Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Hallo,

wenn man als Existenzgründer zuerst nur einen Auftraggeber besitzt, ist es dann von Vorteil, wenn man sich von der Versicherungspflicht explizit durch den
„Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige mit einem Auftraggeber“
befreien läßt?

Oder gibt es dadurch eher Nachteile, wenn man diesen Antrag stellt?

Grüße
CE

Hallo,

ich selber konnte dadurch keinerlei Nachteile feststellen. Ganz im Gegenteil, den einzusparenden Mindestbeitrag, ich weiss nicht wo er heute liegt, konnte ich unmittelbar in meine PAV einfliessen lassen.

Wenn Sie nach drei Jahren keine weiteren Auftraggeber nachweisen, oder mindestens eine Person Sozialversicherungspflichtig beschäftigen, zahlen Sie sowieso.

In der Regel, und dass sollte es nach drei Jahren, kostet Sie eine angestellte Person, sagen wir mal mit einem Midijob, bedeutend weniger

und…

bringt Ihnen auch noch mehr.

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