Hausmeisterservice - Besteuerung am Anfang? / Stundensatz?

Hallo zusammen,
wie ist das, wenn als weiteres Gewerbe ein Hausmeisterservice gegründet wird (angenommen Gewerbe A stagniert derzeit), wird dieser dann umsatzsteuerpflichtig, wenn im ersten Jahr die € 17.500,- nach § 19 UstG. vermutlich noch nicht erreicht werden?
Wird dann auch nur kaum oder keine Einkommensteuer fällig?
Dies wäre wichtig für die Preisgestaltung.
In welchem Bereich liegt derzeit ein fairer und gängiger Stundensatz für einen Hausmeisterservice der ja nur Aufsicht, Pflege und sogenannte „Minderhandwerks“-Tätigkeiten (Begriff von IHK) anbieten darf wenn er nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden möchte?
Danke im voraus für Eure Antworten dazu!

Hallo,

wie ist das, wenn als weiteres Gewerbe ein Hausmeisterservice
gegründet wird (angenommen Gewerbe A stagniert derzeit), wird
dieser dann umsatzsteuerpflichtig, wenn im ersten Jahr die €
17.500,- nach § 19 UstG. vermutlich noch nicht erreicht
werden?

Für die Umsatzsteuer werden alle unternehmerischen Aktivitäten zusammengerechnet. Wenn Gewerbe A auch umsatzsteuerpflichtig ist und im Vorjahr über 17.500 Euro lag, dann ist der Hausmeisterservice sofort umsatzsteuerpflichtig. Für den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Geschäftsjahres gilt die Grenze von 50.000 Euro.

Wird dann auch nur kaum oder keine Einkommensteuer fällig?

Die Preisgestaltung sollte man unabhängig von der Einkommensteuer vornehmen, alles andere ist Selbstausbeutung pur. Bei einem Gewerbetreibenden wird der Gewinn besteuert, nicht der Umsatz. Grundsätzlich sind nur ca. 8.000 Euro gesamt (alle Einkunfstarten) steuerfrei (Grundfreibetrag).

&tschüss