Hi!
Können Ausländer, entweder EU-Ausländer oder Nicht-EU-Ausländer, in Deutschland eine Handwerksfirma gründen, wenn das deutsche Recht hierfür einen Meisterbrief als Voraussetzung bestimmt?
Also:
Pole mit Wohnsitz in Polen gründet in Deutschland eine Firma für Gas, Wasser, Sanitär - möglich ohne deutschen Meisterbrief?
oder
Türke mit Wohnsitz in der Türkei gründet wie oben beschrieben eine Handwerksfirma ohne Meisterbrief - möglich?
Gibt es Unterschiede, wenn die Gründer zwar Ausländer sind, aber in Deutschland leben?
Grüße
Heinrich