Clickworker - Freiberuflich, Kleinunternehmer?

Hallo,
ich würde gerne für Clickworker oder Textbroker hin und wieder kleine Aufträge bearbeiten. Die Verdienstmöglichkeiten sind vergleichsweise gering - ich rechne mit 50 Euro monatlich und das auch nur sporadisch.
Ich gehe ansonsten keiner Beschäftigung nach und habe zuvor noch nie eine Steuererklärung gemacht.
Ich muss die Tätigkeit anmelden, soviel ist klar.

Wie funktioniert diese Anmeldung? Welche Angaben muss ich machen?
Als Autor bin ich Freiberufler, aber was hat es mit der Kleinunternehmerregelung auf sich?
Muss ich trotz der geringen Einnahmen eine Steuererklärung machen - bzw. wie teile ich dem Finanzamt meine Einnahmen mit?

Gruß und Dank Daraya

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Da Du als Freibrufler arbeitest musst Du in der Einkommensteuererklärung eine EÜR (Einkommenüberschussrechnung) beifügen. Ansonsten kannst Du ein Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden. Doch lass Dich vorher von einem Steuerberater diesbezüglich beraten.

Eisenb

Hallo, da du keinen Handel treibst bist du Freiberuflerin und rechnetst Honorare ab. In der Größenordnung ohne Mehrwertsteuer.

Unter Deine Rechnungen muss dieser Satz:
„Ich nehme für meine Tätigkeit die Kleingewerberegelung in Anspruch und bin nicht zur Abfuhr von Umsatzsteuer verpflichtet.“

Am besten, Du rufst mal beim Finanzamt an, ein Steuerberater lohn sich nicht. Dein Finanzamt gibt Dire aber zu allem Auskunft.
Gruß
kthi

Hallo,
könnte sein dass du unter die Kategorie Minijobs fällst. Da gelten Regeln, die mir nicht bekannt sind. Hoffe jemand anderer kann dir da weiterhelfen.
Lg
Natascha

Hallo,
ich würde gerne für Clickworker oder Textbroker hin und wieder
kleine Aufträge bearbeiten. Die Verdienstmöglichkeiten sind
vergleichsweise gering - ich rechne mit 50 Euro monatlich und
das auch nur sporadisch.

Wie funktioniert diese Anmeldung? Welche Angaben muss ich
machen?
Als Autor bin ich Freiberufler, aber was hat es mit der
Kleinunternehmerregelung auf sich?
Muss ich trotz der geringen Einnahmen eine Steuererklärung
machen - bzw. wie teile ich dem Finanzamt meine Einnahmen mit?

Hallo,

als Freiberufler meldet man sich beim Finanzamt an. Von dort bekommt man den steuerlichen Erfassungsbogen, in dem die geschätzten Einnahmen aus der Tätigkeit, sowie Ausgaben und geschätzte Gewinne eingetragen werden. Die Kleinunternehmerregelung sollte in jedem Fall genutzt werden, dadurch muss keine Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden. Da keine Ausgaben für die Tätigkeit entstehen bzw. nur in sehr geringem Umfang lohnt sich die Kleinunternehmerregelung in diesem Fall. Sie ist im ersten Jahr bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro möglich, der nach den Angaben ja gar nicht erreicht wird. Eine Steuererklärung muss auf jeden Fall abgegeben werden, auch wenn bei diesem geringen Verdienst wohl kaum Steuerzahlungen zu erwarten sind. Allerdings kann hier ein Steuerberater oft die besseren Erläuterungen für den Einzelfall geben. Dabei reicht es oftmals schon aus, sich für einen virtuellen Steuerberater zu entscheiden, wie man ihn unter http://www.betriebsausgabe.de/steuerberatung.php finden kann.

Vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen.

Hallo,
die selbständige Tätigkeit ist beim Finanzamt anzuzeigen, nicht beim Gewerbeamt.
Alles weitere kommt dann vom Finanzamt. Es muss für beide Tätigkeiten getrennt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht werden. Ein entsprechendes Formular gibt es beim Finanzamt.
Gruß

Hallo,
die Kleinunternehmerregelung bedeutet, dass bei einem Umsatz bis 17.500 € gewählt werden kann , ob man Umsatzsteuer in Rechnung stellt oder nicht.
Solange das Einkommen unter der Tabelleneingangsstufe liegt müsste man m.E. keine Einkommensteuererklärung abgeben.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

sie sollten die Tätigkeit beim Finanzamt schriftlich bekanntgeben.

Alle Einnahmen und Ausgaben sind aufzuzeichnen und am Ende des Jahres in eine sog. „Einnahmen-Überschußrechnung“ zu übertragen. Gibts als Vordruck beim Finanzamt. Damit ermitteln Sie ihren Gewinn / Verlust

Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit die Sie per Rechnung sind selbstverständlich steuerpflichtig. Daher auch in seperater ANlage bei der Steuer einzureichen…
In der Regel reicht die Beilegung der gesonderten Anlage für selbständige Tätigkeiten und eine EÜ Auflistung. Zu beachten wäre hierbei bei der Kleinunternehmerregelung in der Rechnungsstellung KEINE MwSt. aufzuführen, eine Zusatz in der Rechnung zu vermerken „Kein Umsatzsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 USt-Gesetz“ und sämtliche Ausgaben die durch diese Tätigkeit, wie z.B. Telefon, Porto, KFZ-Kosten etc. entgegen zu stellen.

MfG.

Hallo Daraya,

du musst bei der zuständigen Behörde eine Gewerbeanmeldung machen, dies sieht so aus:

http://www.stmwivt.bayern.de/fileadmin/Web-Dateien/D…

Im Formular macht du deine Angaben. Die Gewerbeanmeldung musst du machen, egal ob du als Freiberufler tätig wirst oder die Tätigkeit Heupt- oder Nebenberuflich machst.

Kleinunternehmerregelung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

Ich wollte jetzt nicht einiges kopieren und hier einfügen. So verstehst du das auch bestimmt besser.

http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/6100-kle…

Dem Finanzamt erstellt du eine Einnahmen-Überschussrechnung, darin werden deine Einnahmen (Ohne Umsatzsteuer) sowie deine Ausgaben (Ohne Vorsteuer) ausgeführt. Das kannst du auch selber machen aber wenn du keine Ahnung hast, geh lieber zu einem Steuerberater.

Die EÜ-Rechnung würde dann so aussehen:

http://www.foerderland.de/2256.0.html

Hoffe konnte helfen

Gruß
Michelle

Die Antwort auf diese Frage ist sehr umfangreich. Ich würde nicht von den Antwortenden hier erwarten, dass sie das alles aufschreiben, zumal es schon tausendfach im Internet aufgeschrieben wurde. Ich habe z.B. einen Anfang auf http://www.markusbe.de/selbstaendig-in-deutschland formuliert.

Hallo,

Leider kann ich keine genaue Antwort geben.
Du kannst es eventuell als Nebeneinkünfte eintragen(bei den 400€ Jobs)oder zu deinem Freiberuf falls du dann nicht über den Höchstbetrag kommst.

Gruß
monika61

Sorry da kann ich leider nicht weiter helfen

hallo
Bei so einem geringen Einkommen reicht es durchaus meiner Meinung nach auch aus sich ein Nebengewerbe anzumelden das kannst du in deinem Rathaus machen und kostet so um 20 € Frage eifach mal dort nach
LG Mausi123