Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich habe ein Gewerbe jetzt, März 2008, neu angemeldet (Fahrzeugüberführungen) um
Rechnungen schreiben zu können.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ich die Kosten für den neu (Ende 2007)
erworbenen LKW-Führerschein bei dem Gewerbe als Verlust anrechnen kann. Eine
Idee?
Gruß Mike