IHK und Firmenname

Servus alle miteinander,

es geht um das Thema „Firmenname“. Ein Kommilitone und ich haben für eine Reihe von Aufträgen eine UG gegründet. Bedingt durch Zeitdruck und ein Problem mit dem Namen war es aus Sicht des Notars notwendig, ein Buchstabenkürzen anzufügen.

Wir haben das zähneknirschend so hingenommen um arbeiten zu können, und wollen den Namen jetzt nachträglich ändern. Leider ist die zuständige Person in unserer IHK Niederlassung mehr als unkooperativ, verweigert einen persönlichen Termin, reagiert teilweise wochenlang nicht auf Emails und blockiert einfach nur, ohne zu erklären, oder Argumente zu liefern.

Dazu meine Fragen:

Inwiefern ist die IHK bei der Eintragung ins Handelsregister beteiligt?

Ist tatsächlich eine einzige Person für die Genehmigung zuständig? Das kommt uns einigermaßen komisch vor.

Danke für eure Antwort(en)!

Hi,

ob das so richtig ist, weiß ich nicht.

Ich für meinen Teil würde bei der zentralen Nummer Deiner IHK anrufen und da den Sachverhalt schildern und nach einer alternativen Ansprechperson fragen. Oder frage auch mal bei einer IHK in einer anderen Stadt an.

Du benötigst bzw. Ihr benötigt einen rechtssicheren Namen: https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do?Typ=n. Meines Wissens kann die IHK den Namen und dessen Verfügbarkeit / Nutzbarkeit überprüfen, doch hat nichts mit dem Handelsregister direkt zu tun.

Allerdings ist das mit dem Namen nicht so einfach wie ich selbst mal dachte: http://www.ihk-berlin.de/recht_und_steuern/Handelsre…

Ciao,
Romana