Freiberufliche Nebentätigkeit

Hallo zusammen,

ich arbeite festangestellt auf 30 Std. Basis als Designerin. Hin- und wieder organisiere ich Ausstellungen meiner privaten Arbeiten und immer häufger kommt es vor, dass man gefragt wird, ob man auch verkauft.
Nun habe ich mit meinem Arbeitgeber gesprochen und der hat nichts dagegen einzuwenden, dass ich zusätzlich zu meiner Arbeit bei ihm auch privat Arbeiten (Bilder/Fotos) verkaufe.
Wie sieht das aber rechtlich aus? Was genau muss ich tun, um auf der „sicheren Seite“ zu sein? Wie und wo meldet man eine freiberufliche Nebentätigkeit an?
Es geht ja hier um zusätzliche Einnahmen, die z.Zt. bei max. 500 - 1000 Euro im Jahr liegen (wobei ich natürlich schon hoffe, dass das irgendwann einmal mehr werden würde).

Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand evtl weiterhelfen könnte, bezüglich der Vorgehensweise.

Danke und Gruß,
Lisc

Hallo Lisc,

zur Anmeldung Deines Gewerbes musst Du das Gewerbeamt Deiner Stadt aufsuchen.

Für alle anderen Fragen, bzw. was du noch für Möglichkeiten hast (Gewerbe/Freiberuf?..usw.) würde ich Dir http://www.klicktipps.de empfehlen. Hier ist kurz und vor allen Dingen verständlich erklärt, was man sich im Vorfeld überlegen muss.

Ich habe selbst vor zwei Monaten ein Gewerbe angemeldet und mir hat diese Seite echt geholfen.

viele Grüße,
Sonja

Hallo,

der joku hat hier einige Tipps zusammengestellt:

http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

Gruß

Peter

Hallo und vielen Dank!
Werde mich jetzt erst einmal durch diese seite „wühlen“ …

LG,

Lisc

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Hallo Lisc,

ich kann die Lektüre des „Ratgeber Freie“ von Götz Buchholz sehr empfehlen. http://www.mediafon.net/ratgeberfreie.php3

Der Inhalt des Buches deckt sich aber auch zu großen Teilen mit dem Online Ratgeber für e-lancer:
http://www.ratgeber-e-lancer.de/inhalt.html

Mir als freiberufliche Innenarchitektin hat es sehr geholfen bei der Existentgründung. Es gibt auch Hilfe bei der Entscheidung, ob man mit oder ohne Umsatzsteuerpflicht arbeitet und ob die Tätigkeit frei oder gewerbepflichtig ist.
Viel Spaß

Archicat

Hallo,
habe seit Jahren selber eine freischaffende, künstlerische Tätigkeit angemeldet. Also den Gang zum Finanzamt kannst Du dir sparen da die dir eh nur irgendwas von Schwarzarbeit usw. erzählen (War bei mir so).
Mir hatten die erzählt das es eine freischaffende, künstlerische Tätigkeit gar nicht gibt und das sowas Schwarzarbeit wär und das ich unbedingt ein Gewerbe anmelden muß.
Da ich Airbrush betreibe und die Beamten nicht wußten was das ist meinten die das ich den Meisterbrief als KFZ-Lackierer haben muß und dann soll ich einen Handwerksbetrieb anmelden.
Da man in den meisten Fällen bei den deutschen Ämtern so beraten wird das es für einen selber auf jedenfall am nachteiligsten ist und das man gescheit zahlen muß, spare dir den Weg. Nimm ein weißes Blatt Papier, schreibe darauf: Ab dem und dem Datum betreibe ich eine freischaffende, künstlerische Nebentätigkeit ( die Arbeiten die du machst ) und schicke das per Einschreiben ans Finanzamt und schreibe aufs Kuvert: Z.H. Abteilung für freischaffende, künstlerische Tätigkeiten.
Per Einschreiben ist ganz wichtig, nicht das am Ende ein Kaffee und Kuchenjunkie behauptet das er nie eine Anmeldung von dir bekommen hat.
Das habe ich vor 5 Jahren so gemacht und hatte noch nie Probleme. Meine Rechnungen gebe ich ganz normal bei der Lohnsteuer mit ab. Mehrwertsteuer brauche ich nicht zu verlangen da ich Kleinunternehmer bin.

Viele Grüße
Colorpainter

Hallo Colorpainter,

ist Dir bei Deinen Diskussionen mit dem FA aufgefallen, dass die Leute Recht haben?

Es gibt tatsächlich den Begriff der „freischaffenden“ Tätigkeit nicht, dementsprechend auch keine dafür zuständige Abteilung. Wie das mit den Veranlagungsteilbezirken und Fachgebieten genau funktioniert, können Dir wenigstens zwei im Staatsdienst Befindliche hier im Forum genau auseinanderklamüsern, falls es Dich interessiert. Vielleicht besser, bevor Du wütende lyrische Werke an erfundene Abteilungen schickst.

Die Frage ist ganz einfach, aber man kann sie nicht beantworten, wenn man nicht an die Quelle geht: Die heißt §18 (1) EStG; gewerberechtlich gibt es keinen expliziten Bezug darauf, aber es ist gängige Praxis, dass die steuerliche Abgrenzung der freiberuflichen Tätigkeit auch gewerberechtlich angewendet wird.

Sowohl im Fall Design als auch in Deinem Fall geht es um die Abgrenzung zwischen (angewandtem) Kunsthandwerk und künstlerischer Tätigkeit. Diese lässt sich bloß im Einzelfall beantworten und nicht von einer auf eine ganz andere Situation schematisch übertragen.

Von „Schwarzarbeit“ hat Dir beim FA kein Mensch was gesagt: In jedem Gespräch hilft Zuhören.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
verstehe zwar nicht wie Du darauf kommst das ich nicht in der Lage wär zuzuhören… Der Finanzbeamte bei dem ich war meinte das es eine freischaffende, künstlerische Tätigkeit nicht gibt und das wär Schwarzarbeit. Mein Steuerberater lachte laut und fragte mich ob der Hausmeister bei denen im Büro saß. Schon klar das die Finanzämter versuchen einen dazu zu bringen ein Gewerbe anzumelden da kann man wenigstens ab einem gewissen Einkommen saftige Gewerbesteuer kassieren.
Wenn meine Tätigkeit nicht als freischaffende, künstlerische Tätigkeit angemeldet wär und ich einen Meisterbrief als KFZ-Lackierer bräuchte würde ich ja regelmäßig Probleme bekommen.
Mich hat es halt geärgert wenn man ewig rumtelefonieren darf, zu verschiedenen Beamten verbunden wird, man bei jedem sein Spüchlein aufsagen darf und hinterher weiß keiner was ich meine. Ist mir ein Rätsel das mir da keiner Auskunft geben kann. Mich würde es interessieren was solche Beamte für eine Ausbildung genossen haben weil man ja ganz sicher irgendwas können muß um beim Finanzamt arbeiten zu können.

Viele Grüße
Colorpainter

Hallo nochmal,

Der Finanzbeamte bei dem ich war meinte
das es eine freischaffende, künstlerische Tätigkeit nicht gibt

Da liegt er insofern richtig, als der Begriff der freischaffenden Tätigkeit weder im Gewerberecht noch im Steuerrecht irgendwo eine Rolle spielt. Genauer wäre gewesen: Es ist nicht definiert ergo unerheblich, ob die fragliche Tätigkeit „freischaffend“ ist oder nicht. Den Begriff gibt es im Steuerrecht nicht.

und das wär Schwarzarbeit.

Genauer wäre gewesen: „Ein möglicher Verstoß gegen die Gewerbeordnung“. Der Begriff der Schwarzarbeit ist im Steuerrecht ebenfalls nicht definiert, üblicherweise versteht man darunter nichtselbständige Arbeit, auf die keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden. Eine unzulässige selbständige Betätigung in einem Gewerbe mit Meisterzwang wird üblicherweise nicht als Schwarzarbeit bezeichnet. Der Begriff würde in diesem Gespräch nur einen Sinn geben, wenn gleichzeitig die Frage der Scheinselbständigkeit diskutiert wurde.

Mein Steuerberater lachte laut und
fragte mich ob der Hausmeister bei denen im Büro saß.

Na da kennt der sich in § 18(1) EStG ja prima aus. Das ist einer der fummeligsten Paragraphen im EStG überhaupt - zum Glück spielt er bei Einzelunternehmen seit Anrechenbarkeit der GewSt auf die ESt kaum eine Rolle mehr, haben bloß noch nicht viele gemerkt, wie mir bei den immer neuen Freiberuf-Diskussionen scheint. Wenn der StB außer Lachen noch was dazu gesagt hat, wie er in Deinem Fall für eine künstlerische Tätigkeit argumentiert, lass es uns einfach wissen. Man kann nicht ausschließen, dass es sich um eine solche handelt, aber eine saubere Argumentation dafür, vielleicht garniert mit ein paar Präzedenzurteilen, wäre hilfreich zu kennen.

klar das die Finanzämter versuchen einen dazu zu bringen ein
Gewerbe anzumelden da kann man wenigstens ab einem gewissen
Einkommen saftige Gewerbesteuer kassieren.

Das ist den Finanzämtern grad egal. Die Bezüge der Beamten sind ganz unabhängig von dem Ertrag, den sie für irgendwelche Gemeinden erzielen. Im übrigen ist die Anmeldung eines Gewerbes für die Besteuerung bloß Indiz, niemals Beweis. Wenn ein freiberuflich tätiger Selbständiger irrtümlich ein Gewerbe angemeldet hat, bleibt er dennoch Freiberufler, wenn die Kriterien hierfür erfüllt sind.

Wenn meine Tätigkeit nicht als freischaffende, künstlerische
Tätigkeit angemeldet wär und ich einen Meisterbrief als
KFZ-Lackierer bräuchte würde ich ja regelmäßig Probleme
bekommen.

Wahrscheinlich ist sie als freiberufliche Tätigkeit dem FA angezeigt. Ob sie so veranlagt ist oder nicht, spielt bei Einkünften unterhalb des GewSt-Freibetrages keine Rolle. Solange keine Beschwer vorliegt (= Gewerbesteuermessbetrag größer Null festgesetzt wird), gibt es keine Möglichkeit, in Deinem Fall gegen eine Veranlagung als Gewerbetreibender vorzugehen. Möglicherweise bist Du aus der Sicht des FA einer? Die Frage, ob jemand mit oder ohne Meisterbrief einem Gewerbe mit Meisterzwang nachgeht, ist für die Besteuerung ganz unerheblich.

Ist mir ein Rätsel dass mir da keiner Auskunft geben kann.

Das ist leicht zu erklären: Nur in Angelegenheiten des Lohnsteuereinbehaltes gibt es eine Auskunftspflicht des Finanzamtes, wenn Einzelfragen durch den Arbeitgeber zur Entscheidung vorgelegt werden. Diese Auskunft bindet das FA in der Beurteilung des vorgelegten Sachverhaltes. In allen anderen Fragen ist die Beurteilung eines zweifelhaften Sachverhaltes der Veranlagung vorbehalten. Ein Mitarbeiter des FA, der eine Zweifelsfrage wie die vorliegende außerhalb der Veranlagung entscheiden würde, würde seine Kompetenz in jedem Fall überschreiten.

Mich würde es interessieren was solche Beamte für eine
Ausbildung genossen haben

Da gibts verschiedene. Inzwischen so gut wie die Regel ist die Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt. Und was hilft uns das bei der Beurteilung einer auf der Grenze zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit liegenden Aktivität eines Unternehmers? Der unselige § 18(1) EStG ist nicht von Finanzbeamten gemacht worden.

Kurzer Sinn: Weshalb ich überhaupt hier rumquengele, ist (1) dass Du in einem relativ heiklen Thema einen neuen, unnötig Verwirrung stiftenden Begriff des „freischaffenden“ Selbständigen einführst, der im Steuerrecht nicht definiert ist; (2) dass Du eine nicht einfach zu entscheidende Frage, nämlich ob eine Tätigkeit im Sinn des § 18 Abs 1 EStG freiberuflich ist oder gewerblich, gegenüber der Fragestellerin so darstellst, als würde ihre steuerliche Beurteilung von der Anmeldung eines Gewerbes oder der Anzeige einer freiberuflichen Tätigkeit abhängen; (3) dass Du in die ganze Geschichte Themen wie Schwarzarbeit und Meisterzwang hineinbringst, die nicht zur Klärung der Frage, sondern zur Verwirrung der Fragestellerin beitragen und (4) dass daran einmal wieder die dummen Beamten schuld sein sollen. Dass Deine Frage mit Recht nicht entschieden wurde, als Du sie beim FA vorgetragen hast, vermittelt den Eindruck, als seien grundsätzlich die Finanzämter zur Beratung in steuerlichen Angelegenheiten verpflichtet oder dafür zuständig, und in Deinem Fall sei jemand am FA dieser Pflicht nicht nachgekommen. Ein Existenzgründer, der dieses als eine zutreffende Information aufnimmt, begibt sich auf einen Irrweg, der im besten Fall Zeit und Mühe kostet, die er besser woanders aufgewendet hätte.

In diesem Sinne - frohes Schaffen!

MM

Hallo,
daß glaube ich dir schon alles. Du hast es so geschrieben das man damit was anfangen kann.
Nach wie vor stellt sich mir die Frage warum keiner von den Finanzbeamten es auf die Reihe bekam mir das einleuchtend zu erklären und mir eine andere Möglichkeit vorzuschlagen. Wen soll man denn sonst als ahnungsloser fragen wenn nicht das FA ?
Eigentlich bin ich davon ausgegangen das wenn ich bei einem deutschen Amt anfrage auch eine Antwort bekomme mit der ich wenigstens was anfangen kann.
Stell dir mal vor wieviel Jahre ich sinnlos in den Sand gesetzt hätte wenn ich das damals geglaubt hätte das ich einen Meisterbrief als KFZ-Lackierer brauche um nebenberuflich hin und wieder ein paar selbergebrushte Bilder zu verkaufen.
Erstens habe ich den Beruf zum KFZ-Lackierer nicht erlernt, also hätte ich min. 2 Jahre umschulen müssen. Einen Lehrbetrieb zu finden ist nicht so einfach, zudem man nicht mehr ganz selbstverständlich Unterstützung vom Arbeitsamt bekommt.
Dann hat man seine Ausgaben die man vom Lehrlingslohn irgendwie finanzieren muß (ohne Unterstützung). Dann muß man um den Meisterbrief machen zu können min. 2 Jahre als Geselle gearbeitet haben.
Finde mal eine Arbeit ohne großartig Berufspraxis wenn dich der Lehrbetrieb vielleicht wegen mangelnder Aufträge ausstellt (das hört man immer wieder das Firmen dicht machen, also ist es nicht auszuschließen). Da vergeht wieder Zeit. Mit Arbeit hat man zwar die Möglichkeit den teueren Meisterbrief auf Abendschulen zu machen was wiederum länger dauert wie ein Vollzeitunterricht.
Der Vollzeitunterricht dauert glaube ich zwischen einem halben Jahr und einem Jahr. In dieser Zeit verdient man nichts und kann sich dazu noch selber versichern und Schulgebühren zahlen. Also ist man ohne großartiges Eigenkapital nach der Meisterprüfung hoch verschuldet. Dann kann man sich um Räumlichkeiten für seine Firma bemühen, man braucht Werkzeug und Materialien welches alles den Vorschriften entsprechen muß. Es ist nicht selten das eine neue Firma am Anfang noch nicht so gut läuft. Also sollte man Geld haben um schlechte Monate überbrücken zu können. Was ist das Ende vom Lied, man bietet logischerweise in seiner Firma Lackierarbeiten mit an. Das wollte man zwar nie machen aber anders geht es halt nicht weil man alleine vom Airbrush die Kosten nicht decken kann. Dann kann man erstmal in Werbung usw. investieren um Aufträge zu bekommen. Den ganzen jahrelangen Aufwand um dann hinterher hoch verschuldet festzustellen das man vom Finanzamt falsch beraten wurde?
Was macht das für einen Sinn?
Aber wehe man macht nach 5 Jahren nicht den Umsatz den das FA erwartet. Da bekommt man freche Briefe zugeschickt in denen man erklären soll warum man seine Firma noch nicht zugesperrt hat weil man ja eh nur Verlust macht. Da wird einem Scheinselbständigkeit vorgeworfen. Wehe man kann nicht nachweisen das man versucht Aufträge zu bekommen. Da wird einem noch eine gesalzene Strafe aufgebrummt die natürlich nicht billig ist. Da kann man RatzFatz zum Sozialfall werden.
Als ob es nicht Strafe genug wär wenn man eh schon keine Aufträge bekommt.
Damals als ich meine Tätigkeit anmeldete brauchte man noch für alles Mögliche den Meisterbrief.
Es ist traurig das man die Möglichkeiten die man eigentlich hat und von denen man nichts weiß aus irgendwelchen Büchern rauslesen muß. Wenn man bei einem Amt anruft sagt einem kein Mensch was außer das die Sachen die man machen möchte aus irgendwelchen Gründen nicht erlaubt sind.

Viele Grüße
Colorpainter