Gewerbe ruhen lassen

Hallo,

angenommen jemand meldet ein Gewerbe an und bezieht Überbrückungsgeld. Nun lief das Gewerbe aber nicht und er entschließt sich zu einem Studium.
Jetzt möchte er am liebsten das Gewerbe ruhen lassen. D.h. alles abmelden, aber das Gewerbe nicht abmelden, da er dieses vielleicht zu einen späteren Zeitpunkt nebenbei laufen lassen möchte.
Geht das überhaupt? Ich denke nicht…

Wenn es kein ruhendes Gewerbe gibt, in welcher Reihenfolge meldet er sich ab? Zuerst Gewerbe abmelden und dies dann der Krankenkasse u.ä. mitteilen?

Gruß
Tato

PS: Ich werde die Antworten dann an den Betroffenen weiterleiten.

Hallo,

beim „ruhen lassen“ ist das problem das wohl weiterhin Steuererklärungen (Nullmeldungen) abgegeben werden müssen, IHK etc wollen weiterhin Beiträge…
Also eher abmelden, könnte auf die Dauer billger sein…

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Hallo,

beim „ruhen lassen“ ist das problem das wohl weiterhin
Steuererklärungen (Nullmeldungen) abgegeben werden müssen, IHK
etc wollen weiterhin Beiträge…
Also eher abmelden, könnte auf die Dauer billger sein…

mein gewerbe ruht seit ca. 10 jahren !

dem finanzamt schreibt man einen brief, dass bis auf weiteres keine erklärungen abgegeben werden - die veranlagen dann mit 0

ihk dasselbe

ergebnis: keinerlei kosten !

gruß inder

Hallo,

ich lass mich gerne korrigieren… ne Bekannte hatte vor ein paar Jahren mal das Problem… Aber sie hat dann wohl keinen Brief geschrieben :wink:

mein gewerbe ruht seit ca. 10 jahren !

dem finanzamt schreibt man einen brief, dass bis auf weiteres
keine erklärungen abgegeben werden - die veranlagen dann mit 0

ihk dasselbe

ergebnis: keinerlei kosten !

gruß inder

Hallo,

Danke. Ich werde weitergeben, einen Brief ans Finanzamt zu schreiben.
Was sagt die Krankenkasse dazu? Wer Selbständig ist, muss ja eigentlich immer um die 300 Euro zahlen - egal ob Einnahmen da sind oder nicht.

Gruß
Tato