ALGII & Selbständigkeit, Einstiegsgeld?

Hallo,

weiß jemand zum Thema „HarzIV und Selbstständigkeit mit Einstiegsgeld“ mehr?

  1. Auf dieses Einstiegsgeld besteht ja kein Rechtsanspruch. Wurde es schonmal bei jemandem und aus welchem Grund abgelehnt? Läuft die Beantragung auf einfachem Weg mittels formlosen Antrag auf Einstiegsgeld?

  2. Bezieht man also 24 Monate lang das ALGII und zusätzlich das Einstiegsgehalt, was jedoch dem ALGII angerechnet wird? Inwieweit wird es angerechnet?

  3. Beim ALGII ist man in der Pflichtversicherung drin. Bleibt das bei der Selbständigkeit alles bestehen oder muss man sich dennoch selbst versichern (KV; RV; Beiträge z. Arbeitslosenvers.)? Mit wieviel monatl. Belastung diesbezügl. muss man rechnen?

  4. Wenn Frage 3. nein lautet, muss man sich dann weiterhin gesetztl. oder kann man sich auch privat rentenversichern?

  5. Braucht man eine Unfallversicherung? (das habe ich irgendwo im Netz mal gelesen) und ggf welche anderen Versicherungen braucht man? Ich denke an einen kleinen Online-Shop…

  6. Was ist wenn die Selbstständigkeit nicht läuft und man sie womögl. nach einem Jahr aufgibt - kann man dann normal wieder ALGII beantragen problemlos?

  7. Kann man aus der Situation (selbständig mit ICH-AG, parallel ALGII) heraus ein Fahrzeug auf Raten kaufen oder macht das keine Bank mit?

Wäre über Erfahrungen von anderen oder Tipps sehr dankbar.

vG
Free

Hallo,

weiß jemand zum Thema „HarzIV und Selbstständigkeit mit
Einstiegsgeld“ mehr?

Hallo Free,

m.W. ist die Förderung der Selbständigkeit aus Hartz IV eine reine Kann-Leistung, welche von den örtlichen Agenturen individuell entschieden wird. So kann es dabei auch extreme Unterschiede in den einzelnen Förderarten und Höhen zwischen den verschiedenen Städten geben.

Am Besten einmal mit dem Fallmanager der AA einen Termin vereinbaren oder aber einen Unternehmensberater deines Vertrauens in der Region aufsuchen, der evtl. für eine Erstberatung keine Kosten veranschlagt.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß,
k@@rsten