Hallo
Ich habe eine Geschäftsidee und einen guten Bekannten der mir den dazugehörigen Businessplan erstellt hat (einfach, weil er soetwas schon sehr oft gemacht hat und dementsprechend Erfahrung hat).
Die Sachlage ist folgende: Ich war vor meinem derzeitigen Zivildienst 2 Monate arbeitslos (nach dem Abitur) und werde den kompletten August auch arbeitlos sein. Ab September bin ich dann offiziell Student.
Nach bisherigen Information bin ich BafoeG berechtigt.
Nun meine Frage.
Man muss doch um die Existenzgruenderfoerderung des Arbeitsamtes in zu beantragen, mind. 3 Monate arbeitslos gewesen sein . Trifft das auch bei mir zu , auch wenn ich nicht 3 Monate am Stueck arbeitslos war?
Könnte es probleme mit dem Bafoeg Amt geben, fuer den Fall die Foerderung vom Arbeitsamt wird mir genehmigt?
Meine Ueberlegung ist, dass die Foerderung ja kein Geld fuer mich privat zum Leben ist, sondern fuer Investitionen in der Firma.
Koennte mir aufgrund der genehmigten Foerderung das BafoeG verweigert werden?
Das wäre schlecht, da ich ziemlich auf das BafoeG angewiesen bin und ich ja nicht weiss ob ich mit meiner Geschöftsidee sofort genuegend Geld zum Leben verdienen werden (wahrscheinlich eher nicht).
Oder bekomme ich solange BafoeG bis meine Einnahmen mit der Firma einen bestimmten Betrag uebersteigen? Wie hoch wäre dieser Betrag?
Ok Fragen über Fragen. Würde mich ueber eine Antwort freuen.
Danke
MfG
Christoph