Ebayverkäufe durch Wareneinkauf von Schwester legal?

Hallo,hätte gern gewusst da ich seit kurzem gewerblicher Verkäufer auf Ebay bin und Fahrradzubehör verkaufen möchte,ob es erlaubt ist wenn meine Schwester die Teile für mich einkauft,da sie im Grosshandel für Fahrradzubehör tätig ist.Ich kann leider dort nicht einkaufen,weil es heisst nur Fahrradfachhändler können dort einkaufen.Ausserdem würde Sie dort Personalrabatt bekommen,ich würde ihr es auch alles legal bezahlen,nur auf der Rechnung steht dann ihr Name statts meiner,würde es da Probleme mit dem Finanzamt geben?

Hallo

Ausserdem würde Sie dort Personalrabatt bekommen,ich würde ihr es auch alles legal bezahlen,nur auf der Rechnung steht dann ihr Name statts meiner,würde es da Probleme mit dem Finanzamt geben?

Ja klar kann es da Probleme geben. Es hat ja einen Grund, weshalb da überhaupt ein Name auf den Rechnungen stehen muss.

Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder schenkt sie dir die Teile, dann kannst du sie nicht als Unkosten absetzen. Oder sie verkauft sie dir. Dann könnte sie dir eine Rechnung schreiben, auf der dein Name steht. Allerdings müsste sie zu diesem Zweck wohl erst selber ein Gewerbe anmelden. - Wenn sie allerdings grundsätzlich zum gleichen Preis weiterverkauft wie sie einkauft, also keine Absicht besteht, Gewinne zu erzielen, dann bin ich mir unsicher, ob das wirklich ein Gewerbe sein kann. Hm, keine Ahnung, kommt mir aber irgendwie komisch vor. Vielleicht weiß es ja jemand, ob sie das überhaupt dürfte. Das Großhandelsunternehmen fände das bestimmt auch nicht so toll.

Viele Grüße

Hallo!

… wenn meine Schwester die Teile für mich
einkauft,da sie im Grosshandel für Fahrradzubehör tätig
ist.Ich kann leider dort nicht einkaufen,weil es heisst nur
Fahrradfachhändler können dort einkaufen.Ausserdem würde Sie
dort Personalrabatt bekommen,ich würde ihr es auch alles legal
bezahlen,nur auf der Rechnung steht dann ihr Name statts
meiner,würde es da Probleme mit dem Finanzamt geben?

Das gibt im Fall einer Prüfung Probleme mit dem Finanzamt und in der Folge ein Geldproblem. Erkennt das Finanzamt die Rechnungen nicht an, werden aus Ausgaben plötzlich der Einkommensteuer unterworfene Gewinne.

Ungeachtet dessen taugt die beabsichtigte Konstellation nichts, weil der einkaufenden Schwester über kurz oder lang Probleme mit ihrem Arbeitgeber entstehen werden. Personalrabatte sind i. d. R. nicht gedacht, Ware zum Weiterverkauf billig abzugeben.

Erschwerend kommt die Weitergabe an jemanden hinzu, den das Unternehmen gar nicht beliefern wollte. Es gibt Unternehmen, die vom stationären Fachhandel leben, diese Kunden natürlich schützen und deshalb andere Vertriebswege nicht beliefern. Wer solches System korrumpiert, fliegt raus.

Gruß
Wolfgang

Auf der Rechnung muss immer der richtige Name stehen.

Hausmeister-Service oder Fahrradteile-Verkauf: WAS NUN???
Hausmeister-Service oder Fahrradteile-Verkauf: WAS NUN???

Troll oder ernsthaftes Interesse? Wenn zweiteres, empfehle ich dir eine Gründerseminar.

Gruß
Falke

Hallo,

nein kein Troll.Ich habe beides gewerblich angemeldet,damit ich wenn eines von beiden schlechter läuft mich um das andere mehr kümmern kann für den Anfang,und später mich dem besser laufenden Geschäft mich dann komplett widme.

Guten Morgen!

Ich habe beides gewerblich angemeldet,damit
ich wenn eines von beiden schlechter läuft mich um das andere
mehr kümmern kann für den Anfang,und später mich dem besser
laufenden Geschäft mich dann komplett widme.

Hört sich zunächst vernünftig an, ist aber realitätsfern. Jede einzelne Aktivität erfordert professionelles Vorgehen mit vollem Einsatz. Wer sich dabei in mehreren, zudem sehr verschiedenen Aktivitäten mit unterschiedlichen Zielgruppen verzettelt, bringt vorhersehbar keines der Beine zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit.

Jede Aktivität erfordert Investitionen, wobei das zur Verfügung stehende Geld in aller Regel knapp ist. Verteilt man die knappen Mittel auch noch auf verschiedene Aktivitäten, kommt nichts Brauchbares zustande.

Gruß
Wolfgang

als KU bekommst du mit der konstellation keine probleme mit dem finanzamt. die betriebsausgaben werden anerkannt, wenn nachvollziehbar ist, dass du die teile gekauft hast (überweisung direkt an den verkäufer oder an die schwester) und dann eben auch auf deinen ausgangsbelegen der weiterverkauf nachvollziehbar ist.

lediglich den anforderungen bei der umsatzsteuer würde diese gestaltung (name des unternehmers ein anderer) nicht gerecht werden.

zum rest hat unten wolfgang noch richtiges geschrieben.

gruß inder

Hallo!

Und das du dich völlig verzettelt mekt man zunehmend an einen Artikeln. Nicht dass die letzten 100 Beiträge allein von dir sind, auch die Fragestellungen zeigen immer mehr, dass du überfordert bist mit der Thematik!

Wieso gönnst du dir nicht die Zeit, dich mit dem Thema wirklich zu beschäftigen, anstatt hunderte Einzelfragen in einem anonymen Forum zu stellen?

Bist du interessiert an einer erfolgreichen Selbstständigkeit oder ist dir nur langweilig?

Gruß
Falke

1 Like