aufgrund Verleih
annimmt, verliert die österreichische. Wer eine weitere
aufgrund eines Gesetzes in diesem Land bekommt (durch
Abstammung, Geburtsort etc.), verliert sie nicht.

Das leuchtet irgendwie schon ein…

Es scheimt mir eher die Ausnahme zu sein, daß es nicht erlaubt
wird. Müßte man weltweit vergleichen.

Ja, du hast Recht. Es wäre interessant das weltweit zu vergleichen. Allerdings nun mit Rücksicht auf das was Du vorhin genannt hast (Einbürgerung per antrag oder per Abstammung)

Keine Erfahrung mit Österreich diesbezüglich…

Für den genannten Fall ist es aber relevant, denn derjenige
ist Deutscher per Geburt.

Nein, stimmt nicht. Wer in Deutschland auf die Welt kommt, ist NICHT automatisch Deutscher. In Spanien war es bis vor ca. 1 Jahr so, daß alle die auf spanischen Boden auf die Welt kommen, sind automatisch Spanier. Dieses Gesetz würde geändert, wg. den fürchterlichen Fällen der Schwangeren aus sog. „Schwarzafrika“, die alle nur denkbaren Risiken in Kauf genommen haben, um in Spanien (Kanarischen Inseln, meistens) zu entbinden. Ich vermute die spanischen Behörden wollten versuchen, diese Tatsache etwas zu mildern, hat es aber leider nicht geklappt (Es sterben immer viele Menschen dabei!)…

http://es.noticias.yahoo.com/afp/20070605/tes-inmigr…

Österreicher von Geburt ist,

„Von Geburt“ geht es hier nicht.

Doch. Das ist eine der Arten die ö. Stbgsch. zu erlangen.
Steht so im Gesetz drin.

War aber meinerseites dies nicht gemeint.

Wahrscheinlich betrifft das Grundgesetz nur Österreicher?

Also ich persönlich habe wenig Ahnung vom Recht. Aber das was Du sagst ist -mit Verlaub- der größten Irrtum, daß ich seit Monaten gelesen habe.

Männer können Kinder zeugen, die dann ohne irgendeinen Bezug
zu ihnen irgendwo aufwachsen.

Und trotzdem sind biologisch betrachtet nach wie vor die Väter…

Wenn ein Paar will, daß das Kind
Österreicher wird, dann können sie doch heiraten.

Das ist doch nicht Dein Ernst, oder???

Es geht wohl um die Nähe des Kindes zum Vater,

Also ich kann kaum glauben, daß Du das sagst, Data.
Wer entscheidet also, wo die Grenzen sind, wieviel Nähe notwendig ist, um eine Einbürgerung per Abstammung zuzulassen??? WAs wenn der Wille dazu vorhanden ist, nicht aber so die Umständen??
Das wäre imho eine Diskriminierung ohne gleichen!

welche anders
als bei der Mutter nicht automatisch gegeben ist.

Wieso? Eine Mutter kann das Kind ablehnen, es entbinden und selbst wieder verschwinden…

Es kann auch
sein, daß das Gesetz aus einer Zeit stammt, als
Vaterschaftstests nicht möglich waren.

Trotzdem. Ich glaube nicht, daß es noch ein Land gibt, wo das überhaupt denkbar wäre.
Ausserdem gibt es auch die ander Möglichkeit, wenn ich mich so ausdrücken darf:
Ein Öst. in zB London, zieht zu einer ledigen Mutter. Die 3 leben glücklich miteinander jahrelang. Nach Deinem Beispiel sollte also das Kind doch Öst. werden dürfen, denn schließlich hat sehr viel Nähe zu diesem Öst., oder??

Ich kenne kein anderes Land wo das annähernd nur so ist.

Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Wäre eine spannende Frage.

Ja, da hast Du Recht.

Und warum soll der Fragesteller dann nicht ebenfalls das Recht
haben, die Staatsangehörigkeit seiner Eltern zu erlangen bzw.
beizubehalten?

Darum geht es ja: Lt. Dir, weil sie nicht genug Nähe zu einem Öst. hat!

Hier Entscheidungen treffen zu MÜSSEN, also sich entscheiden
zu müssen zwischen zwei Heimaten - das ist grausam und tut der
Integration von Fremden nichts Gutes, im Gegenteil, verhindert
sie.

Durchaus einverstanden. Es ist in der Tat grausam. Allerdings gibt es Nationalitäten, die nicht so „gewollt“ sind (konnte Dir ein paar beispiele nennen, tue ich aber hier nicht um niemand zu veletzen), vorallem dann wenn viele Auslandsreisen notwendig sind. Mit anderen Wörtern ich kenne mehrere YX, die alles daran gesetzt haben, die -in diesem Fall- sp. Nationalität zu erlangen, um ihren vom Geburt aus zugestanden Nationalität „loszuwerden“.

Die Vorstellung, daß ein Mensch mehr als eine Beziehung
zu einem Land haben kann, ist offenbar undenkbar. „Wir
akzeptieren dich nur, wenn du deinem Land abschwörst und alle
Verbindungen abbrichst und von nun an als Ausländer in deine
Heimat reist?“ Was sagt das über die Beziehung zum eigenen
Land aus?

Ich gebe Dir wieder Recht, aber hier in Deutschland sind es(oder gab es) viele Türken, zB, die Türkei nur von 2 oder 3 Urlaube kannten. Sie hatten wenig/kaum Bezug sonst zum Land und fühlten sich selbst nicht zur heimat ihre Eltern gezogen… (Das war aber NICHT vorhin gemeint, wo ich das mit dem „loswerden“ gemeint habe!!!)

Kurz: Ich kann mir durchaus vorstellen, daß es Menschen gibt, die seine vom Geburt aus erhaltene Nationalität, los werden wollen. Und ich finde grundverkehrt und ungerecht bis oben hin, daß nur eine Österreichin oder einen verheirateten Österreicher die Nationalität an ihre Sprößlinge weiter geben können. Das ist in meinen Augen, himmelsschreiend. Und offenbar stehe ich mit meiner Meinung gar nicht so alleine da…

Liebe Grüße nach Israel,
Helena

Hallo Tom!

Dann habe ich was neues gelernt: Für mich war Einbürgerung
dasselbe wie eine Nationalität oder eine Staatsangehörigkeit
anzunehmen.

Ja, aber die Fragestellung stimmte mit dem dargelegten
Sachverhalt nicht überein.

Nein, klar. Es waren zwei Sachverhalte. Ich bin ja nicht Fragestellerin.

Wenn ich strikt juristisch
argumentiere müsste ich auf die Frage antworten: ein solch ein
Antrag wäre mit Bescheid als unzulässig zurückzuweisen. Warum?
Weil ein österreichischer Staatsbürger nicht die
österreichische Staatsbürgerschaft beantragen kann.

In meinem Sachverhalt ging ja eh darum daß er eben nicht Öst. ist.

Hingegen
wäre dem Antrag auf Erteilung eines Reisepasses freilich
stattzugeben, allerdings ist mit der Erteilung eines
Reisepasses nicht die Verleihung einer Staatsangehörigkeit
verbunden.

Bitte korregiere mich wenn ich mich irre, aber das ist ein Fisch, der seinen eigenen Schwanz ist: Wer ein XY-Paß hat, ist er ja XY-er. Schon auf der erstens Seite eines Passes steht es klar und deutlich, daß „der Besitzer dieses Passes, XY Staatsbürger ist“ (o.ä.) oder sogar „Dieses Passes ist Eigentum des XY Staates. Im Fall vom Verlust, bitte …“

Die Frage steht und fällt daher mit der Frage, war die Mutter
oder ein ehelicher Vater zum Zeitpunkt der Geburt
österreichischer Staatsbürger? Wenn ja, wurde die
Staatsbürgerschaft seither irgendwie verloren? Wenn nein, ist
der Betroffene österreichischer Staatsbürger.

Das es so ist, steht, glaube ich, nicht zur Debatte. Es ist halt so. Allerdings ist es nicht ganz gesetzkonform im eigenen Land (siehe öst. Grundgesetz)

Ja, entspricht auch meiner Rechtsansicht. Aber
verfassungswidrige Gesetze gelten bis sie vom VfGH (oder dem
Gesetzgeber) aufgehoben wurden. Solange sich also niemand
beschwert, wird das Gesetz so bleiben.

Das ist immer und überall so. Allerdings, wäre langsam Zeit das zu ändern, wie ich finde…

So ungewöhnlich ist es dann auch nicht, z.B. gab es in
Deutschland eine vergleichbare diskriminierende Regelung, die
aber eben schon in den 70er Jahren vom BVerfG aufgehoben
wurde.

Ja, und vor viiiiiiiiiiielen Jahren konnte man auch Menschen kaufen! Damit meine ich, daß Gesetzte da sind um sich der Gesellschaft anzupassen und wenn überholt, dann diese abzuschaffen bzw. ersetzen!

Das politische und auch verfassungsrechtliche Pro-Argument für
diese Regelung ist die Verhinderung von Missbrauch, da die
wirkliche Vaterschaft nur im Streitfall geprüft wird.

Fraglich ist aber, ob diesen Mißbrauch auch durch einen verfassungs-unkonformes Gesetz verhindert wird oder ob Menschen nicht um ihren wirklichen Nationalität um diese betrogen werden, gesetzkonform, versteht sich…

Die
Vaterschaft steht nämlich fest, sobald ein Mann diese
anerkennt und es ist dann ganz egal, ob der wirklich der Vater
ist.

Eben!

Damit ist natürlich auch eine Tür für kriminelle
Tätigkeiten geöffnet. Wie so oft im Recht ist es halt so, dass
das mit richtig und falsch nicht ganz so einfach ist, wenn man
mal eine Gesamtschau vornimmt.

In meinen Augen es war nie so, daß eine kriminelle Tätigkeit durch einen Gestz verhindert wird. Denn allein das Wort „kriminell“ setzt eine Rechtsgrundlage voraus. D.h. es ist kriminell eine Bank zu überfallen. Und trotzdem werden immer wieder auf Neue welche überfallen.

Schöne Grüße,
Helena

Hallo!

Keine Erfahrung mit Österreich diesbezüglich…

Für den genannten Fall ist es aber relevant, denn derjenige
ist Deutscher per Geburt.

Männer können Kinder zeugen, die dann ohne irgendeinen Bezug
zu ihnen irgendwo aufwachsen.

Und trotzdem sind biologisch betrachtet nach wie vor die
Väter…

Ja.

Wenn ein Paar will, daß das Kind
Österreicher wird, dann können sie doch heiraten.

Das ist doch nicht Dein Ernst, oder???

Ist aber im Gesetz so vorgesehen. Es gibt übrigens noch eine zweite Möglichkeit, derer man sich in Härtefällen bedienen kann: die Legitimation durch den Bundespräsidenten (auf Vorschlag der Bundesregierung mit Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes bei Minderjährigen…) - das kann man in Härtefällen machen. Mit der Legitimation ist das uneheliche Kind ein eheliches Kind.

Es geht wohl um die Nähe des Kindes zum Vater,

Also ich kann kaum glauben, daß Du das sagst, Data.
Wer entscheidet also, wo die Grenzen sind, wieviel Nähe
notwendig ist, um eine Einbürgerung per Abstammung
zuzulassen???

Der Gesetzgeber entscheidet das im Rahmen der verfassungsrechtlich zulässigen Regelungen. Wer soll das sonst entscheiden außer der demokratisch gewählte Gesetzgeber, nur dieser hat die Legitimation zur Festlegung allgemein verbindlicher Normen. Das heißt ja nicht, dass man mit allem einverstanden ist, das ist so, aber irgendwer muss ja mal entscheiden und das macht halt nunmal das Parlament.

WAs wenn der Wille dazu vorhanden ist, nicht

aber so die Umständen??
Das wäre imho eine Diskriminierung ohne gleichen!

Ja. Allerdings ist jedes Gesetz eine Form der Diskriminierung. Die Frage ist zum einen der politische Wille dahinter und zum anderen die verfassungsrechtlichen Grenzen (die in concreto wahrscheinlich überschritten sind). Dass die politischen Ansichten nicht gleich sind, muss jeder und ein demokratisches Land akzeptieren (und das ist nicht identisch mit „einverstanden sein“!).

welche anders
als bei der Mutter nicht automatisch gegeben ist.

Wieso? Eine Mutter kann das Kind ablehnen, es entbinden und
selbst wieder verschwinden…

Nein, das ist ein Rechtsirrtum. Sie kann faktisch, rechtlich darf sie es aber nicht. Die Mutter hat nicht einfach so das Recht, sich der Obsorge zu entledigen. Jedenfalls nicht nach österreichischem Kindschaftsrecht.

Es kann auch
sein, daß das Gesetz aus einer Zeit stammt, als
Vaterschaftstests nicht möglich waren.

Trotzdem. Ich glaube nicht, daß es noch ein Land gibt, wo das
überhaupt denkbar wäre.

Wieso? Es gibt Länder die überhaupt an die Geburt im Land anknüpfen und nicht an die Abstammung. Also ich kenne mich im Detail auch nicht aus, aber Ländern wie USA, Kanada oder Australien ist die Abstammung relativ egal.

Oder ich weiß z.B. dass eine Frau nach italienischem Passrecht zur Ausstellung eines Reisepasses für sie selbst die Zustimmung des Vaters des gemeinsamen Kindes benötigt, ganz egal ob sie mit diesem verheiratet ist oder nicht. Es gibt viel, was man sich so nicht denkt…

Estland und Lettland haben z.B. den Russen, die dort seit 50 Jahren beheimatet sind einfach die Staatsbürgerschaft nicht gegeben, de facto haben sie sie also einfach aus dem eigenen Land ausgebürgert. Hält man sich vor Augen, dass Tallin oder Riga eine russischsprachige Maiorität hat, die einerseits faktisch einfach ausgebürgert wurde und andererseits auch ihre Muttersprache nicht als Amtssprache benutzen darf, diese Staaten anstandlos EU Länder wurden und niemand nach einem angemessenen und gerechten Minderheitenschutz schreit wundert einem doch auch gar nichts mehr oder? Zumindest scheinen die heftigen Reaktionen in Russland zum letzten Konflikt etwas verständlicher, wenngleich sie nicht gut zu heißen sind.

Dagegen ist § 7 StbG relativ harmlos…

Gruß
Tom

Hallo!

Wenn ich strikt juristisch
argumentiere müsste ich auf die Frage antworten: ein solch ein
Antrag wäre mit Bescheid als unzulässig zurückzuweisen. Warum?
Weil ein österreichischer Staatsbürger nicht die
österreichische Staatsbürgerschaft beantragen kann.

In meinem Sachverhalt ging ja eh darum daß er eben nicht Öst.
ist.

Ja kann sein, aber das war aus der Abgrenzung zur Frage für mich nicht erkennbar.

Hingegen
wäre dem Antrag auf Erteilung eines Reisepasses freilich
stattzugeben, allerdings ist mit der Erteilung eines
Reisepasses nicht die Verleihung einer Staatsangehörigkeit
verbunden.

Bitte korregiere mich wenn ich mich irre, aber das ist ein
Fisch, der seinen eigenen Schwanz ist: Wer ein XY-Paß hat, ist
er ja XY-er. Schon auf der erstens Seite eines Passes steht es
klar und deutlich, daß „der Besitzer dieses Passes, XY
Staatsbürger ist“ (o.ä.) oder sogar „Dieses Passes ist
Eigentum des XY Staates. Im Fall vom Verlust, bitte …“

Ich korrigiere gerne:wink:: Die Staatsbürgerschaft ist die Voraussetzung zur Erteilung eines gewöhnlichen Reisepasses. Es sind also zwei verschiedene Paar Schuhe, man kann den Pass höchstens als Bestätigung sehen, die die Staatsbürgerschaft beurkundet (diese Bestätigung kann aber natürlich richtig oder auch unrichtig sein).

Die Frage steht und fällt daher mit der Frage, war die Mutter
oder ein ehelicher Vater zum Zeitpunkt der Geburt
österreichischer Staatsbürger? Wenn ja, wurde die
Staatsbürgerschaft seither irgendwie verloren? Wenn nein, ist
der Betroffene österreichischer Staatsbürger.

Das es so ist, steht, glaube ich, nicht zur Debatte. Es ist
halt so. Allerdings ist es nicht ganz gesetzkonform im eigenen
Land (siehe öst. Grundgesetz)

Gesetzeskonform schon, verfassungsrechtlich ist es strittig.

Ja, entspricht auch meiner Rechtsansicht. Aber
verfassungswidrige Gesetze gelten bis sie vom VfGH (oder dem
Gesetzgeber) aufgehoben wurden. Solange sich also niemand
beschwert, wird das Gesetz so bleiben.

Das ist immer und überall so. Allerdings, wäre langsam Zeit
das zu ändern, wie ich finde…

Es fehlt der politische Wille dazu.

So ungewöhnlich ist es dann auch nicht, z.B. gab es in
Deutschland eine vergleichbare diskriminierende Regelung, die
aber eben schon in den 70er Jahren vom BVerfG aufgehoben
wurde.

Ja, und vor viiiiiiiiiiielen Jahren konnte man auch Menschen
kaufen! Damit meine ich, daß Gesetzte da sind um sich der
Gesellschaft anzupassen und wenn überholt, dann diese
abzuschaffen bzw. ersetzen!

Das ist ein politisches Argument und passt nicht zum verfassungsrechtlichen. Ich teile dein Statement hier natürlich, aber man darf die Rechtsanwendung mit der Rechtsetzung nicht vermischen wenngleich sie natürlich interaktiv miteinander verknüpft sind. Vermischt man das aber argumentativ kommt keine schlüssige Argumentation heraus.

Das politische und auch verfassungsrechtliche Pro-Argument für
diese Regelung ist die Verhinderung von Missbrauch, da die
wirkliche Vaterschaft nur im Streitfall geprüft wird.

Fraglich ist aber, ob diesen Mißbrauch auch durch einen
verfassungs-unkonformes Gesetz verhindert wird

…wen du stattdessen schreiben würdest „gelinderes Mittel verhindert werden könnte“ sind wir beim Kernproblem der verfassungsrechtlichen Frage, denn kommt man zu dem Ergebnis, dass das so ist, dann liegt im Ergebnis eine Verfassungswidrigkeit (unverhältnismäßige Diskriminierung) vor.

In meinen Augen es war nie so, daß eine kriminelle Tätigkeit
durch einen Gestz verhindert wird. Denn allein das Wort
„kriminell“ setzt eine Rechtsgrundlage voraus. D.h. es ist
kriminell eine Bank zu überfallen. Und trotzdem werden immer
wieder auf Neue welche überfallen.

Das ist natürlich nicht falsch. Kriminell ist das, was der Gesetzgeber als kriminell definiert. Deswegen sage ich ja, das ist eine politische Entscheidung.

Gruß
Tom

Hi

Nein, stimmt nicht. Wer in Deutschland auf die Welt kommt, ist
NICHT automatisch Deutscher.

Ich weiß. „Durch Geburt“ sollte einfach bedeuten, daß der Zustand „Staatsbürger“ durch die Geburt herbeigeführt wurde. Die meisten Menschen werden durch Geburt Staatsbürger von ihrem Land, entweder wegen dem Geburtsort (USA z.B.) oder der Konstellation der Eltern oder Großeltern (mehrheitlich in Europa der Fall. Manche haben auch Mischformen.) Verleih auf Wunsch ist die Ausnahme, und fast immer ist er nicht gesetzlich gleichgestellt. (Daher kann Schwarzenegger nicht US-Präsident werden, obwohl er Staatsbürger ist.)

Ich vermute die spanischen Behörden wollten
versuchen, diese Tatsache etwas zu mildern, hat es aber leider
nicht geklappt (Es sterben immer viele Menschen dabei!)…

Ich vermute eher, es sollte die illegale Einwanderung gemildert werden. :smile:

Und trotzdem sind biologisch betrachtet nach wie vor die
Väter…

Die Biologie alleine sollte aber nicht darüber bestimmten, wer dazugehört. Männer können hunderte Nachkommen zeugen, weltweit, mit denen sie dann nichts zu tun haben.

Wenn ein Paar will, daß das Kind
Österreicher wird, dann können sie doch heiraten.

Das ist doch nicht Dein Ernst, oder???

Warum sollte es nicht mein Ernst sein? Als Österreicher in so einer Lage informiert man sich meistens, wie das Gesetz aussieht. Wer dann als Mann eine Familie gründen möchte, weiß wie es für das Kind aussieht.

Es geht wohl um die Nähe des Kindes zum Vater,

Also ich kann kaum glauben, daß Du das sagst, Data.
Wer entscheidet also, wo die Grenzen sind, wieviel Nähe
notwendig ist, um eine Einbürgerung per Abstammung
zuzulassen??? WAs wenn der Wille dazu vorhanden ist, nicht
aber so die Umständen??
Das wäre imho eine Diskriminierung ohne gleichen!

Offenbar ist die Regelung ein Versuch, diese Grenzen definitiv und für alle gleich zu ziehen, nämlich bei der Ehe der Eltern. Vermutlich gibt es aber Ausnahmen wie bei allen Gesetzen, um besonders harte Fälle abzufedern. Das müßte ein Anwalt klären, ich weiß es nicht.

Wieso? Eine Mutter kann das Kind ablehnen, es entbinden und
selbst wieder verschwinden…

Ja. Natürlich gibt es das. Was soll ich dazu sagen? Ich habe versucht, die Motive hinter dieser Regelung zu verstehen. Das heißt ja nicht, daß ich das Gesetz gemacht habe!

um ihren vom Geburt aus zugestanden
Nationalität „loszuwerden“.

Das sind traurige Fälle, die ich absolut nicht gemeint habe! Im Normalfall möchte ein Einwanderer seine Nationalität schon behalten. Und wenn nicht, hat er ja trotzdem die Möglichkeit sie niederzulegen. Es geht eher um den Fall, wo eine Entscheidung zu treffen ist.

Kurz: Ich kann mir durchaus vorstellen, daß es Menschen gibt,
die seine vom Geburt aus erhaltene Nationalität, los werden
wollen.

In diesem Fall ist es aber nicht so, also sollten wir das beiseite lassen.

Gruß
d.

Hi

Ich ermuntere daher
eigentlich jeden, wenn er ein bisschen ein finanzielles Risiko
eingehen möchte und uneheliches Kind eines österreichischen
Vaters ist einmal die „Feststellung der Staatsbürgerschaft“ zu
beantragen und gegen den abweisenden Bescheid zum VfGH zu
gehen.

Gehen mit einer österreichischen Staatsbürgerschaft irgendwelche finanziellen Vorteile einher? Ich vermute nicht, eher wird diese noch was kosten. Daher wird sich kein Anwalt finden lassen, der sich auf eine Abmachung über prozentuale Anteile als Lohn einläßt. Man wird den Prozeß selber Länge mal Breite bezahlen müssen, und dann wird, mit Verlaub, den meisten das Österreichersein oder nicht dann eben doch nicht so viel wert sein. Wenn es keine Fälle gibt, in denen das schon positiv beurteilt wurde, wird sich das Gesetz auch nicht ändern.

EU-Pässe gibt es nicht, da es keine Staatsangehörigkeit zur
EU, EG oder EURATOM gibt.

Na na… so war es ja nicht gemeint. Als Angehöriger eines Eu-Landes hat man definitiv gewisse Vorteile, die sich nicht dadurch erhöhen, daß man zwei EU-Ländern angehört. Das hat sie gemeint. (Ich stimme dem absolut nicht zu, denn es gibt andere Gründe eine Staatsangehörigkeit zu haben als nur persönliche Vorteile.)

Gruß
d.

Hallo!

Gehen mit einer österreichischen Staatsbürgerschaft
irgendwelche finanziellen Vorteile einher? Ich vermute nicht,
eher wird diese noch was kosten. Daher wird sich kein Anwalt
finden lassen, der sich auf eine Abmachung über prozentuale
Anteile als Lohn einläßt.

Das wäre, abgesehen davon, dass das unzulässig ist, gar nicht möglich. Es gibt keine anteilige Staatsbürgerschaft… und Streitgegenstand wäre die Feststellung der Staatsbürgerschaft.

Das Kostenrisiko wäre, wenn sich der Anwalt mit einem Honorar nach der AufwandersatzVO begnügt (etwas weniger als 1000,- Euro für die Beschwerde) ca. 1700,- Euro (inkl USt und Kostenersatz an die Republik) - also das ist jetzt nicht genau ausgerechnet, sondern geschätzt. Wer nicht viel Geld hat und Verfahrenshilfe bekommt hat gar kein Risiko und muss seinen Anwalt auch nicht zahlen.

Zum Passgesetz hat der VfGH bereits ausgeführt:

"…Jedenfalls nunmehr müßten daher sehr gewichtige Gründe
vorliegen, damit eine unterschiedliche Behandlung allein aus dem
Umstand der ehelichen oder der unehelichen Geburt als mit Art 7
B-VG vereinbar angesehen werden könnte (vgl. Urteil des EGMR v.
28.10.1987, ÖJZ 1988, S 177 (Fall Inze zu §7 Z2 Kärntner
ErbhöfeG)).

Derartige Gründe für eine paßrechtlich unterschiedliche
Behandlung unehelicher Kinder und ihrer Väter einerseits und
ehelicher Kinder und ihrer Väter andererseits liegen unter den in
vorstehender litb) aufgezeigten Umständen keinesfalls vor.

Die in Prüfung gezogenen Stellen des §12 PaßG widersprechen
sohin dem Art7 B-VG; sie sind daher als verfassungswidrig
aufzuheben…"

(VfGH G 163/91)

Wenn es keine Fälle gibt, in denen das
schon positiv beurteilt wurde, wird sich das Gesetz auch nicht
ändern.

Siehe oben

Gruß
Tom

Hallo!

Ach ja eines habe ich vergessen: wer beim VfGH gewinnt, dem zahlt die Republik natürlich die Kosten nach der AufwandersatzVO.

Gruß
Tom

Hi

Das wäre, abgesehen davon, dass das unzulässig ist, gar nicht
möglich. Es gibt keine anteilige Staatsbürgerschaft… und
Streitgegenstand wäre die Feststellung der Staatsbürgerschaft.

So eine schöne Staatsbürgerschaft von Ö ist anscheinend von rein ideellem Wert. Da fällt bei gewonnenem Prozeß nichts ab, weder für den Anwalt noch für den Kläger. Und offenbar ist sie bisher niemandem genug wert, um das Gesetz anzufechten. :smile:

Danke für die Zitate!

Gruß
d.