Handwerksfirma mit ausländischem Chef

Hi!

Können Ausländer, entweder EU-Ausländer oder Nicht-EU-Ausländer, in Deutschland eine Handwerksfirma gründen, wenn das deutsche Recht hierfür einen Meisterbrief als Voraussetzung bestimmt?

Also:
Pole mit Wohnsitz in Polen gründet in Deutschland eine Firma für Gas, Wasser, Sanitär - möglich ohne deutschen Meisterbrief?

oder

Türke mit Wohnsitz in der Türkei gründet wie oben beschrieben eine Handwerksfirma ohne Meisterbrief - möglich?

Gibt es Unterschiede, wenn die Gründer zwar Ausländer sind, aber in Deutschland leben?

Grüße
Heinrich