Entnahme aus Einlagen Offene Handelsgesellschaft

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der „Offenen Handelsgesellschaft“ (OHG).

Wenn zwei Gesellschafter eine OHG gründen und über die Jahre hin viel Geld verdienen wird ihr jeweiliges Kapital ja immer größer. Nun darf ein Gesellschafter ja laut Gesetz nur bis zu 4 % von seinem Kapital pro Jahr abheben.
Jetzt frage ich mich aber wie ein Geschäftsmann sich über Wasser halten soll wenn er lediglich 4% pro Jahr von seinen Einlagen bekommt?

mfG

Das ist eine dispositive Vorschrift;
das heißt, die Gesellschafter können vertraglich etwas anderes vereinbaren.

Es kann manchmal schwierig sein, bei den gesetzlichen Vorschriften zu erkennen, ob es sich um eine
dispositive Vorschrift handelt.

Servus,

zum § 121 HGB gehören insgesamt drei Absätze. Auch der dritte gehört dazu.

Schöne Grüße

MM