Hallo,
angenommen jemand meldet ein Gewerbe an und bezieht Überbrückungsgeld. Nun lief das Gewerbe aber nicht und er entschließt sich zu einem Studium.
Jetzt möchte er am liebsten das Gewerbe ruhen lassen. D.h. alles abmelden, aber das Gewerbe nicht abmelden, da er dieses vielleicht zu einen späteren Zeitpunkt nebenbei laufen lassen möchte.
Geht das überhaupt? Ich denke nicht…
Wenn es kein ruhendes Gewerbe gibt, in welcher Reihenfolge meldet er sich ab? Zuerst Gewerbe abmelden und dies dann der Krankenkasse u.ä. mitteilen?
Gruß
Tato
PS: Ich werde die Antworten dann an den Betroffenen weiterleiten.