Hallo zusammen,
ich beabsichtige meine Firma, ein Einzelunternehmen, mit einem Phantasienamen im Handelsregister einzutragen.
Ist es richtig, dass bei solchen Eintragungen der Zusatz „eingetragener Kaufmann“ erforderlich ist ?
Ich bin jedoch kein Kaufmann, außerdem betreibe die Firma nur nebenberuflich.Kann ich die Firma trotzdem eintragen lassen ?
Danke im voraus,
Swen