GbR und Umsatzsteuer

Kurze Frage : Ist eine GbR grundsätzlich verpflichtet, USt zu erheben bzw. abzuführen, oder gilt auch hier die (mögliche) Kleinunternehmer-Befreiung bis 17500 Euro Umsatz?

Hallo Peter,

§ 19 (1) UStG unterscheidet nicht zwischen natürlichen Personen, Personenvereinigungen, juristischen Personen. Eine GbR ist, obwohl sie zivilrechtlich keine eigene Rechtsperson besitzt, steuerlich ein von den Beteiligten unabhängiges Subjekt. Sie kann Unternehmer iSd § 1 UStG sein und damit auch als GbR unter die Kleinunternehmerregelung des § 19(1) UStG fallen.

Vorsicht! Bei Beurteilung der Umsatzgrenzen ist zu beachten: Die Umsätze der GbR sind analog dazu nicht bloß diejenigen mit Dritten, sondern es kann auch ein USt-pflichtiger Leistungsaustausch zwischen der Gesellschaft und den Beteiligten stattfinden, auch wenn zivilrechtlich keine von den Beteiligten unabhängige Rechtsperson besteht.

Bei gemeinsamem Betrieb eines Kioskes also die Anzahl der durch die Gesellschafter verzehrten Gummibärchen im Rahmen halten.

Schöne Grüße

MM

Hi Martin, danke!