Heimarbeit auf selbstständiger Basis

Guten Tag.

Ich möchte gerne von zu Hause aus arbeiten und zwar als Kundenvermittler. Es handelt sich dabei um Heimarbeit auf selbstständiger Basis.

Ich kann mir die Zeit selbst einteilen. Um diese Arbeit auch angehen zu können, muss ich Unternehmensmaterial nutzen, für welches ich eine monatliche Gebühr entrichten muss, da ich sonst keinen Zugriff habe.

Ich würde pro vermittelten Kunden eine Art Provision bekommen die ca 40 € beträgt. Sollte der Kunde das Produkt kaufen, erhalte ich wieder eine Provision.
Ich strebe diese Tätigkeit als Hauptberuf an.

Ich bin absoluter Neuling auf diesem Gebiet, daher entschuldigen Sie evtl. nervige oder schlecht gestellte Fragen. Habe mich erstmal im Internet versucht schlau zu machen, aber soviele Infos bringen mich einfach durcheinander.

Meine Fragen:

  1. Bin ich dann nun selbstständig und muss ein Gewerbe anmelden?
  2. Bin ich dann nun selbstständig als Kleinunternehmer?
  3. Bin ich gar Freiberufler?
  4. Bin ich doch angestellt (und bedeutet „selbstständige Basis“ in dem Fall nur freie Zeiteinteilung), da ich ja Fimernmaterial nutze und auch die Gebühr entrichten muss dafür, also ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
  5. Was ist mit der Steuererklärung, reicht da eine EÜR die ich selbst machen kann oder wäre ein Steuerberater besser? - wie beschrieben erhalte ich nur Provision sollte ich Erfolge verzeichnen-

Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Ihre Zeit!

MfG
Fleuralys

  1. Bin ich dann nun selbstständig und muss ein Gewerbe
    anmelden?

Ja und ja.

  1. Bin ich dann nun selbstständig als Kleinunternehmer?

Ja, wenn Sie dies beim Finanzamt angeben. Wenn Sie unter 17.500 Euro Jahresumsatz haben, müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

  1. Bin ich gar Freiberufler?

Nein.

  1. Bin ich doch angestellt (und bedeutet „selbstständige
    Basis“ in dem Fall nur freie Zeiteinteilung), da ich ja
    Fimernmaterial nutze und auch die Gebühr entrichten muss
    dafür, also ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Nein, wenn Sie nicht weisungsgebunden sind, sind Sie selbständig. Lediglich die Sozialversicherung könnte etwas haben wollen, wenn Sie nur einen einzigen Auftraggeber haben.

  1. Was ist mit der Steuererklärung, reicht da eine EÜR die ich
    selbst machen kann oder wäre ein Steuerberater besser? - wie
    beschrieben erhalte ich nur Provision sollte ich Erfolge
    verzeichnen-

Es reicht eine Anlage EÜR, Sie brauchen nicht zwangsläufig einen Steuerberater.

Das ist schwer zu sagen, das hängt vom Vertrag ab.
Wäre auch zu prüfen, ob die Sache seriös ist wenn man eine monatliche Nutzungsgebühr bezahlt aber kein garantiertes Einkommen hat.
Für welche Firma würdest Du denn arbeiten?

Ich möchte gerne von zu Hause aus arbeiten und zwar als
Kundenvermittler. Es handelt sich dabei um Heimarbeit auf
selbstständiger Basis.

Ich kann mir die Zeit selbst einteilen. Um diese Arbeit auch
angehen zu können, muss ich Unternehmensmaterial nutzen, für
welches ich eine monatliche Gebühr entrichten muss, da ich
sonst keinen Zugriff habe.

Ich würde pro vermittelten Kunden eine Art Provision bekommen
die ca 40 € beträgt. Sollte der Kunde das Produkt kaufen,
erhalte ich wieder eine Provision.
Ich strebe diese Tätigkeit als Hauptberuf an.

Ich bin absoluter Neuling auf diesem Gebiet, daher
entschuldigen Sie evtl. nervige oder schlecht gestellte
Fragen. Habe mich erstmal im Internet versucht schlau zu
machen, aber soviele Infos bringen mich einfach durcheinander.

Meine Fragen:

  1. Bin ich dann nun selbstständig und muss ein Gewerbe
    anmelden?
  2. Bin ich dann nun selbstständig als Kleinunternehmer?
  3. Bin ich gar Freiberufler?
  4. Bin ich doch angestellt (und bedeutet „selbstständige
    Basis“ in dem Fall nur freie Zeiteinteilung), da ich ja
    Fimernmaterial nutze und auch die Gebühr entrichten muss
    dafür, also ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
  5. Was ist mit der Steuererklärung, reicht da eine EÜR die ich
    selbst machen kann oder wäre ein Steuerberater besser? - wie
    beschrieben erhalte ich nur Provision sollte ich Erfolge
    verzeichnen-

Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Ihre Zeit!

MfG
Fleuralys

Hallo,

kommt alles ganz darauf an, was ist denn an Verdienst möglich? Ganz unabhängig bist Du ja dann nicht?

IHK.de kann ich Empfehlen, dort gibt es kostenlose Broschüren.

Viel Erfolg
UA

Guten Abend.

Vielen Dank für Ihre nützliche Antwort.

Mir fiel noch was ein, ich wäre Ihnen auch hier dankbar für eine Antwort.

  1. Bin ich verpflichtet versichert zu sein?
    (Kranken-/Arbeitslosen-/Rentenversicherung evtl. andere)?

  2. Muss ich irgendwelche IHK-Beiträge leisten?

  3. Wie oft muss ich die EÜR beim FA abgeben?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und einen schönen Abend noch.

MfG
Fleuralys

Guten Abend.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Tätigkeit wäre im Immobilienbereich.

Ich würde mich um die Interessenten kümmern, ihnen das Konzept usw. vorstellen und diese dann weiterleiten an die Geschäftsleitung, welche sich um den Verkauf der Immobilie kümmert.

Um den Kunden zum Einstieg beraten zu können, benötige ich diese Software die ich monatlich mieten müsste (Kosten ca 90€).

Vielen Dank.

MfG

Fleuralys

Für jede Weiterleitung erhalte ich dann diese Provision und beim Kauf dann noch mal eine Provision.

Guten Abend.

Vielen Dank für Ihre Antwort ich werde mich bei der IHK erkundigen.

MfG

Fleuralys

Was für ein Konzept ist das denn?
Entweder der Kunde will kaufen, oder dann nicht…
Hört sich ehrlich gesagt nicht seriös an.
Wenn Du willst gib mir die Webseite, dann schau ich mal

Hallo und guten Tag.

Ich bin absoluter Neuling auf diesem Gebiet, daher
entschuldigen Sie evtl. nervige oder schlecht gestellte
Fragen. Habe mich erstmal im Internet versucht schlau zu
machen, aber soviele Infos bringen mich einfach durcheinander.

  • Kein Problem.
  1. Bin ich dann nun selbstständig und muss ein Gewerbe
    anmelden?
  • Ja bei der Gemeinde bitte ein Gewerbe anmelden.
  1. Bin ich dann nun selbstständig als Kleinunternehmer?
  • Diese Bezeichnung ist auch umsatzabhängig, und es kommt zur Entscheidungsfindung auch darauf an, ob eine Nettoprovision oder Bruttoprovision gezahlt wird. Das ist zu erfragen. Bsp: 40,00 € inkl. oder exkl. MwSt.(exkl. bedeutet. zuzüglich 7,60 €)
  1. Bin ich gar Freiberufler?
  • Die Gewerbeanmeldung führt zum Gewerbebetrieb, keine freiberufliche Tätigkeit. (siehe § 18 EStG)
  1. Bin ich doch angestellt (und bedeutet „selbstständige
    Basis“ in dem Fall nur freie Zeiteinteilung), da ich ja
    Fimernmaterial nutze und auch die Gebühr entrichten muss
    dafür, also ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
  • Darüber alleine schon nachzudenken, zeichnet einen klugen Geist aus. Ich vermute, daß es sich um eben solch ein Abhängigkeitsverhältnis handelt und es bedarf dann evtl. Klärungsbedarf.
  1. Was ist mit der Steuererklärung, reicht da eine EÜR die ich
    selbst machen kann oder wäre ein Steuerberater besser?
  • Man kann alles selbst machen, auch eine Autoreparatur, es kommt darauf an, ob der Spezialist mehr für Sie rausholen kann, und das kann man nur im Einzelfall feststellen.
    Ein paar Zahlen zusammenrechnen und in Formulare eintragen, sollte nicht die einzige Aufgabe eines Steuerberaters sein.

Ich wünsche viel Erfolg bei der Unternehmung.
Freundliche Grüße

Stefan

Gerne, viel Erfolg.

Utku

Hallo,
ich weiss, diese Frage haben Sie nicht gestellt, aber ich muss Sie trotzdem erst einmal eindringlich warnen: das Ganze hört sich nicht gut an!
Sie müssen für Unternehmensmaterial bezahlen, um den Job ausüben zu können. Das klingt schwer nach Abzocke. Deshalb habe ich zuerst eine Bitte an Sie: bevor Sie den Job annehmen und Geld für Material bezahlen, erkundigen Sie sich ganz genau, was für eine Firma das ist, für die Sie da arbeiten sollen. Fragen Sie nach anderen Mitarbeitern mit denen Sie sprechen dürfen, fragen Sie nach den Umsätzen anderer Mitarbeiter.

Nun zu Ihren Fragen:
Sie sind selbständig tätig und müssen ein Gewerbe anmelden. Sie sind dann Kleinunternehmer, wenn Sie das beantragen (!) und (!) wenn Ihr Umsatz im Kalenderjahr weniger als EUR 17.500 beträgt. Das ist wenig, wenn man hauptberuflich davon leben möchte.
Sie sind kein „Freiberufler“, das sind nach § 18 des EStG nur ganz bestimmte Berufsgruppen, z.B. Aerzte, Zahnaerzte, Künstler, Schriftsteller usw.
Ihre 4. Frage ist gut, denn im Prinzip handelt es sich um ein abhängiges und weisungsgebundenes Arbeitsverhältnis, das auf eine selbständige Basis gestellt wird, um die Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Ein weiterer Hinweis darauf, dass an dem Job was nicht stimmig ist.
Bitte prüfen Sie also zuerst nochmals gründlich, ob das Ganze wirklich ok ist.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Guten Abend.

Vielen, lieben Dank für Ihre Zeit und Antwort. Danke auch für die Sorge. Sie haben Recht.

Ich habe mich nochmals genau erkundigt. Ich würde eine Software zu Verfügung gestellt bekommen, für die ich monatlich eine Gebühr entrichten müsste.

Die Software ist aber nicht zwingend erforderlich, sondern dient als Stütze. Ich kann die Tätigkeit also auch ohne beginnen, dementsprechend muss ich nichts zahlen.
Jedes Seminar wäre auch kostenlos und entsprechende Reisekosten werden ebenso vom Unternehmen getragen.

Das hat mich dann beruhigt.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir noch folgende Fragen beantworten könnten:

  1. Was ist wenn ich mich als Kleinunternehmer anmelde, aber z.B im 2. Jahr mehr als 50.000€ verdiene?

  2. Wann empfehlen Sie mir (sollte ich Kleinunternehmer sein), sich gegen bzw. sich für die Umsatzsteuerregelung zu entscheiden?

  3. Bin ich zu irgendwelchen Versicherungen(Kranken/Renten/Arbeitslosenvers.) oder IHK Beiträgen verpflichtet?

Vielen, lieben Dank für Ihre Hilfe.
Einen schönen Abend noch.

Grüße Fleuralys

Guten Abend.

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe und Ihre Zeit.

Einen schönen Abend noch.

Grüße

Fleuralys

Hallo Fleuralys,

Sie erzielen dann Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und sind somit „Selbstständig tätig“. In dem von Ihnen geschilderten Umfang ist es noch nicht notwendig ein Gewerbe anzumelden, obwohl es besser ist und ich dies auch dringend empfehle.

Das Abhängigkeitsverhältnis könnte in dem vorliegenden Fall durchaus gegeben sein und zu einer sogenannten Scheinselbstständigkeit mit der daraus resultierenden Sozialversicherungspflicht führen. Dies ist aber aus den vorliegenden Daten nicht mit letzter Genauigkeit zu sagen. Hier ist eine eingehende Prüfung der Verträge notwendig, wenngleich mich die Schilderung mehr in Richtung eines Franchise-Verhältnisses führt.

In dem von Ihnen geschilderten Umfang ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs 3 EStG ausreichend. Zu der Frage selber machen oder es zu einem Steuerberater zu bringen kann ich schwer raten, da ich auch hier die Details und ihren Hintergrund nicht kenne.

Prinzipiell kann ich ihnen hier nur raten genau zu überlegen und vorab eine professionelle Beratung einmalig in Anspruch zu nehmen, wo die kompletten Details und Verträge durchleuchtet werden.

Viele Grüße

Mirko

Hallo,
das hört sich doch schon eher nach einem seriösen Unternehmen an.
Jetzt zu Ihren Fragen:

  1. Dann können Sie nicht mehr die Kleinunternehmerregelung beanspruchen und müssen zwingend die Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen und auch per monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt anmelden und abführen. Termin: jeweils der 10. des darauffolgenden Monats.
  2. Das ist eine schwierige Frage. Ich würde mich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden, wenn ich grosse Anschaffungen für mein Unternehmen tätigen müsste (Maschinen, Fuhrpark, Warenlager etc.), denn dann bekomme ich als Unternehmer die mir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als sog. Vorsteuer vom FA wieder zurück. Das hört sich bei Ihnen aber nicht danach an, es scheint ein vorhandenes Telefon und ein vorhandener PC ausreichend zu sein. Daher ist die Kleinunternehmerregelung schon günstig, denn Sie müssen Ihre Kunden (i.d.R. Endabnehmer) nicht noch zusätzlich 19% USt in Rechnung stellen. D.h. Sie sind 19% billiger (aus Kundensicht gesehen) als die Konkurrenz, die evtl. die USt in Rechnung stellen muss. Das ist schon ein Vorteil. Klappt aber eben nur bis zu einem Umsatz von EUR 17.500 im Jahr.
  3. Meines Wissens nicht. Aber da fragen Sie mal jemanden, der sich mit Versicherungen auskennt, ich bin eher die Steuertante.

Gutes Gelingen wünscht Ihnen
Barbara