Aufträge bei Überbrückungsgeldantrag angeben?

Hallo,

sollte ich beim Antrag auf Überbrückungsgeld einen vorhandenen Kundenauftrag mit angeben? Ich habe schon einen ziemlich großen Auftrag sicher, obwohl ich noch nicht selbstständig bin. Dieser Auftrag startet vertraglich mit dem Tag meiner Selbstständigkeit.
Dabei gibt es ja zwei Sichtweisen des Arbeitsamtes, der zum Ablehnen meines Antrags auf Überbrückungsgeld führen könnte:

  1. ich gebe den Auftrag an und das Arbeitsamt sagt: die Förderung durch Überbrückungsgeld ist nicht nötig, da schon durch diesen Auftrag die Existenz gesichert ist

  2. ich gebe den Auftrag nicht an und der ANtrag wird abgelehnt, da das Arbeitsamt sagen kann, das das Konzept nicht tragfähig ist und ich keine Kunden haben werde

hat da jemand Erfahrungen? Etwas, was ich nicht bedenke?

Danke
Christoph

Hallo Christoph,

ich beantrage derzeit auch Überbrückungsgeld. Dazu habe ich den Arbeitsamtmitarbeiter im Vorfeld schon ein paar Löcher in den Bauch gefragt.
Letztendlich intressiert das Arbeitsamt nur ob Dein Geschäftsplan tragfähig ist. Denen ist es egal, ob Du 1.000.000 Euro auf der hohen Kante hast oder nicht. Es ist ein Bürokratieakt. Das Arbeitsamt macht sich nicht die Mühe den Geschäftsplan nochmals anzuschauen.
Dazu ist die fachkundige Stellungnahme entscheidend.

Trotzdem würde ich persönlich dem Arbeitsamt nicht in Kenntnis setzen, dass Du einen solchen Auftrag hast.

Gruss
Claus

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Lieber Christoph,

ich habe heute mit der „fachkundigen Stelle“ - hier in München ist es das Büro für Existenzgründung, wegen meiner Selbständigkeit, welche ich in naher Zukunft realisieren möchte, genau über dieses Thema geredet.
Mein Berater meinte, da ich ebenfalls schon zwei Aufträge sicher habe, diese unbedingt mit anzugeben.
Das zeigt, daß die Existenz auch tatsächlich tragfähig ist.
Einen Ablehnungsbescheid kann Dir das Arbeitsamt deswegen icht geben, schliesslich ist es ja auch in deren Interesse, daß Dein Geschäft läuft.

Viele Grüße

Bernd

Mein Berater meinte, da ich ebenfalls schon zwei Aufträge
sicher habe, diese unbedingt mit anzugeben.
Das zeigt, daß die Existenz auch tatsächlich tragfähig ist.
Einen Ablehnungsbescheid kann Dir das Arbeitsamt deswegen icht
geben, schliesslich ist es ja auch in deren Interesse, daß
Dein Geschäft läuft.

das Arbeitsamt kann dann aber sagen, dass die Selbstständigkeit schon vor Antrag begonnen hat. Wie soll denn der Auftrag zu Stande bekommen sein? Dafür waren doch Gespräche im Vorfeld nötig?

Denke daran, das Ü-Geld ist eine Kann-Leistung und die Sachbearbeiter beim Arbeitsamt sind Verwaltungsfuzzies und keine Gründungsberater,

Viel Erfolg, Markus

Das ist schon richtig, daß man in manchen Berufen nicht schon vorher anfangen
darf.
Ich zu meinem Teil habe bereits vor einiger Zeit begonnen als Freiberufler mit
eigener Steuernummer zu arbeiten und melde mich dazu jedesmal kurzfristig beim AA
ab. Somit ist alles rechtmäßig und es zeugt ja nur vom guten Willen, der übrigens
ja auch immer so lustig formuliert in jeder Arbeitsamtbroschüre zu finden ist.
Man solle doch alles tun, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden…
Ausserdem kann man ja bevor man den großen Schritt in die eigene Existenz waagt,
zunächst mal in den Markt „hineinschnuppern“. Ich denke das ist kein Thema beim
AA, solange Du nicht begonnen hast konkret tätig zu werden und zeitgleich
Arbeitslosengeld beziehst.

Hi Christoph,

du brauchst und solltest nicht angeben, das du Aufträge hast. Du brauchst lediglich ein Unternehmenskonzept, eine Umsatzvorschau (mußt du schreiben, prüft niemand nach), den Segen einer fachkundigen Stelle (IHK, weil kostet nix) und das alles bevor du mit der Selbstständigkeit beginnst. Den Gewerbeschein kannst du getrost schon machen, zeugt das doch vom guten Willen. Es gibt dort darauf ein Feld „Beginn der Tätigkeit“ oder so, dieses Datum, und nur dieses ist wichtig. Denn Überbrückungsgeld kannst du nur beantragen, solange die selbstständige Tätigkeit noch nicht begonnen hat. Noch ein Tip: Stelle auch gleich den Antrag auf Coaching, gehe mit diesem Antrag zum Steuerberater und verhandle. So kannst du die Kosten für eine fachkundige Beratung zur Selbstständigkeit erheblich senken, weil das Arbeitsamt Coachingleistungen fördert. Aber spute dich, für nächstes Jahr sehe ich schwarz für diesen Geldtopf!

Gruß
André

du brauchst und solltest nicht angeben, das du Aufträge hast.
Du brauchst lediglich ein Unternehmenskonzept, eine
Umsatzvorschau (mußt du schreiben, prüft niemand nach), den
Segen einer fachkundigen Stelle (IHK, weil kostet nix)

na na na. das segen der fachkundigen stelle bedingt auch eine seriösität des umsatzvorschau. die fachkundige stelle prüft in jedem fall die umsatzvorschau.

übrigens kann die fachkundige stelle die existenzgründung auch NICHT befürworten.

die ihk’s kosten aber auch geld, ausnahmen bestätigen die regel

Noch ein
Tip: Stelle auch gleich den Antrag auf Coaching, gehe mit
diesem Antrag zum Steuerberater und verhandle. So kannst du
die Kosten für eine fachkundige Beratung zur Selbstständigkeit
erheblich senken, weil das Arbeitsamt Coachingleistungen
fördert.

aber nicht für steuerberater. warum sollten steuerberaten jemanden coachen können. sie kümmern sich um steuerangelegenheiten, deshalb heißen sie auch steuerberater und nicht existenzgründerberatung.

coaching-leistungen werden erst nach existenzgründung bezuschusst. das arbeitsamt zahlt nur einen geringen stundensatz, den rest muss der gründer tragen.

Aber spute dich, für nächstes Jahr sehe ich schwarz
für diesen Geldtopf!

das geld für das coaching wird aus dem europäischen sozialfonds bezahlt und nicht aus bundesmittel.

gelder bei der eu sind genügend vorhanden. also bitte kein spurten, sondern lieber das konzept gründlicher ausarbeiten.

gruss, markus

Antwort
hier steht dazu die Antwort:

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl03754…