Gewerblich oder freiberuflich?

Hallo zusammen,

ist es gewerblich oder freiberuflich, wenn man die Tätigkeiten

  • Lebensberatung und Psycotherapie (gemäß Heilpraktikergesetz)
  • Nachhilfe
  • Schulung im Bereich Lebensberatung (kein Verkauf von Lehrmaterial)
    miteinander kombiniert?

Gruß JoKu

Hallo erstmal,

für Heilpraktiker gilt das selbe, wie für Ärzte => Freiberufler

Beratend und lehrend ebenfalls Freiberufler, ich würde also sagen: kein Gewerbe nötig

Nachfrage: um welches Rechtsgebiet geht es?
Hi !

Ist die Frage aus:

  • steuerlicher
  • gewerberechtlicher
  • kammerrechtlicher (IHK, …)
  • sonstiger

Sicht zu beurteilen. Da es in allen Bereichen durchaus zu unterschiedlichen Antworten kommen kann, wäre dies eine wichtige Information.

BARUL76

Hi !

Ist die Frage aus:

  • steuerlicher
  • gewerberechtlicher
  • kammerrechtlicher (IHK, …)
  • sonstiger

Es geht um die richtige Anmeldung
und am Jahresende um Anlage G oder S
und natürlich darum nichts mit der IHK zu tun haben zu wollen. :wink:

Für GwSteuer ist der Gewinn weit zu niedrig.

Schönes Neues,
Gruß JK

Hallo lass die Lebensberatung bei der Anmeldung beim Finanzamt eher unter den Tisch fallen (Nur „Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Psychotherapie“), denn Lebensberatung ist Gewerblich.
Allerdings liegt das daran, dass Lebensberatung alles ist was nicht Psychotherapie (HPG) ist, von Coaching bis hin zum Kartenlegen.
Als Heilpraktiker Psy kannst du aber ohne weiteres auch mit Coaching werben oder was du sonst so als Lebensberatung bezeichnest (wäre also vermutlich quasi Psychotherapie von Gesunden)
Gruß B

Hallo

lass die Lebensberatung bei der Anmeldung beim Finanzamt
eher unter den Tisch fallen (Nur „Heilpraktiker beschränkt auf
den Bereich der Psychotherapie“), denn Lebensberatung ist
Gewerblich.

Hmm, in diesem Beispiel geht es allerdings gerade um Psychotherapie (HPG).
Das wäre dann also Freiberuf?

Und was wäre Seelsorge (Sellsorge von Pfarrern, Seelsorge von nicht-Pfarrern, Notfallseelsorge usw.)?

Als Heilpraktiker Psy kannst du aber ohne weiteres auch mit
Coaching werben oder was du sonst so als Lebensberatung
bezeichnest (wäre also vermutlich quasi Psychotherapie von
Gesunden)

Dann halt so rum. :smile:

Im Moment scheint es aber große Probleme damit zu geben, wie ein
Heilpraktiker Psy sich überhaupt nennen darf (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Psychotherapie_(Heilpra… u. a.).
Alle scheinen nur zu wissen, was als Bezeichnung nicht erlaubt ist, aber nicht, was denn erlaubt ist.
Hast Du Know How zu Berufsbezeichnung?

Gruß JK

Hallo steht doch in dem Wikiartikel und ich mein ich schrieb dies auch „Heilpraktiker/in beschränkt auf (das Gebiet der) Psychotherapie“

Es ist allerdings auch abhängig, wo du diese Bezeichnung gerade brauchst. Bei der Anmeldung deiner Praxis fürs Gesundheitsamt werden die vermutlich im Formular schon die passende Bezeichnung zum Ankreuzen stehen haben, womöglich auch die bedenkliche Version HP Psychotherapie.

Beim Finanzamt ist obige Bezeichnung passend, denn die macht dich zum Freiberufler da Heilberufler. die Version wäre aber fürs Praxisschild ziemlich lang und befremdlich für die Patienten.
Da solltest du beim örtlichen Gesundheitsamt anfragen wie sie es gerne hätten.
Allerdings kannst du auch mit Lebensberatung werben, denn die gehört in deinem Fall zu deiner Art den angemeldeten Heilberuf auszuüben. Genauso könntest du Coaching, NLP, Gestalttherapie, Gesprächstherapie oder irgendeine andere -therapie angeben, nur eben nicht Psychotherapie oder auch Physiotherapie (ja auch die sind geschützt, aber Krankengymnsatik liegt dir ja fern).
Da kommt es etwas darauf an, wie du deine Praxis ausüben willst.

Nur bei der Anmeldung beim Finanzamt solltest du nicht „Lebensberater“ verwenden, denn das sind meist diejenigen die sich am HPG vorbeimogeln und somit Gewerblich sind.

gruß B

Servus,

was die Veranlagung zur Gewerbesteuer betrifft, machen Bezeichnungen weder einen Gewerbebetrieb noch eine freiberufliche Tätigkeit aus, sondern immer das, was tatsächlich getan wird.

Darum geht es aber bei der Anmeldung nicht, sondern erst dann, wenn der Gewinn so hoch ist, daß ein Gewerbesteuermeßbetrag festgesetzt wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo, Lebensberatung ist aber durchaus mit den üblichen Mitteln eines kleinen Heilpraktikers abzudecken (wie ich schon sagte Psychotherapie für eigentlich psychisch Gesunde).
Ich gehe mal nicht davon aus, dass der UP als Lebensberatung Kartenlegen oä. meinte. Aber wenn das therapeutisch genutzt wird, wäre auch das mit einem kleinen HP machbar http://www.amazon.de/Tarot-Therapie-Yvonne-Maurer/dp…

Allerdings kann man auch ohne HP-Schein Lebensberatung machen und DANN ist es gewerblich.
Daher HP anmelden und u.a. auch LB machen.
Oder HP und LB anmelden, dann wird der HP gewerblich infiziert.
Oder nur LB anmelden, also gewerblich und den Heilpraktiker als Lehrgeld (allein die Prüfung ist sauteuer, wenn man dann noch ne gute Ausbildung hatte umsomehr) an den Nagel hängen.

Und dass die Gewinne nicht die nötigen 24.5000 Eu erreichen, um Gewerbesteuerpflichtig zu werden, wurde ja bereits im UP gesagt.
Dein Einwand war also vollkommen unnütz.
Gruß B

Und dass die Gewinne nicht die nötigen 24.5000 Eu erreichen,
um Gewerbesteuerpflichtig zu werden, wurde ja bereits im UP
gesagt.
Dein Einwand war also vollkommen unnütz.

Deiner auch…

Denn es hängt nicht vom Gewinn von 24.500 Euro ab, ob man gewerbesteuerpflichtig ist. Hat man weniger als 24.500 Euro Gewinn macht, fällt lediglich keine Gewerbesteuer an… Auf solche Definitionskleinigkeiten sollte man in einem Expertenforum achten…

Lieber B,

Dein Einwand war also vollkommen unnütz.

nein, im Gegenteil. Er ist nützlich und sinnvoll, weil nicht nur aus Deinem Beitrag der Eindruck entstanden ist, die Abgrenzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG zu solchen aus freiberuflicher Tätigkeit gem. § 18 Abs 1 Nr 1 EStG hinge davon ab, wie man die Tätigkeit benennt. Das ist aber falsch.

Beispiel: Ein Kunstmaler bleibt auch dann freiberuflich tätig, wenn er seine Malerei als „Hojoklabuffzm“ bezeichnet. Und ein Installateur bleibt gewerblich tätig, auch wenn er sich in Werbeanzeigen als „Heizungs-Notarzt“ oder „Scheißhauschirurg“ anpreist.

Darum nochmal:

Der Begriff, der bei der Anzeige der Aufnahme einer Tätigkeit für diese Tätigkeit verwendet wird, hat keinerlei Einfluß darauf, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt oder nicht.

Ich weiß schon, wovon ich rede - lange Jahre habe ich mit Geduld und Spucke und in einigen raren Fällen auch mit Erfolg versucht, Mandanten irgendwo aufgeschnappte Thekenmärchen im Sinn von „etwas auf Rechnung laufen lassen“, „etwas freiberuflich laufen lassen“, „etwas auf Lohnsteuerkarte laufen lassen“, „das Auto auf den Betrieb laufen lassen“, „den Betrieb auf die Frau laufen lassen“, „das Ferienhaus als doppelten Haushalt laufen lassen“ und was weiß ich noch für einen Mist auszutreiben.

Schöne Grüße

MM

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Stern für Dein KnowHow und den Humor, in dem es verpackt ist!

Der Begriff, der bei der Anzeige der Aufnahme einer Tätigkeit
für diese Tätigkeit verwendet wird, hat
keinerlei Einfluß darauf, ob es sich um eine
freiberufliche Tätigkeit handelt oder nicht.

Aber eine passende Bezeichnung erleichtert den Begteiligten vermutlich das Leben bzw. das gegenseitige Verständnis. :wink:

Schöne Grüße
JK