Habe tiefer geschürft und mache Einschränkungen!
Da meine Frau sich gerade in Bayern selbständig gemacht, kann das nicht generell der Fall sein: Sie bekommt Existenzgründungszuschuss ohne jegliches Seminar.
Habe jetzt doch mal nachgeforscht und gebe Dir Recht! Es nicht GENERELL verpflichtend, jedoch wird in den meisten Fällen diese Verpflichtung vom Arbeitsvermittler auferlegt.
Grund ist folgender Inhalt einer Dienstvorschrift:
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Der Existenzgründer muss die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen!
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Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen (i. d. R. das berühmte Seminar).
In der AV-Praxis reicht es für einen begründeten Zweifel z. B. schon aus, dass man noch nie selbständig war oder vor recht langer Zeit, damit ein AV ein solches Seminar auferlegt (= verpflichtend macht)!
(Und aus meiner eigenen Berufspraxis (Team AN-Leistungen, das u. a. auch für die letztendliche Auszahlung des GZ zuständig ist) weiß ich, dass dieses Seminar schätzungsweise in 9 von 10 Fällen verpflichtend gemacht wird – weswegen ich fälschlicherweise spontan auf die GENERELLE Pflicht geschlossen habe. Sorry!)
Wenn also wie hier die letzte Selbständigkeit (wenn ich das richtig verstanden habe) 20 Jahre her ist, dann muss man das Seminar wohl mitmachen, um den GZ zu erhalten.
Jedenfalls: Verlangt es der AV, hat man auch die Pflicht dazu!
LG
Jadzia