Freiberuflich online als Auslandsstudent usw?

Hi,

Hab mehere Fragen zum Thema Steuern, denn ich hab überhaupt keine Ahnung und brauche eine kleine EInführung (und gegebenfalls die besten Links zum Thema).

Ich bin Vollzeitstudent in England und hab mich bei Odesk.com angemeldet. Da kann man ein kleines Taschengeld im Internet dazuverdienen indem man kleinere Jobs für Klientel aus aller Welt macht. z.B Grafik Design für jemanden in Australien, USA, China. Das Geld kommt nicht auf mein Konto, sondern bleibt bis zum gewählten Auszahlungstag online.

Nun, - irgendwo hab ich gehört das der jährliche Steuerfreibetrag irgendwas mit 7000€ für Studenten ist. Solch eine Summe würde ich garnicht erreichen.

In England, wo ich studiere, hab angefragt und mir wurde gesagt, dass ich hier keine Steuern zahlen muss - nur falls ich Einwohner Status hab. Mein Erstwohnsitz ist ja noch in Deutschland.

Zusammengefasst: Deutscher Student im Ausland will im Internet (Odesk) für Leute aus aller Welt arbeiten. Was ist zu beachten?

Nun will ich ja nichts falsches machen. Ist es auch Steuerhinterziehung wenn man unter dem Freibetrag arbeitet, aber nichts angibt und sich nicht als Freiberufler anmeldet? (Denn um auf dieser Website freiberuflich zu sein brauch man ja keinen Freiberuflerschein, oder Rechnungen schreiben).

Für mich ist das alles sehr kompliziert. Kann man sich für alles online anmelden? Muss ich mich irgendwo anmelden? Will dafür auch nicht nach Deutschland zurück.

Vielen Dank,
Manuel

Hallo Manuel,

zunächst muss dein steuerlicher Status geklärt werden. Wenn sich dein Hauptwohnsitz in Deutschland befindet, ist es prinzipiell richtig, dass du als sog. Steuerinländer in Deutschland mit deinem „Welteinkommen“ steuerpflichtig bist.

Wenn man allerdings ständig im Ausland wohnst, geht sehr häufig das Besteuerungsrecht an den ausländischen Staat. Die Einzelheiten dazu sind in den Doppel-besteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem jeweiligen ausländischen Staat geregelt.

Das DBA mit Großbritannien kenne ich nicht. Hier müsstest du vielleicht ein wenig googeln und nachlesen. Evtl. bekommst du aber auch bei den Finanzbehörden vor Ort in England ein Exemplar.

Sollte sich herausstellen, dass du definitiv in Deutschland versteuert wirst, ist die Sache relativ einfach.

Wenn noch nicht vorhanden, benötigst du eine Steuernummer des Finanzamtes, wo du in Deutschland gemeldet bist. Ich weiß nicht, ob das telefonisch geht, aber ein kurzer Anruf bei diesem Finanzamt sollte das klären.

Danach machst du jeweils zu Beginn eines Jahres deine
Einkommensteuer-Erklärung über deine Einnahmen des Vorjahres. Wenn du sonst keine Einnahmen hast, benötigst du das Hauptformular (Mantelbogen) und für deine Einkünfte aus dem online-Geschäft die „Anlage S“ für Selbständige. All das kann man unter „Elster-online“ ausfüllen und online ans Finanzamt schicken.

Wenn du ledig bist, liegt der momentane Freibetrag bei € 8.004,-. Das heißt, bis zu diesen Einkünften pro Jahr brauchst du überhaupt keine Steuern zu zahlen.

Übrigens, die Eintragungen in der Anlage S betreffen deinen Gewinn. Das heißt, du kannst von deinen Einnahmen noch eventuelle Kosten (Betriebsausgaben) abziehen. Wie du schon schreibst, kommst du vermutlich gar nicht in diese Regionen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß
Jochen

Zunächt sollstest du eimal ein gewerbe anmelden, bzw. deinem zuständigen Finanzamz mitteiln , daass du beabsuchtigst, eine freiberufliche tätigkeit aufzunehmen.
Einen freibetrag für studenten gibt es übrigens nichtm sondern es hängt lediglich vob deinem erzeileten gewinn ab, also einahmen und ausgabeb zusammenstellen und einmal im jahr eine steuererklärung einreichen,eine steuerpflicht ergibt sich ab 8.0004,00 EUR
wichtig wäre noch, stellst du deine kunden umsatzsteuer in rechung, falls ja, kannts du dich von der umsatzsteuer befreien lassen ( kleinunternehmerregelung umsatz bis 19.000,00 Eur )

http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…

Dieser Link sollte Dir helfen.

Hallo Louis,

nicht nervös werden, aber trotzdem einiges beachten. Der Steuerfreibetrag liegt bei über 8000,- € das betrifft aber nur die Einkommenssteuer. Da Du offensichtlich im Ausland lebst, ist für Dich die deutsche Umsatzsteuer nicht relevant. Es könnte aber sein, dass Du Umsatzsteuerpflichtig in dem Land bist, in dem Du Dich gerade aufhälst. Das musst Du vor Ort erkunden. Ich kenne nur das deutsche Steuerrecht. Da Du deutscher Staatsbürger bist, könnte es sein, dass du auf die Gewinne aus Deiner Tätigkeit noch Sozialabgaben leisten musst. Das müsstest Du aber bei Deiner Krankenkasse erfragen.
Ich hoffe, ich habe Dir etwas weiter geholfen.
Gruß Uwe

Sorry, da bin ich überfragt

keine Ahnung