Haupterwerb - Nebenerwerb - versch. Ansprechpartner

Hallo!

Was würde man jemandem raten, der ein Kleinunternehmen anmelden möchte? Mehrere Fragen dazu:

(1) Der Begriff „Nebenerwerb“ ist mir nicht ganz klar.
Wenn jemand ein Gewerbe anmeldet gibt es im Formular den Punkt „(vorerst) im Nebenerwerb“ - von was ist diese Entscheidung abhängig? Kann „Hausfrau /-mann“ der Haupterwerb sein?

Und ist dieses Kreuz dann gleichzeitig entscheidend für die Einstufung auch bei der Krankenversicherung für die Famlilienversicherung über den Ehepartner? Bei Wikipedia gibt es da die Formulierung „Nebenberuflich im Sinne der Krankenversicherung“ - also prüft die Krankenkasse das nach ihren eigenen Kriterien? (

Servus,

Was würde man jemandem raten, der ein Kleinunternehmen anmelden möchte?

dass er sich kurz drüber klarwird, was er da tut: Er zeigt an, dass er den Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, so wie es in § 14 Abs 1 GewO steht. Von „Kleinunternehmen“ (das ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht) und von „Nebenerwerb“ (das haben mutmaßlich irgendwelche Kasper von den statistischen Ämtern in die Formulare gebracht - jedenfalls hat es für den Anmeldenden keinerlei Auswirkung, was er an dieser Stelle ankreuzt) steht nirgendwo in der GewO etwas drin.

Übrigens auch nicht von der Verwendung amtlicher Formulare - aber man muss die Leute von der Gemeinde ja nicht unnötig ärgern.

Kann „Hausfrau /-mann“ der Haupterwerb sein?

Wenn man einen (entgeltlichen) Hausfrauenservice betreibt, geht das. Auch als Mietkoch, Mietputze, Babysitter, Gesellschafter usw. kann man im Haupterwerb tätig sein.

Und ist dieses Kreuz dann gleichzeitig entscheidend für die Einstufung auch bei der Krankenversicherung für die Famlilienversicherung über den Ehepartner?

Nein, so doof sind die Krankenversicherungen nicht. In die Familienversicherung darf man nur, wenn man belegt, dass man die Einkommensgrenze nicht überschreitet; die Erklärung zur wöchentlichen Arbeitszeit muss wenigstens plausibel sein.

(2) Thema Arbeitsamt: Angenommen, der Bezug von ALG1 istbeendet. Ist es aus irgendeinem Grund sinnvoll, sich weiter ohne Bezüge arbeitslos zu melden?

Im gegebenen Fall nicht.

(3) Und da schließt sich die Frage an: Gibt es eine Altersgrenze für die Familienversicherung des Ehepartners

Wenn die übrigen Bedingungen dafür erfüllt sind, endet die Familienversicherung erst mit dem Tod des Ehepartners.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Habedieehre…
Erstmal danke. Du hast ein paar innerfamiliäre Diskussionen für mich entschieden :smile:

Was würde man jemandem raten, der ein Kleinunternehmen anmelden möchte?

dass er sich kurz drüber klarwird, was er da tut

das ist derjenige, ist sich aber keineswegs sicher, ob das, was er tun möchte dann auch das ist, was die Bürokratie erfasst :smile:

Von „Kleinunternehmen“ (das ist
ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht) und von „Nebenerwerb“
(das haben mutmaßlich irgendwelche Kasper von den
statistischen Ämtern in die Formulare gebracht - jedenfalls
hat es für den Anmeldenden keinerlei Auswirkung, was er an
dieser Stelle ankreuzt) steht nirgendwo in der GewO etwas
drin.

Ok. Das mit der Umsatzsteuer weiss ich so im Groben. Dachte mir schon, dass die Begrifflichkeiten bei den Institutionen nicht ganz sauber abgetrennt sind.

Kann „Hausfrau /-mann“ der Haupterwerb sein?

Wenn man einen (entgeltlichen) Hausfrauenservice betreibt,
geht das. Auch als Mietkoch, Mietputze, Babysitter,
Gesellschafter usw. kann man im Haupterwerb tätig sein.

Das steht in Wikianders - das muss aber natürlich nicht stimmen. So kam ich aber drauf:
„Als Nebenerwerb wird eine Erwerbstätigkeit bezeichnet, die neben einer zeitlich überwiegenden hauptberuflichen Beschäftigung, einem Studium oder einer vorwiegenden Tätigkeit in Haushalt und Familie ausgeübt wird“.

Und ist dieses Kreuz dann gleichzeitig entscheidend für die Einstufung auch bei der Krankenversicherung für die Famlilienversicherung über den Ehepartner?

Nein, so doof sind die Krankenversicherungen nicht.

Ok.

(2) Thema Arbeitsamt: Angenommen, der Bezug von ALG1 istbeendet. Ist es aus irgendeinem Grund sinnvoll, sich weiter ohne Bezüge arbeitslos zu melden?

Im gegebenen Fall nicht.

In Bezug auf Rente auch nicht (also mal grob über den Daumen gepeilt…)?

(3) Und da schließt sich die Frage an: Gibt es eine Altersgrenze für die Familienversicherung des Ehepartners.

Wenn die übrigen Bedingungen dafür erfüllt sind, endet die
Familienversicherung erst mit dem Tod des Ehepartners.

Da ist hoffentlich noch lang hin.
Während eines (zweiten, späten) Studiums sollte das diese dann auch möglich sein oder greift da eine andere Regelung?

(MeinVertrauen zur Krankenkasse ist in diesen Fragen etwas eingeschränkt. Wurde da telefonisch schonmal definitiv falsch beraten, deshalb meine Fragen hier)

Danke und Grüße aus der Überwinterungserdhöhle mit steifen Fingern
die Kröte