Hi !
Im Backhandwerk ist es Standard, dass auf den Lieferscheinen von den Lieferanten der empfohlene Verkaufspreis (= Standard-Preis) aufgedruckt ist. Meist läßt sich am Markt auch kaum ein anderer Preis durchsetzen.
In den Rechnungen wird dann auf den „Standard-Preis“ ein Rabatt gewährt. Dieser liegt bei kleineren Neukunden bei 20% - 25% bei Kunden, die schon länger dabei sind bei 40% und kann sogar bis zu 50% gehen (meist dann wenn nur ein Hauptartikel bezogen wird und andere Artikel aus dem Sortiment nicht so hoch rabattiert sind).
Unter der Annahme, dass üblicherweise abends noch 10% Rest sind, würde sich also für die Ware bei einem schon länger am Markt befindliches Unternehmen folgendes ergeben:
Umsatz von € 150,00
bestellter Warenwert € 165,00 (Umsatz + 10%)
Rechnung vom Bäcker <u>€ 99,00</u> (60% vom Warenwert)
verbleibt Tagesgewinn € 51,00 (150 - 99)
von diesen täglichen € 51,00 (wobei zu sagen ist, dass in fast allen Regionen Deutschlands das Wochenende positiver heraussticht) sind dann sämtliche Kosten zu tragen.
Wenn wir also mit € 51,00 für 30 Tage rechnen, bleiben für sämtliche Kosten € 1.500,00. Ziehen wir das „Wunsch“-Gehalt von € 800,00 ab, bleiben für
- Pacht, Strom, …
- Verpackungsmitel (Tüten € 0,04 - € 0,21 [nach Größe], Sahneabdecker (?), …)
- Auto
- Versicherung
- Telefon/Fax (inkl. Verbrauchsmittel: Tinte, Papier, Toner)
- Reinigungsmittel
- Reparaturen/Instandsetzungen
- Verwaltungskosten (Steuerberater, Finanzamt [Umsatzsteuer], …)
noch monatlich € 700,00 übrig. Da muss man dann einfach rechnen, ob man noch hinkommt oder nicht.
Üblich ist, um vor allem auch die Pachtkosten gering zu halten, eine Umsatzpacht. Dies trifft dann auch in einem schwächeren Monat (meist die Sommerzeit) den Geldbeutel nicht gar so arg.
BARUL76