Frage zur jährlichen Steuererklärung für Kleinunternehmer mit normalem Job

Hallo zusammen,

am 01.06. wurde ein Kleinunternehmen zwecks Tierkommunikation beim Gewerbeamt angemeldet. Die Kleinunternehmerregelung wird genutzt. Bereits im März und April diesen Jahres wurde aber die nötige Ausbildung gemacht um dieses Gewerbe überhaupt ausführen zu können. Können die Ausbildungskosten in der Steuererklärung dann gültig gemacht werden oder nicht weil die ja VOR Gewerbeanmeldung entstanden sind? Und wenn ja, wie werden sie gültig gemacht? Fahrtkosten extra und Ausbildungsgebühren unter „Fortbildung“? oder alles zusammen als Werbungskosten? Welche Kosten kann ein Kleinunternehmer generell gültig machen? z.b. auch Bücher etc. als Fachliteratur? oder ist das auch Werbungskosten? Ein Artikel im Internet sagte das Kleinunternehmer nur Werbungskosten (worunter so ziemlich alles zu fallen schien) und Sonderausgaben als Kosten in der Steuererklärung auflisten darf. Was ist dann mit Gebühren? zb. vom Finanzamt die Gewerbeanmeldung oder ganz normale Materialkosten?

Und welche Anlagen zur Steuererklärung müssen abgegeben werden? Der Umsatz liegt unter 17.500 Euro und der Kleinunternehmer führt das Unternehmen nur als Nebengewerbe. Hauptsächlich ist er tätig mit einer nichtselbstständigen Arbeit. Heißt das er muss die Anlagen G, S und N abgeben?

Der Kleinunternehmer hat eine Gewerbeanmeldung, beim Finanzamt aber 2 Kleinunternehmen angemeldet (zwecks thematischer Trennung), heißt das er muss 2 Steuererklärungen abgeben oder reicht auch eine gemeinsame, wo alle Kosten und Einnahmen gemeinsam aufgeführt werden?

Vielen Dank für die Hilfe!

Servus,

beim Gewerbeamt wurde ein Gewerbebetrieb angemeldet - klein, groß, mittel spielt dabei keine Rolle.

Was genau beim FA angemeldet wurde, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.

Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinn des § 18 Abs 1 EStG liegen vermutlich nicht vor; auch das bleibt im Sachverhalt unklar.

Für die ESt-Erklärung muss für jeden einzelnen Gewerbebetrieb der Gewinn separat ermittelt und in die Anlage G (eine Anlage für alle Betriebe, es ist dort Platz genug für mehrere Gewerbebetriebe) eingetragen werden.

Falls eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden sollte, kommen die Einkünfte aus dieser Tätigkeit in Anlage S.

Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die wirtschaftlich durch einen Betrieb veranlast sind.

Werbungskosten sind die Ausgaben, die ein Steuerpflichtiger für Erhalt und Sicherung der Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit und/oder Vermietung und Verpachtung (und noch ein paar anderer, die hier keine Rolle spielen) tätigt.

Die Kleinunternehmerbesteuerung betrifft die Umsatzsteuer und hat auf die Ermittlung der Einkünfte für die Einkommensteuererklärung keinen Einfluss.

So, jetzt hammer die Begriffe ein bissle sortiert. Vielleicht kannst Du damit was anfangen und Deine Frage etwas konkreter und besser geordnet stellen?

Schöne Grüße

MM

Als Kleinunternehmer kannst du alle Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb stehen als gewinnmindernde Kosten in dei Einnahme- Ausgabenrechnung ansetzten. Selbstverständlich sind auch alle Einnahmen anzugeben. Einnahmen ./. Ausgaben ergiben dann den zu versteuernden Gewinn. Zu der Steuererklärung aus nichtselbstständiger Arbeit wird der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb hinzugerechnet, was dann als Gesamteinkommen zu versteuern ist.
Die Aufwendungen zur Vorbereitung des Gewerbebetriebes sind diesem zuzuordnen. (Z.B. Gebühren, Seminare zur Existenzgründung usw.). Mit einem guten Steuerprogramm werden alle Anlagen, welche notwendig sind, ausgefüllt und können mittel ELSTER an das FA übermittelt werden. (einschl. UStE, GuV (Einnahme-Überschußrechnung) und EstE …)

Gemischter Beilagensalat
Servus,

Als Kleinunternehmer kannst du alle Aufwendungen, welche im
Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb stehen als gewinnmindernde
Kosten in dei Einnahme- Ausgabenrechnung ansetzten.

  • Welchen Einfluss hat § 19 Abs 1 UStG auf die Besteuerung des Einkommens?
  • Wie ermittelt man Aufwendungen in einer Überschussrechnung, und welche Rolle spielt dabei die Kostenrechnung?

Einnahmen ./. Ausgaben ergiben dann den zu versteuernden Gewinn.

  • Werden bei der ESt-Veranlagung von Gewerbetreibenden keine Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt?

Und was passiert jetzt mit den vom Fragesteller vermuteten zwei verschiedenen Gewerbebetrieben?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wieso machst du eine Steuererklärung, wenn Du ein Kleinunternehmen hast?

Dann reicht für Dich doch Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Für Deinen Hautptberuf müsste doch eine normale Lohnsteuererklärung reichen.

Grüsse, Susanne