Gemeinsame freiberufliche Tätigkeit

Hallo,

meine Frau arbeitet freiberuflich als Designerin und möchte diese Tätigkeit zukünftig gemeinsam mit einer Freundin betreiben.
Dazu ein paar Fragen:
Darf sie in der Werbung und in Rechnungen die Bezeichnung „Mobiler Design-Service Svetlana Vogt und Gertruda Löpp“ wählen?
Falls das nicht möglich ist (was ich vermute):
Ist es von der Steuer her günstiger, wenn meine Frau ihre Freundin als freie Mitarbeiterin einstellt und ihr Honorare zahlt?
Oder sollte sie sie erst einmal als geringfügige Beschäftigte einstellen?
Besten Dank im Voraus für eure Antworten.

Guten Tag,

warum sollte sie nicht diese Firmenbezeichnung wählen können? Solange man einem „Konkurrenten“ mit Namensähnlichkeiten nicht auf die Füsse tritt, kann man seinen Firmennamen schon selbst festlegen. Es wäre natürlich gut, wenn Ihre Frau dann auch wirklich mobil arbeiten und anbieten kann.
Allerdings: einen so langen Firmennamen würde ich mir noch mal überlegen. Der merkt sich einfach schlecht…
Ob Freie Mitarbeiterin (nicht eingestellt sondern mit Honorarvertrag gebunden) oder Gerinfügig Beschäftigte ist etwas komplizierter. Z.B. müsste sich die Freie MAn selbst kranken- und rentenversichern (ab ca. 300.-€/Monat) und eine eingestellte Gerinfg. Besch. muss auch bei der Berufsgenossenschaft versichert werden und generiert so pauschale Versicherungs- und Rentenkosten in Höhe mehrerer hundert Euro…
Zu diesen Fragen würde ich also dringenst einen Unternehmensberater (ARGE!) oder Sozialrechtler befragen.

Viel Erfolg!
HPS

Für den Firmennamen würde ich auch etwas kürzeres und einprägsames nehmen.  Der kann ja soweit frei gewählt werden, nur auf offiziellen Dokumenten wie Rechungen oder Webseiten Impressum muss halt Inhaber: Name dazu. Aber für Werbezwecke und Mundpropaganda ist ein kurzer und knackiger Name sicher besser, vor allem im Designbereich.

Wenn die beiden langfristig zusammenarbeiten möchten, dann sollten Sie zusammen ein Unternehmen gründen. Vorerst wäre aber wohl das einfachste, wenn sie als Freie Mitarbeiterin mitmacht und sich dementsprechend um Steurer/Sozialversicherungsabgaben selbst kümmert. Alles andere ist recht kompliziert und bedarf intensiverer Beratung.

Hallo,

meine Frau arbeitet freiberuflich als Designerin und möchte
diese Tätigkeit zukünftig gemeinsam mit einer Freundin
betreiben.

OK

Dazu ein paar Fragen:
Darf sie in der Werbung und in Rechnungen die Bezeichnung
„Mobiler Design-Service Svetlana Vogt und Gertruda Löpp“
wählen?

Freiberufler müssen unter Ihrem bürgerlichen Namen auftreten. Sie können zusätzlich eine Tätigkeitsbezeichnung führen.

Die Bezeichnung ist in dieser Form allerdings nicht möglich.
Wenn zwei Freiberufler zusammenarbeiten ist dies automatisch eine GbR.
„Mobiler Design-Service Svetlana Vogt und Gertruda Löpp GbR“

Wenn es eine Freiberuflerin mit Angestellten ist wäre es wohl:
„Mobiler Design-Service Svetlana Vogt“

Falls das nicht möglich ist (was ich vermute):
Ist es von der Steuer her günstiger, wenn meine Frau ihre
Freundin als freie Mitarbeiterin einstellt und ihr Honorare
zahlt?

Sie müssen sich schon entscheiden. Freier Mitarbeiter vs. Einstellung. beides gleichzeitig geht nicht.
Das Weitergeben von Aufträgen an Subunternehmer (anderer Freiberufler) ist möglich.

Oder sollte sie sie erst einmal als geringfügige Beschäftigte
einstellen?

Die Einstellung von Mitarbeitern ist auch bei Freiberuflern in gewissem Maße zulässig. Es zieht jedoch alle sozialrechtlichen Folgen nach sich.
Berufsgenossenschaft, Sozialabgaben, Betriebsarzt, Pausenraum, Lohnabrechnung.

MfG Frank

Hallo!

Wenn Deine Frau schon freiberuflich arbeitet, hat sie ja vielleicht auch einen Steuerberater? Dann wäre dieser die richtige Anlaufstelle für alle Fragen und da er die Details vermutlich auch schon kennt, kann er auch richtig beraten.
Wenn sie keinen Steuerberater hat, wäre es jetzt der richtige Zeitpunkt dafür - eine einmalige Beratung kostet nicht die Welt und erspart einem idR eine Menge Ärger und evtl. auch Geld.

LG
Paulchen

AUs dem Urlaub und damit etwas spät:
klar ist die Bezeichnung in Ordnung, Beide sind jetzt eine GbR und es müssen in den Geschäftsunterlagen dann auch beide Namen genannt werden. Warum dann nicht auch im Firmennamen?
Wenn zwei zusammen arbeiten wollen - eine Firma betreiben - dann halte ich es für keine gute Idee, wenn eine die andere einstellt. Sowas wirkt auf die Beziehung und die Gleichberechtigung in der Firma. Die gehört dann nämlich einer.
Das ist nur geeignet, wenn es auch ungleich sein soll, das Unternehmensrisiko, die Verantwortung für den Betrieb…
Sonnige Grüße,
Birgitt Torbrügge

Moin!

Bzgl. der Firmierung und vor allem der Frage wer ist der Inhaber und wer die Honorarkraft bis hin zur reinen Mitarbeiterin: Ich schließe mich der Birgit T. voll und ganz an.

Bzgl. der anderen Fragestellungen verweise ich auf das Steuerberatungsrecht; da gab es ja schon klare Empfehlungen und Hinweise wo die passende Beratung dazu zu finden ist. Wobei ich vermute, dass deine Frau noch keinen Steuerberater hat. Wäre für die bisherige Tätigkeit und m.E. auch für die geplante nicht wirklich notwendig. Aber ein guter Buchhaltungsservice kann die Fragen auch beantworten und ggf. an den konkreten Zahlen und (z.B. Versorgung-/ Versicherungs-) Hintergründe der Frauen auch berechnen.
Diese Fragestellung ist m.E. aber nachrangig hinter der der gemeinsamen Firma oder ein mehr oder minder abhängiges Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis.

Abschließend eine neugierige Frage: Vielles ist ja heute „mobil“; aber was ist ein mobiler Design-Service?

Herbstliche Grüße aus Lübeck sendet

StefanR
-BusinessLotse-

Hallo,

wir haben uns das mit dem „Mobilen Design-Service“ sozusagen als „Flucht nach vorn“ ausgedacht. Da meine Frau kein eigenes Atelier o. ä. hat, bietet sie als „besonderen Service“ den Hausbesuch an. Sie hat dann ihr Notebook dabei, auf dem sie z. B. verschiedene Kleidungsmodelle vorstellt.

Viele Grüße aus Ostwestfalen