Gewerbe im Nebenerwerb anmelden

Hi,
ich habe folgendes Problem bzw folgende Frage(n). Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) und würde gerne im Bereich Computerdienstleistungen ein Gewerbe im Nebenerwerb aufmachen bzw anmelden. Grund ist dass ich erst einmal schaue nmöchte ob generell ein Markt für diese Dienstleistungen vorhanden ist die am meisten auf Privatanwender abzielt und die Tatsache dass ich mit dem Gewerbe im Nebenerwerb noch weiterhin Hartz 4 bekomme so dass das Risiko für mich (finanziell) nicht wirklich da ist. Vorteil wäre ausserdem, da ich keinen Laden brauche, dass ich als Einsatz nur meine reine Arbeitskraft bzw mein Know How in die Waagschale lege. Meine Frage wäre jetzt in welchem Brereich ich dieses Gewerbe anmelden muss. Was für Gewerbe gibt es überhaupt und welcher würde am meisten Sinn machen bzw mit welchem könnte man den grössten Spielraum abdecken? Vorstellen tue ich mir die Diagnose bzw Reparatur oder Installation beim Kunden, wenn gewünscht vor Ort, bzw auch der damit einhergehende Verkauf von Bauteilen die ich dann ja auch sinnvollerweise irgendwo günstiger beziehen müsste/könnte.
Desweiteren habe ich mir überlegt dass ich ebenfalls im Auftrag von Kunden wenn gewünscht alte Tonträger digitalisiere, Fotos digitalisiere mit entsprechender bildbearbeitender Aufwertung. Eigentlich kann ich alles machen was mit dem PC und arbeite ndamit für Privatanwender interessant sein könnte und möchte deswegen ein Gewerbe finden in dem ich möglichst alles drinne habe. Auf was muss ich sonst noch achten bei diesem Gewerbe im Nebenerwerb?

Hoffe auf zahlreiche Tips.

Danke

Computerdienstleistungen ein Gewerbe im Nebenerwerb aufmachen
bzw anmelden.

Das gibt es nicht. Entweder Du meldest ein Gewerbe an oder Du läßt es. Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, bist Du Unternehmer und dann entscheidest Du wieviel Du arbeitest.

Für stattliche Unterstützung oder für die Sozialversicherung mag es von Bedeutung sein, wieviel Du arbeitest oder verdienst, für die Gewerbeanmeldung ist es ohne Belang.

in welchem Brereich ich dieses Gewerbe anmelden muss. Was für

EDV-Dienstleistungen (der Begriff sollte alles abdecken).

in dem ich möglichst alles drinne habe. Auf was muss ich sonst
noch achten bei diesem Gewerbe im Nebenerwerb?

Buchhaltung, Steuer, Sozialversicherung, betriebliche Versicherungen.

Hi,
natürlich gibt es ein Gewerbe im Nebenerwerb. Da has tdu leider falsche Informationen. Arbeitszeit darf nicht mehr als 15 Std pro Woche betragen, kleine Buchführung ist zu bewerkstelligen(sprich Einnahmen und Ausgaben)
Und wenn man mehr verdienen sollte als die Freibeträge wird selbstverständlich der Hartz 4 Satz gekürzt.
Danke aber für den Tip mit den EDV Dienstleistungen.

Weitere Tips sind natürlich gewünscht.

Danke

P.S Es kann natürlich sein das der Begriff „Gewerbe im Nebenerwerb“ nur für die Arge von Belang ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
natürlich gibt es ein Gewerbe im Nebenerwerb.

Aber nicht für das FA und das Gewerbeamt.

Da has tdu leider falsche Informationen.

Da bin ich nicht so sicher.

Arbeitszeit darf nicht mehr als 15 Std pro Woche betragen,

Für wen ist das wichtig ? Krankenkassen ? Arge ?

kleine Buchführung ist zu bewerkstelligen(sprich Einnahmen und Ausgaben)

Das hat nichts mit der Arbeitszeit, sondern mit dem Umsatz/Gewinn zu tun.

Hallo littlelady,

für das Gewerbeamt gibt es nur ein „Gewerbe“ zu Anmelden.
Wie intensiv (Arbeitszeit/Umsatz) das betrieben wird, ist ihm sehr egal. Erst bei Lärm und Dreck würde es sich auf den Plan gerufen fühlen.

Für das Finanzamt gibt es die Unterscheidung zwischen „Kleingewerbe“ und „Gewerbe“, bzw. „Kleinunternehmer“ und „Unternehmer“.
Das sagt aber auch noch nichts über Arbeitszeit, sondern über die Behandlung der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer aus.

Zwischen „Kleinunternehmer“ und „Unternehmer“ gibt es eine Grenze von 17.500€ Umsatz/Jahr.

Für das Arbeitsamt oder (bei Familienversicherung) die Krankenkase können die Arbeitszeit oder der Gewinn wichtig sein (und der Gewinn bei Bafög und Kindergeld).

Viele Informationen dazu gibt es bei: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Grund ist dass ich erst einmal schauen möchte, ob
generell ein Markt für diese Dienstleistungen vorhanden ist
die am meisten auf Privatanwender abzielt

Da könnte was gehen.
Für diese Kunden ist es erfreulich, wenn keine Mehrwertsteuer auf die Rechnung muss:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…

Vorteil wäre ausserdem, da ich keinen Laden
brauche, dass ich als Einsatz nur meine reine Arbeitskraft bzw
mein Know How in die Waagschale lege.

. :smile:

Meine Frage wäre jetzt
in welchem Brereich ich dieses Gewerbe anmelden muss.

z. B. „PC-Dienstleistungen und -Schulungen“ ggf. noch Haushaltsdienstleistunge dazu.
Du wirst bei Deinen Kunden einiges an Arbeit entdecken.
Je allgemeiner die Angabe, desto seltener muss man wieder zum GwAmt laufen und es anpassen.
(Personalausweis und 20 bis 40 EUR mitnehmen, und gleich schon mal die Fahrstrecke notieren bzw. die Fahrkarte aufheben)

Vorstellen tue ich mir die Diagnose bzw Reparatur
oder Installation beim Kunden, wenn gewünscht vor Ort, bzw
auch der damit einhergehende Verkauf von Bauteilen die ich
dann ja auch sinnvollerweise irgendwo günstiger beziehen
müsste/könnte.

So was - und Hilfe/Schulung, wenn sonst etwas nicht tut.

Desweiteren habe ich mir überlegt dass ich ebenfalls im
Auftrag von Kunden wenn gewünscht alte Tonträger
digitalisiere, Fotos digitalisiere mit entsprechender
bildbearbeitender Aufwertung.

. :smile:

Auf was muss ich sonst noch achten bei diesem Gewerbe im Nebenerwerb?

Dazu findest Du viel im o. a. Link

Gruß JK

Hallo,

wenn es keine „Nebengewerbe“ gibt, wieso steht das dann zum Ankreuzen auf der Gewerbeanmeldung?

Gruss

wenn es keine „Nebengewerbe“ gibt, wieso steht das dann zum
Ankreuzen auf der Gewerbeanmeldung?

Das würde mich auch interessieren.

Gruß JK