Hallo,
ich befinde mich noch im Gründungsjahr und habe bis heute 13.012 Euro Gesamtumsatz gemacht.
Meine Verkaufskonten trotz Weihnachtsboom geschlossen.
Laut Berechnung darf ich, da ich im April 2010 meinen kleinen Internethandel eröffnete 13.125 Euro Umsatz machen um weiterhin als Kleinunternehmerin handeln zu können. Ich kaufe und verkaufe Spielsachen und gebrauchte Kaffeevollautomaten.
Folgendes Zitat fand ich auf einer Webseite: „Bei der Berechnung der Umsätze werden bestimmte Beträge herausgerechnet. Somit könnten Sie auch mit einem Gesamtumsatz von mehr als 17.500 € in diese Regelung fallen.“
Kann mir dazu jemand was sagen?
Ist dringend, denn in den nächsten Tagen könnte ich noch einiges umsetzen, wenn ich das wüsste.
Vielen Dank für eure Antworten.
Lieben Gruss
Amelie