Gaststättengesetz GmbH/Mitarbeiter

Hallo

Ich habe eine Frage zum deutschen Gaststättengesetz.

Für den Betrieb einer Gaststätte benötigt es ja eine Bewilligung. Folgender Sachverhalt:

Deutsche GmbH betreibt eine Gaststätte mit Alkoholausschank. Geschäftsführer der GmbH hat keine Bewilligung, aber sein Koch/Restaurantleiter im Angestelltenverhältnis. Ist das ausrechend oder muss der GF der GmbH auch diese Bewilligung haben?

Danke für Eure Hilfe

M.E. weder noch, die GmbH braucht hier die Erlaubnis.