Hallo,
die Frage nach der Höhe der evt. Steuern kann ich nicht beantworten.Ich glaube aber - keine Gewähr! - daß keine Steuern anfallen, so lange der Gesamt-Jahresbetrag EUR 7680 (ab 2010 EUR 8004) nicht übersteigt.Vielleicht hilft der nachfolgende Steuertipp?
Liebe Grüße
Wolfgang
Kinder im Übergangsmonat: Aufpassen bei den Kindeseinkünften
Falls Ihr Kind im Jahre 2009 18 Jahre alt wird, seine Berufsausbildung oder Arbeitslosigkeit beendet oder heiratet, sollten Sie Folgendes wissen: Für den Übergangsmonat haben Sie letztmals Anspruch auf das Kindergeld oder auf den Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) sowie ggf. auf den Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung.
Für volljährige Kinder erhalten Sie das Kindergeld oder die Steuerfreibeträge nur dann, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Einkommensgrenzbetrag von 7.680 Euro nicht überschreiten (ab 2010: 8.004 Euro). Dabei gilt für den Übergangsmonat eine besondere Finesse: Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes werden exakt bis zu dem Tag erfasst, in dem die Anspruchsvoraussetzung endet, z.B. bis zur Beendigung der Berufsausbildung oder Arbeitslosigkeit, bis zum Hochzeitstag des Kindes.
Eine Ausnahme gilt nur beim Übergang in die Volljährigkeit des Kindes: In dem Monat, in dem das Kind seinen 18. Geburtstag feiert, werden die Einkünfte und Bezüge nicht bereits nach dem Geburtstag erfasst, sondern erst ab dem nachfolgenden Monat.