Hallo,
als Bedingung für die arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit gilt: wer
regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist
(siehe z.B. http://www.gruender-info.de/html/30_05_1999.php)
Ich wüsste gerne, was das konkret bedeutet.
Beispiel:
Jemand ist als selbständiger Handelsvertreter für eine Firma tätig,
wo er ca. 30.000 EUR pro Jahr Umsatz macht, und 10.000 EUR pro Jahr
zu versteuernden Gewinn erzielt, bei 15 h Arbeit/Woche.
Wenn er nun keine Angestellten hat und sonst keinen Job, ist er laut
obigem Link ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und muss daher
Rentenversicherung zahlen.
Meine Frage: Welche Bedingungen muss ein Zweitjob erfüllen, damit das
„regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig“
nicht mehr erfüllt ist.
Sprich:
Muss der Handelsvertreter mit seinem Zweitjob einen bestimmten
Mindestbetrag Umsatz machen? Oder einen bestimmten Mindestbetrag
Gewinn machen? Oder eine bestimmte Mindestanzahl von Stunden
arbeiten? (wer kann letzteres schon kontrollieren, wenn man
selbständig ist?)
Wo kann man sich ansonsten diesbezüglich erkundigen, wer kennt sich
mit sowas aus?
Julia