Freiberufler und Gewerbe

Ist es möglich und sinnvoll wenn jemand als Freiberufler angemeldet ist und zusätzlich noch ein Gewerbe anmeldet, weil eine zusätzliche Tätigkeit nicht mehr voll in diese Freiberuflichkeit passt?
Freiberufler im Künstlerischen Bereich, können ja z.B. in die Künstlerkrankenkasse aufgenommen werden und hätten so weniger Abgaben.
Hat das irgendwelche Nachteile beides zu haben?

Servus,

Hat das irgendwelche Nachteile beides zu haben?

Zwei Konten, zwei Kassen, zwei Läger fürs Büromaterial etc., zwei Mal Aufzeichnungen, zwei Mal Gewinnermittlung, Kosolidierung der USt-Werte. Sprich: Ein ziemlicher administrativer Aufwand.

Andererseits die einzige Möglichkeit, nur für das Gewerbe z.B. GewSt und IHK-Beiträge zu bezahlen.

Schöne Grüße

MM

Das Problem ist nämlich, dass ohne saubere Trennung der beiden Geschäftszweige das Gewerbe das Freiberufliche „infiziert“, d. h. auch die freiberufliche Tätigkeit der GewSt unterworfen wird.

seid wann müssen Freiberufler GST zahlen?
Kenne kein Arzt, Maler oder Künstler der GST zahlen muss.

Huhu Manuela,

Zardoz hat genau den sensiblen Punkt in dieser Frage angesprochen:

Selbstverständlich muss ein freiberuflich tätiger Unternehmer GewSt zahlen, wenn er seine Tätigkeit mit einem Gewerbebetrieb vermischt.

Z. erinnert sich dem Jahrgang nach genau wie ich an ein BFH-Urteil (nein, ich such das jetzt nicht raus) aus den 1990er Jahren, in dem das Ergebnis einer Bp bestätigt wurde, dass ein Arzt, der im Treppenhaus vor seiner Praxis einen Getränkeautomaten betreibt, und die damit verbundenen Bestellungen, Wartungen, Einnahmen und Ausgaben nicht vollständig getrennt von der Verwaltung seiner Praxis hält, mit seiner Arztpraxis einen Gewerbebetrieb betreibt, alldieweil diese durch den mit der Praxis vermischten Betrieb des Getränkeautomaten „infiziert“ wird.

Das ist ein extrem gelagerter Fall, aber ich denke, dass das Prinzip daraus deutlich wird.

Drum, liebe Kinder, gebt fein Acht /
Dass mans mit Euch nicht grad so macht…!

Schöne Grüße

MM

1 Like