Gewerblich tätig, Betirebshaftpflicht?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Betriebshaftpflichtversicherung.

Ich bin seit einiger Zeit gewerblich tätig, habe eine kleine Firma gegründet, in der ich verschiedene Dienstleistungen erbringe. Ein Mitarbeiter arbeitet bei mir außerdem auf geringfügiger Basis. Brauche ich jetzt zwangsläufig eine Betriebshaftpflichtversicherung? Welchen Zweck genau erfüllt sie bzw. gegen was sichert sie mich ab?

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Hallo,

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Betriebshaftpflichtversicherung.

Versicherungsfragen solltest Du im Brett Versicherungen stellen.

Ich bin seit einiger Zeit gewerblich tätig, habe eine kleine
Firma gegründet,

Also bist du ein Kaufmann.

in der ich verschiedene Dienstleistungen
erbringe.

? Weitere Details wären sinnvoll!

Ein Mitarbeiter arbeitet bei mir außerdem auf
geringfügiger Basis.

Vom Mitarbeiter hängt eine Betriebshaftpflichvers. nicht ab.

Brauche ich jetzt zwangsläufig eine
Betriebshaftpflichtversicherung?

Kann ich deinem Text noch nicht entnehmen,
denn unter Umständen wäre auch eine Vermögensregreßhaftung sinnvoll.

Welchen Zweck genau erfüllt sie
bzw. gegen was sichert sie mich ab?

Kann man erst beantworten, wenn das Gewerbe bzw. die Tätigkeit bekannt ist.

Aber bezüglich des Begriffes Haftpflicht müsste doch klar sein, dass hier Fremdschäden versichert sind.

Gruß Merger

Hallo Merger,

vielen Dank für die Antwort!!

Konkret geht es darum, dass wir defekte Geräte instand-setzen und an die Kunden zurücksenden. Unsere Kunden können das auch vor Ort in einem Geschäftsraum durchführen lassen.

Wenn du einen Laden hast und für Kunden Dienstleistungen erbringst, dann brauchst du eine Betriebshaftpflichtversicherung! Sie sichert dich gegen mögliche Schäden ab!

Hallo Ziemel,

eine Betrieshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Form der Absicherung, wenn du selbstständig bist. Man kann nicht pauschal sagen, ob eine benötigt wird oder nicht. Du findest eine umfangreiche Erklärung zur Versicherung, wofür sie abgeschlossen werden sollte und wer sie abschließen sollte auf http://www.gewerbeversicherung.de/betriebshaftpflich…

Ich hoffe, dass dir das weiterhilft!

Beste Grüße

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Grundsätzlich sollte man eine Betriebshaftpflicht nicht übers Internet abschließen.

Dafür benötigt man eine durchgängige Beratung und auch eine Betreuung im Schadensfall.

Also vor Ort einen Vermittler suchen.

Gruß Merger

Jedem wie ers braucht…
Servus,

da hasch Du aber Recht! Die Risiken sind da so vielfältig und ein Versicherungsvertrag ohne Erläuterung für einen, der sich vernünftigerweise um anderes in seinem frischen Unternehmen kümmert, so schwer zu verstehen, dass hier wie selten das Sprüchlein „Der Mann vom Fach / versichert Sach“ passt. Ziemlich sinnlos, sowas ohne einen Agenten anzugehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Ich bin seit einiger Zeit gewerblich tätig, habe eine kleine
Firma gegründet,

Wann hast Du sie gegründet?

Brauche ich jetzt zwangsläufig eine
Betriebshaftpflichtversicherung?

Nein, dies ist nicht notwendig, es sei denn, diese wäre Dir gesetzlich vorgeschrieben.
Auch ist eine Geschäftsinhaltsversicherung und Elektronikversicherung nicht notwendig.
Natürlich nur bis zum Tag X.

Welchen Zweck genau erfüllt
sie bzw. gegen was sichert sie mich ab?

Für alle Schäden, für die Du mittelbar oder unmittelbar haftbar bist. Dein Angestellter ist da fein raus, für den muss Du dann einspringen!

Da bei einer Existenzgründung ggf. der Cent nicht so üppig zur Hand ist, schau mal in Deine Privathaftpflichtversicherung (PHV)!
Diese haben die sogenannte Vorsorgeversicherung mit enthalten! Diese deckt (meist mit verminderten Summen) auch neue Risiken bis zur nächsten Hauptfälligkeit ab, was in Deinem Falle ja nun mal die Firma wäre.

Daher fragte ich oben, wann Deine Firma gegründet wurde.
Z.B.
PHV Beginn 01.01.xxxx
Firmeneröffnung: 01.08.xxxx
So besteht die Vorsorgeversicherung bis zum 01.01.xxxx.
Und ab da MUSS Du eine Betriebshaftpflicht haben, wenn Du finanziell im Schadensfall nicht ruiniert werden willst!

Aber müssen, tust Du gar nichts!

16BIT

Hallo,

bitte beachten:

allgemeine Versicherungsbedingungen (AHB)

(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des
Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt
der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab
dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt
wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue
Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt
hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen
war.

Gruß Merger

1 Like

Hallo,

ich habe auch nichts anderes geschrieben!

nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Hat der Versicherer gefragt? Nö!

Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen

Kann, aber nicht muss, jedoch MUSS der VN es dann von sich aus melden!

16BIT

Hallo,

Hallo,

ich habe auch nichts anderes geschrieben!

bezüglich deines Textes

Daher fragte ich oben, wann Deine Firma gegründet wurde.
Z.B.
PHV Beginn 01.01.xxxx
Firmeneröffnung: 01.08.xxxx
So besteht die Vorsorgeversicherung bis zum 01.01.xxxx.

habe ich diese Ergänzung geschrieben.

Denn danach könnte man ableiten, dass er die die Gewerbeanmeldung auch noch im Dezember melden könnte und hätte durchgängig Versicherungsschutz.

nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Hat der Versicherer gefragt? Nö!

Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen

Kann, aber nicht muss, jedoch MUSS der VN es dann von sich aus
melden!

Bei uns zumindest steht auf jeder Beitragsrechnung ein Hinweis, dass Änderungen zu melden sind.

Und bei den meisten andern Versicherungsunternehmen dürfte es genau so sein.

16BIT

Merger