Gewerbe als Buchhalter

Liebe Experten,

den gewerblichen Buchhalter gibt es ja nun schon seit einigen Jahren.
Ich bin angestellter Buchhalter. Nebenher helfe ich Freunden und Bekannten hin und wieder bei ihren Buchhaltungsproblemen und so kam ich nun auf die Idee ab 2013 ein Gewerbe hier für an zu melden.
Hat jemand eine gute Quelle wo ich mich zur rechtlichen Lage in dieser Branche informieren kann bzw. kann mir jmd. in Kürze folgende Punkte beantworten:

  • ist ein Berufsabschluss nötig? wenn ja, welcher Grad? (Steuerfachangestellter, Fachwirt oder etwa noch höher) oder reicht das Wissen und die Erfahrung aus?
  • wo sind die Grenzen hin zur steuerlichen Beratung? Darf ich für Mandanten beim FA anrufen und z.B. nach Steuerzahlungen fragen wenn eine Befugnis vom Mandanten erteilt wurde?
  • hängt die Rechnungslegung von einer Gebührenverordnung ab?

Vielen Dank im Voraus, Grüße, Björn

Hallo Björn,

Ich glaube nachfolgender Link könnte dir helfen. Ansonsten würde ich an der Stelle selbst den Kontakt zur IHK an deinem Ort suchen. Die sind sehr dort nett und hilfsbereit.

http://www.ihk-schleswig-holstein.de/starthilfe/exis…

Ich hoffe ich konnte dir Helfen.

Viel Erfolg.

Stäbchen

Danke,

die Seite habe ich gesucht auch wenn mir der Inhalt nicht sonderlich gefällt. Ich darf keine EÜR erstellen und musste schon so einige, von Steuerberatern erstellte, Bilanzen und EÜR´s korrigieren. Unding… aber nun gut, dahingehend werde ich mich noch einmal genau informieren, weil meines Erachtens jeder Unternehmer für sein Unternehmen eine EÜR erstellen darf… seh ich das falsch? VG

Hallo Björn,

Ich glaube nachfolgender Link könnte dir helfen. :Ansonsten
würde ich an der Stelle selbst den Kontakt zur IHK an :deinem
Ort suchen. Die sind sehr dort nett und hilfsbereit.

http://www.ihk-schleswig-holstein.de/starthilfe/exis…

Ich hoffe ich konnte dir Helfen.

Viel Erfolg.

Stäbchen

Hallo Björn,

Leider sieht das nicht gut aus für dich
siehe: http://www.juraforum.de/forum/gewerberecht/buchhaltu…

Davon mal ganz abgesehen. Hast du dir mal gedanken gemacht, das du auch für eventuell entstehende Schäden aus deiner Tätigkeit haftbar gemacht werden kannst?

Also ich persönlich wollte dieses Risiko nicht tragen.

Trotzdem würde ich mich nochmal genau bei der IHK erkundigen. Die sind doch fachlich sehr kompetent.

Gruß.
stäbchen

Vielen Dank,

ich werde dann morgen gleich das Gespräch mit der IHK suchen.
Über die Haftung habe ich mir auch Gedanken gemacht, klar ist das ein heißes Eisen, aber es spielte sich bislang wirklich alles in einem sehr engen Bekanntenkreis ab und diejenigen waren über jeden Hilfe dankbar.
Falls du noch Lust hast, wie gesagt, morgen kontaktiere ich die IHK; aber ein Unternehmer (kein Bilanzierer) darf doch seine ESt, USt und EÜR selber erstellen ohne jede Hilfe?!

Grüße, Björn

Hallo Björn,

Leider sieht das nicht gut aus für dich
siehe:
http://www.juraforum.de/forum/gewerberecht/buchhaltu…

Davon mal ganz abgesehen. Hast du dir mal gedanken :gemacht,
das du auch für eventuell entstehende Schäden aus :deiner
Tätigkeit haftbar gemacht werden kannst?

Also ich persönlich wollte dieses Risiko nicht tragen.

Trotzdem würde ich mich nochmal genau bei der IHK erkundigen.
Die sind doch fachlich sehr kompetent.

Gruß.
stäbchen

Hallo,
ich weiss es nicht.
Warum Gewerbe? Freiberuflichkeit muesste reichen.