Anzeigenverkäufer und Musiker: gefährlich für KSK?

Hallo,

ich habe vor eine freie Tätigkeit als Anzeigenverkäufer für eine Veranstaltungszeitung auszuüben (nebenberuflich). Im Hauptberuf bin ich freiberuflicher Musiker und über die Künstlersozialkasse (KSK) sozialversichert. Diese Mitgliedschaft in der KSK möchte ich nicht riskieren. Wie hoch dürfte mein Einkommen aus dem Anzeigenverkauf sein, ohne die Mitgliedschaft in der KSK zu riskieren? Könnte ich im Namen meiner Frau die Anzeigen verkaufen? Was müsste dabei alles beachtet werden?
Vielen Dank für die Mühe

MfG

saitenzauber

Hallo Saitenzauber.

Ich bin auch in der KSK und bei mir ist das so, mir wurde gesagt wenn der „Hauptteil“ meiner Tätigkeit nichtmehr künstlerisch ist, müsste ich das der KSK mitteilen. Nun ist „Hauptteil“ oder „Schwerpunkt“ ja nicht leicht zu definieren. Ich sehe es so, solange weiterhin über 60% deiner Tätigkeit künstlerisch ist, sollte es keine Probleme geben. Allerdings würde ich doch einfach mal bei der KSK nachfragen, die sind ja eigentlich wirklich sehr nett und unbürokratisch (meine Erfahrung).

Viele Grüsse,
Lorenz

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Hi,

ich zitiere mal kurz aus dem „Ratgeber Freie“ von Goetz Buchholz:

„Wer aus einer anderen selbständigen Tätigkeit regelmäßig mehr als 325 Euro im Monat bezieht, wird über die KSK zwar rentenversichert, nicht aber kranken- und pflegeversichert - selbst wenn das künstlerische Einkommen 10mal so hoch ist.“ (Stand: 2002)

Vorsichtshalber vielleicht mal bei mediafon nachhorchen. www.mediafon.net

Gruß
Ayla

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