Hallo,
sollte ich beim Antrag auf Überbrückungsgeld einen vorhandenen Kundenauftrag mit angeben? Ich habe schon einen ziemlich großen Auftrag sicher, obwohl ich noch nicht selbstständig bin. Dieser Auftrag startet vertraglich mit dem Tag meiner Selbstständigkeit.
Dabei gibt es ja zwei Sichtweisen des Arbeitsamtes, der zum Ablehnen meines Antrags auf Überbrückungsgeld führen könnte:
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ich gebe den Auftrag an und das Arbeitsamt sagt: die Förderung durch Überbrückungsgeld ist nicht nötig, da schon durch diesen Auftrag die Existenz gesichert ist
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ich gebe den Auftrag nicht an und der ANtrag wird abgelehnt, da das Arbeitsamt sagen kann, das das Konzept nicht tragfähig ist und ich keine Kunden haben werde
hat da jemand Erfahrungen? Etwas, was ich nicht bedenke?
Danke
Christoph