Investitionen vor Gewerbeanmeldung

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Ich habe ein Gewerbe jetzt, März 2008, neu angemeldet (Fahrzeugüberführungen) um
Rechnungen schreiben zu können.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ich die Kosten für den neu (Ende 2007)
erworbenen LKW-Führerschein bei dem Gewerbe als Verlust anrechnen kann. Eine
Idee?

Gruß Mike

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Ich habe ein Gewerbe jetzt, März 2008, neu angemeldet
(Fahrzeugüberführungen) um
Rechnungen schreiben zu können.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ich die Kosten für den neu
(Ende 2007)
erworbenen LKW-Führerschein bei dem Gewerbe als Verlust
anrechnen kann. Eine
Idee?

Hallo,

hättest Du den Führerschein erst nach der Unternehmensgründung gemacht, wäre Dein Unternehmen längere Zeit ohne Aufträge geblieben. Also hast Du zunächst das solide Fundament für Deine Firma geschaffen. Soweit ich weiß kann man derartige Investitionen einbringen. Ich würde aber mal direkt das Finanzamt fragen. Die geben einem meist freundlich und zudem kostenlos Informationen.

Viele Grüße von Roberta

Gruß Mike

Servus,

damit die armen Sachbearbeiter beim FA, die derzeit aus verschiedenen Gründen mit Veranlagungen zugeschüttet sind, nicht mit dieser Sache konfrontiert werden:

(Vorweggenommene) Betriebsausgaben 2007 erzeugen einen Verlust aus Gewerbebetrieb in 2007. Dieser gehört in die ESt-Erklärung 2007.

Wenn Du noch weitere Fragen hast, bitte ich dringend, in allen steuerlichen Angelegenheiten unsere FAQ:1129 zu beachten.

Schöne Grüße

MM