Liebe Experten,
den gewerblichen Buchhalter gibt es ja nun schon seit einigen Jahren.
Ich bin angestellter Buchhalter. Nebenher helfe ich Freunden und Bekannten hin und wieder bei ihren Buchhaltungsproblemen und so kam ich nun auf die Idee ab 2013 ein Gewerbe hier für an zu melden.
Hat jemand eine gute Quelle wo ich mich zur rechtlichen Lage in dieser Branche informieren kann bzw. kann mir jmd. in Kürze folgende Punkte beantworten:
- ist ein Berufsabschluss nötig? wenn ja, welcher Grad? (Steuerfachangestellter, Fachwirt oder etwa noch höher) oder reicht das Wissen und die Erfahrung aus?
- wo sind die Grenzen hin zur steuerlichen Beratung? Darf ich für Mandanten beim FA anrufen und z.B. nach Steuerzahlungen fragen wenn eine Befugnis vom Mandanten erteilt wurde?
- hängt die Rechnungslegung von einer Gebührenverordnung ab?
Vielen Dank im Voraus, Grüße, Björn