Hartz 4 und auf rechnung arbeiten?

Hallo
ich würde gern wissen wie das läuft wenn ich hartz 4 beziehe und eine rechnung für einmalige arbeiten ausstellen würde?!auf der rechnung ist aufgeführt dass es umsatzsteuerfrei ist!was muss ich dem arbeitsamt,was dem finanzamt schicken?danke schonmal :smile:

Hallo,

wenn du H4 beziehst bekommt die Arbeitsagentur nichts, da du bei der Arge bist.
Dann stellt sich die Frage ob du eine Selbständigkeit oder ein Gewerbe angemeldset hast.
Die Arge will auf jeden Fall wissen was du bekommen hast und wird dann ihren Anteil einfordern.
D.h. 100,-€ plus 20% bis 400,-€ macht für dich 160,-€ und der Rest geht an die Arge. Würde mir sehr genau überlegen ob und was ich ausstellen kann. Frag mal die HWK oder die IHK.

Gruß

Dem Arbeitsamt musst du eine Rechnung geben wo aufgeführt ist wann , wo und wieviel Stunden du Gearbeitest hast und wieviel Geld du verdient hast und die Adresse vom Arbeitgeber Also eine Monatliche Abrechnung.Was du dem Finanzamt geben musst weiss ich nicht , bist du denn Selbstständig…

Das ist eher eine Frage für den Steuerberater. Ich kenne mich mit den Steuer Sachen nicht aus.

Hallo…
Um nichts falsch zu machen, würde ich als erstes bei diesen beiden Ämtern nachfragen, wie so etwas gehandhabt wird…
Gruß - Helena

ich weiss es nicht genau
aber ich denke der arge musst du sagen was du bekommen hast… kopie rechnung
und dem finanzamt kannst du das am ende des jahres in der einkommensteuererklärung mitteilen denn bis 800 euronen musst du nix zahlen…
so weiss ich es
wenn sich was geändert hat beischeid geben

Hallo - also mit der Rechnung musst du zur Hartz4-Stelle gehen. Dioe dort vorlegen und es wird vor Ort ausgerechnet, was du behalten kannst. Die Abgabe Finanzamt kannst du am Jahresende zusammen mit demLohnsteuerjahresausgleich machen. Der Betrag wird ja nicht so eklatant sein, dass du ihn nicht stemmen kannst! Wenn du dem AA sagst, dass das Finanzamt so und so viel von dir bekommt, wollen die den Überweisungsträger sehen!
Pfeiffffffffff… Wem hast du denn erzählt, dass du diesen Job gemacht hast? Der Auftraggeber muss es in seinen Büchern führen? Ist ja mal nur so ne Frage…
Viele Grüße
zaubermaus

sorry jkeine ahnung