Lieber Experte,
nehmen wir an, jemand wäre hauptberuflich selbstständig.
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Den überwiegenden Teil der Umsätze wird mit der Vermittlung von Versicherungs- und Anlagegeschäften erreicht.
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Des Weiteren werden noch einige Unternehmen im Bereich der Informationstechnik betreut.
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Ein weiteres Online-Projekt ist bereits in Planung.
Die Provisionserlöse aus der Tätigkeit 1 sind nicht Umsatzsteuerpflichtig. Die der anderen beiden Tätigkeiten sind es hingegen.
Die Räumlichkeiten und auch das Personal sind nicht getrennt.
Raten Sie in diesem abstrakten Fall, die Tätigkeitsbereiche in einzelne Teilbetriebe zu unterteilen? Also mit eigener Buchführung und eigener GuV-Rechnung? Oder ist dieses, weil eben nicht jeder Aufwand -eindeutig- einem Teilbereich zugeordnet werden kann (beispielsweise die Personalkosten oder Büromaterialien) nicht sinnvoll?
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es, an denen man sich bei dieser Entscheidung orientieren kann/muss?
Ich bin für Ihre Einschätzung sehr dankbar.
Viele Grüße
Maik