Existensgründung / Geld ? Fördermittel ? Von wo ?

Betrifft eine frage von einem Freund von mir :

Hallo
habe mich zum 15.08 2002 Selbstständig gemacht
(laut Gewerbeschein).Es handelt sich um ein Umzugsunternehmen.
Ich möchte nun wissen:
1: Wo ich fördermittel und/oder zuschüsse bekommen kann.
2: Unter welchen Voraussetzungen welche fördermittel durch Arbeitsamt möglich sind.
3: Gibt es möglichkeiten zur Fördermitteln aus der EU (unter welchem Voraussetzungen).
4: Kann das Arbeitsamt einen Antrag auf Übergangs bzw. Überbrückungsgeld zürückhalten (Antrag wurde nicht ausgehändigt)
5: Muss der „Antrag“ ausgehändigt werden ?

Ich würde mich über Antworten freuen.

Hi,

sag deinem Freund, daß die meisten Fördermittel nur vor Beginn des Unternehmens beantragbar sind.

Wenn das Unternehmen läuft, was soll da gefördert werden?
Wenn es nicht läuft, steckt da keiner auch noch Geld rein.

so einfach ist das. Erst erkundigen dann gründen!

gruss
winkel

Hi,

Hallo

sag deinem Freund, daß die meisten Fördermittel nur vor Beginn
des Unternehmens beantragbar sind.

Leuchtet ein aber er hat lediglich, heute den Gewerbeschein geholt. Start des Unternehmens soll voraussichtlich 14.August.2002 sein.

Wenn das Unternehmen läuft, was soll da gefördert werden?
Wenn es nicht läuft, steckt da keiner auch noch Geld rein.

Vom laufen ist noch keine Rede.

so einfach ist das. Erst erkundigen dann gründen!

soweit,so klar.

gruss

Gruss

winkel

Ertan

Dann eine vernünftige Geschäftsplanung machen.

Beratung angedeihen lassen.

Kapitalbedarf ermitteln.

Unternehmensentwicklung planen.

Dann zur Bank gehen und fördermittel beantragen.

Dann wenn das steht zum AA gehen und Übergangsgeld beantragen.

Gruss
winkel

Es muss nicht unbedingt zu spät sein …
Hallo,

am besten Du forderst unter

http://www.bmwi.de

die Broschüre WIRTSCHAFTLICHE FÖRDERUNG (HILFEN FÜR INVESTITIONEN UND INNOVATIONEN) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie an.

Dort wird alles gut beschrieben.

… oder geh’ zum Steuerberater.

Viel Glück
Ernst

Hallo,

wie schon beschrieben kenne ich auch nur die Fördermöglichkeiten VOR der Gründung.
Also auch mein Rat, Gewerbeschein so schnell wie möglich zurückgeben und dann beantragen.
Ich kenne zwei Fördermöglichkeiten, a) arbeitsamt (Überbrückungsgeld) und b) den ESF (Europäischer Sozialfond).
Beides sind Existensgründungsbeihilfen und nicht zurück zu zahlen.
Bei beiden muß ERST beantragt werden und DANN gründen.
Bei dem ESF darf die selbständige Tätigkeit nicht VOR BEWILLIGUNG des Antrages begonnen werden.
Arbeitsamtförderung richtet sich für 6 Monate nach dem ALG.
ESF ist ein pauschalbetrag um die 10.000 Euro rum.
Bei beiden sind diverse Voraussetzungen zu erfüllen, Rentabilitätsvorausschau, Marktanalyse, Unternehmensbeschreibung etc.

Sorry, nun hab ich leider keine Zeit mehr,

Gruß
der Alex

Hallo Alex
Ich habe diverse Infos über ESF gefunden, jedoch suche Ich nachwievor nach einem rechtlichen Weg an Antragsunterlagen, Formulare etc. heranzukommen (Zauberwort) ? Muss das Arbeitsamt Antragsformulare aushändigen oder können diese zürückbehalten werden?

gruss

Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ESF
Hallo TR- (mist ich find die Tasten nicht :wink:) -OOPER

jedoch suche Ich

nachwievor nach einem rechtlichen Weg an Antragsunterlagen,
Formulare etc. heranzukommen (Zauberwort

Findest du hier, auch wenn du aus mönchengladbach kommst. Die Öbis sitzt zwar in Essen, hat aber mit NRW zu tun.

ÖBIS
Örtliche Beratungsagentur für junge Leute mit Ideen zur Selbstständigkeit
Essen/Oberhausen
Rathaus Porscheplatz
45121 Essen

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung
Ansprechpartner/in:
Anne Wirz-Dinkelbach
(Leiterin der ÖBIS - Beratungsagentur)
Telefon: 0201 / 88 - 12 22 3
E-Mail: [email protected]

Angela Bäcker (Beraterin)
Matthias Jacob (Berater)
Ulla Kathage (Sekretärin)

Tel.: 0201 / 88 - 1 22 22
Fax: 0201 / 88 - 8 89 76
Link dazu:
http://www.gruendungsnetzwerk-essen.de/partner/p14oe…

Muss das
Arbeitsamt Antragsformulare aushändigen oder können diese
zürückbehalten werden?

Des Arbeitsamt hat mit dem ESF nichts zu tun.
Aus diesen Gründen hats auch keine Info’s

Gruß
der Alex

Hallo TR- (mist ich find die Tasten nicht :wink:) -OOPER

Hallo Alex

Findest du hier, auch wenn du aus mönchengladbach kommst. Die
Öbis sitzt zwar in Essen, hat aber mit NRW zu tun.

also ich dachte auch das essen in NRW ist :wink:)

ÖBIS
Örtliche Beratungsagentur für junge Leute mit Ideen zur
Selbstständigkeit
Essen/Oberhausen
Rathaus Porscheplatz
45121 Essen

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung
Ansprechpartner/in:
Anne Wirz-Dinkelbach
(Leiterin der ÖBIS - Beratungsagentur)
Telefon: 0201 / 88 - 12 22 3
E-Mail: [email protected]

Angela Bäcker (Beraterin)
Matthias Jacob (Berater)
Ulla Kathage (Sekretärin)

Tel.: 0201 / 88 - 1 22 22
Fax: 0201 / 88 - 8 89 76
Link dazu:
http://www.gruendungsnetzwerk-essen.de/partner/p14oe…

ich werde alles an Wolfgang weiterleiten , Danke

Des Arbeitsamt hat mit dem ESF nichts zu tun.
Aus diesen Gründen hats auch keine Info’s

und was bitte schön ist das hier ===> http://www.arbeitsamt.de/hst/services/foerdweit/esf/…

Gruß

gruss

der Alex

Ertan ( Die tasten zuer TR][OOPER findest du mit
„Alt Gr+9 bzw 8“

:wink:))

Hallo TR][OOPER :wink:

ich werde alles an Wolfgang weiterleiten , Danke

kenn ich zwar nicht, aber bitte.

Des Arbeitsamt hat mit dem ESF nichts zu tun.
Aus diesen Gründen hats auch keine Info’s

und was bitte schön ist das hier ===>
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/foerdweit/esf/…

OK, genauer:
Das Arbeitsamt hat im Zuge der Existenzgründungsbeihlife (siehe thread) nichts mit dem ESF zu tun.
Der ESF fördert u.a. weit aus mehr Maßnahmen, auch welche zur beruflichen Qualifizierung wie im o.g. Link zu lesen.

Gruß
der Alex

Hallo Alex

Das habe Ich ja auch soweit begriffen.Ich habe wohl vergessen zu sagen das der Wolfgang unter der Rubrik „Lngzeitarbeitslose“ fällt und genau dieses auch o.g. Link zu lesen gewesen.
ich zitiere :

Arbeitslose, insbesondere Langzeitarbeitslose und von
Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte sowie Arbeitslose, die das 50.Lebensjahr vollendet haben,

Es kann natürlich sein das dieses für Leute gedacht sind die eine abgeschlossene Ausbildung haben und erst dann im Arbeitsmarkt eine Chance haben wenn die sich weiterbilden bzw fortbilden usw.
Da Ich ja gottseidank ja bis jetzt auch kaum was mit Arbeitsamt zu tun hatte, weiss Ich es natürlich auch nicht.
Danke nochmal für deine Mühe.

Ertan

OK, genauer:
Das Arbeitsamt hat im Zuge der Existenzgründungsbeihlife
(siehe thread) nichts mit dem ESF zu tun.
Der ESF fördert u.a. weit aus mehr Maßnahmen, auch welche zur
beruflichen Qualifizierung wie im o.g. Link zu lesen.

Gruß
der Alex

Ok, nur noch einmal…
Hi Ertan,

…der vollständigkeit halber.
ESF = europäischer Sozialfond
ESF = viele verschiedene Förderprogramme
Hier war die Frage nach EINER Art, der EXISTENSGRÜNDUNGSBEIHILFE.

Das habe Ich ja auch soweit begriffen.Ich habe wohl vergessen
zu sagen das der Wolfgang unter der Rubrik
„Lngzeitarbeitslose“ fällt und genau dieses auch o.g. Link zu
lesen gewesen.
ich zitiere :

Arbeitslose, insbesondere Langzeitarbeitslose und von
Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte sowie Arbeitslose, die das
50.Lebensjahr vollendet haben,

Es kann natürlich sein das dieses für Leute gedacht sind die
eine abgeschlossene Ausbildung haben und erst dann im
Arbeitsmarkt eine Chance haben wenn die sich weiterbilden bzw
fortbilden usw.

ESF-Förderung im Zusammenhang mit dem AB nur berufliche Qualifikation, KEINE EXISTENSGRÜNDUNGSBEIHILFE.
Da sind wieder andere Stellen und Ämter für zuständig, wo du dann auch entsprechende Info’s bekommst.
Link hast du ja bereits.
Es gibt zwar auch eine Existensgründungsbeihilfe (Übergangsgeld) vom AB, das hat aber wiederum nix mit dem ESF zu tun.

:wink:
Gruß
der Alex

Dann erst mal genauer:
Hi,

Dann eine vernünftige Geschäftsplanung machen.

Ja, ohne die gehts wohl überhaupt nicht *g*

Beratung angedeihen lassen.

Kriegt man kostenlos bei IHK, für ein erstes Gespräch reicht das auch, bitte vorher anmelden. Wird dann die spezielle Linie erkennbar, kann man auf kostenpflichtige Beratungen zurückgreifen, aufpassen: Es tummeln sich massenhaft schwarze Schafe auf dem Markt! Auch Steuerberater (ohne jetzt den Berufsstand beleidigen zu wollen).

Kapitalbedarf ermitteln.

Was brauche ich? Maschinen, Ausstattung, Personal, Büro oder Lager (Miete), Werbung etc. Auch die eigene Absicherung zählt dazu, ganz vornedran die Krankenversicherung und Haftpflicht, denn das sind bei der Gründung ganz dicke Posten.

Unternehmensentwicklung planen.

Und zwar anhand von möglichst Vorverträgen, konkreten Zahlen (keine Wunschvorstellungen). Bitte zumindest für sich persönlich mit knappem Stift rechnen! Was man der Bank oder den Stellen für die Fördermittel erzählt ist ne andere Geschichte.

Dann zur Bank gehen und fördermittel beantragen.

Falsch, erst nächster Punkt.

Dann wenn das steht zum AA gehen und Übergangsgeld beantragen.

Wenn man arbeitslos war, ist das ok, denn dieses Geld (rund 1,6fach Arbeitslosengeld) kommt fast ohne Verzögerung und monatlich. ESF-Fördermittel für Existenzgründer brauchen bis zur Auszahlung ein paar Monate, sind meines Wissens zur Zeit 6000 €. Problem dabei, die beiden genannten Förderungen werden gegeneinander angerechnet. Es gibt zwar auch denkbare Varianten, beides abzufassen, aber dies soll nicht das Thema für dieses Brett sein. Zumindest braucht man diese Gelder nicht zurückzuzahlen, muß sie jedoch versteuern. Nicht vergessen (obwohl bestimmte Summen als Rücklage gebucht werden können und und und).

Dann zur Bank gehen und fördermittel beantragen.

Jetzt kann dies passieren. Nur hier ist echt professionelle Hilfe bares Geld wert. Das Arbeitsamt sponsert sogenannte Coatchingverträge, Steuerberater fragen, ob der so etwas machen kann, also das die Beratung vom Arbeitsamt bezahlt wird. Dieser Antrag kann in den ersten 12 Monaten nach der Gründung gestellt werden. Wieder aufpassen! Viele schwarze Schafe unter den Unternehmensberatern. Im Moment zahlt das Arbeitsamt den gegenwert von etwa 1600 €, kann aber vom Bundesland abhängen.

Gruß
André

Hi,

Dann eine vernünftige Geschäftsplanung machen.

Ja, ohne die gehts wohl überhaupt nicht *g*

Beratung angedeihen lassen.

Kriegt man kostenlos bei IHK, für ein erstes Gespräch reicht

und die einzelnen Länder bieten diesen Service auch, mit darauf weiter folgenden Möglichkeiten zur Bezuschussung von Existenzgründerberatungen beim Unternehmensberater.

(ESF)Zumindest braucht man diese Gelder
nicht zurückzuzahlen, muß sie jedoch versteuern. Nicht
vergessen (obwohl bestimmte Summen als Rücklage gebucht werden
können und und und).

Zu versteueren ist NICHT richtig. Diese Bezuschussungen sind steuerfrei. Mist, ich such gerade nach dem Fachbegriff :wink:! Umschrieben bedeutet dieses folgendes: Fördermittel werden zum Gewinn hinzugezählt, dann wird die Steuerklasse, d.H. wievel Prozent zu zahlender Steuer, ermittelt (der Prozentsatz richtet sich ja näch der Höhe des Gewinnes vor Steuer, dann werden Fördermittel wieder rausgerechnet aber mit vorher errechnetem (eventuell erhötem) Steuersatz versteuert.

Gruß
der Alex