Existenzgründung wärend/vor dem Studim

Hallo
Ich habe eine Geschäftsidee und einen guten Bekannten der mir den dazugehörigen Businessplan erstellt hat (einfach, weil er soetwas schon sehr oft gemacht hat und dementsprechend Erfahrung hat).
Die Sachlage ist folgende: Ich war vor meinem derzeitigen Zivildienst 2 Monate arbeitslos (nach dem Abitur) und werde den kompletten August auch arbeitlos sein. Ab September bin ich dann offiziell Student.
Nach bisherigen Information bin ich BafoeG berechtigt.
Nun meine Frage.
Man muss doch um die Existenzgruenderfoerderung des Arbeitsamtes in zu beantragen, mind. 3 Monate arbeitslos gewesen sein . Trifft das auch bei mir zu , auch wenn ich nicht 3 Monate am Stueck arbeitslos war?
Könnte es probleme mit dem Bafoeg Amt geben, fuer den Fall die Foerderung vom Arbeitsamt wird mir genehmigt?
Meine Ueberlegung ist, dass die Foerderung ja kein Geld fuer mich privat zum Leben ist, sondern fuer Investitionen in der Firma.
Koennte mir aufgrund der genehmigten Foerderung das BafoeG verweigert werden?
Das wäre schlecht, da ich ziemlich auf das BafoeG angewiesen bin und ich ja nicht weiss ob ich mit meiner Geschöftsidee sofort genuegend Geld zum Leben verdienen werden (wahrscheinlich eher nicht).
Oder bekomme ich solange BafoeG bis meine Einnahmen mit der Firma einen bestimmten Betrag uebersteigen? Wie hoch wäre dieser Betrag?

Ok Fragen über Fragen. Würde mich ueber eine Antwort freuen.
Danke
MfG
Christoph

Hallo Christoph,

wenn ich das richtig sehe, fehlen bei Dir die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld. Deshalb wirst Du vom AA auch keine Leistungen für die Gründung einer eigenen Existenz erhalten.

Würdest Du aber Geld vom AA bekommen, kannst Du nicht gleichzeitig Bafög beziehen.

Gruß
Wolfgang

wenn ich das richtig sehe, fehlen bei Dir die Voraussetzungen
zum Bezug von Arbeitslosengeld. Deshalb wirst Du vom AA auch
keine Leistungen für die Gründung einer eigenen Existenz
erhalten.

Hmm aber uns Zivis wurde vor dem Zivildienst von der Zivildienststelle unserer Stadt gesagt, wenn wir vor dem Zivildienst 2 Montate arbeitslos wären, dann hätten wir danach anspruch auf Arbeitslosengeld.
Es soll so sein, dass die sog. „Vorraussetzungen“ das Bundesamt für Zivildienst zahlt, und wuir Zivis in Wirklichkeit nicht nur rund 900DM bekommen sondern so an die 2000DM, wo aber noch alle Abzüge dazukommen, von denen der Zivi nichts mitbekommt.
Ich bin mal gespannt wie das dann bei mir wird, denn ich habe von vielen gehört, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, kenne aber einige Zivis die Arbeitslosengeld bekommen haben, die in der gleichen Situation waren wie ich.
Ok sorry, das war nicht ganz das Anfangsthema.

Christoph

Hallo Christoph,

ob Du zwischen Zivildienst und Studium Leistungen des AA bekommen kannst, ist nur für diese kurze Zeit von Bedeutung. Während eines Studium kannst Du jedenfalls keine AA-Leistungen beziehen, schon überhaupt nicht für eine Existenzgründung. Bafög und Geld vom AA schließen sich auch gegenseitig aus. Daraus folgt, daß Du während des Studiums Bafög bekommen kannst, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, aber das wars dann auch.

Wenn Du glaubst, während des Studiums Zeit zum Aufbau einer Existenz zu haben, ist das allein Deine Sache. Die Finanzierung dieser Existenzgründung allerdings auch. Vom AA gibts dafür definitiv keinen Pfennig.

Gruß
Wolfgang

Vom AA
gibts dafür definitiv keinen Pfennig.

Gruß
Wolfgang

Ok danke für die Infos.