Job über 450 Euro , steuern?

Guten Tag,
ich wollte mich einmal erkundigen ob mir jemand bei meiner Frage helfen kann.
Ich bin Schülerin und 18 Jahre alt.
Ich habe einen Vertrag im Einzelhandel auf 400 Euro Basis gehabt.12 Stunden die woche pro stunde 7,02 Euro.

Mein Chef hat mir jetzt angeboten 15 Stunen die Woche zu machen somit wäre ich aber über 400 euro und müsste steuern bezahlen.
Ich würde so fest auf ca. 455.00 Euro im Monat bekommen.
Nun stell nich mich vor die frage wieviel steuern mir da abgezogen werden und ob sich das dann überhaupt noch lohnt.
vorher hatte ich tariflich im Monat rund 290 Euro.

Würde mich über Antworten freunden

Gruß

kann leider nicht helfen

Hallo Madeleine77,

Da brauchst du dir wohl keine Sorgen zu machen. Solange dein Arbeitslohn pro Arbeitstag 62 € nicht übersteigt kann dein Chef die auf den Lohn entfallende Lohnsteuer, wie bisher auch, pauschal versteuern. Gemäß §40 a Einkommensteuergesetz.

Steuern muss nur zahlen, wessen Einkünfte den so genannten Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 € im Jahr nicht übersteigen.
Und solltest du keine weiteren Einkünfte haben, z.B. Zinsen (viele Zinsen…) bist du auch nicht steuerpflichtig.

Also Job annehmen und fleißig sein. ´: )

Grüße,
majowi

Korrektur :
… den Grundfreitbetrag übersteigen… also mehr wie 8.004 € im Jahr… dann. Steuern zahlen…

Hallo,
die Frage nach der Höhe der evt. Steuern kann ich nicht beantworten.Ich glaube aber - keine Gewähr! - daß keine Steuern anfallen, so lange der Gesamt-Jahresbetrag EUR 7680 (ab 2010 EUR 8004) nicht übersteigt.Vielleicht hilft der nachfolgende Steuertipp?
Liebe Grüße
Wolfgang

Kinder im Übergangsmonat: Aufpassen bei den Kindeseinkünften

Falls Ihr Kind im Jahre 2009 18 Jahre alt wird, seine Berufsausbildung oder Arbeitslosigkeit beendet oder heiratet, sollten Sie Folgendes wissen: Für den Übergangsmonat haben Sie letztmals Anspruch auf das Kindergeld oder auf den Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) sowie ggf. auf den Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung.

Für volljährige Kinder erhalten Sie das Kindergeld oder die Steuerfreibeträge nur dann, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Einkommensgrenzbetrag von 7.680 Euro nicht überschreiten (ab 2010: 8.004 Euro). Dabei gilt für den Übergangsmonat eine besondere Finesse: Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes werden exakt bis zu dem Tag erfasst, in dem die Anspruchsvoraussetzung endet, z.B. bis zur Beendigung der Berufsausbildung oder Arbeitslosigkeit, bis zum Hochzeitstag des Kindes.

Eine Ausnahme gilt nur beim Übergang in die Volljährigkeit des Kindes: In dem Monat, in dem das Kind seinen 18. Geburtstag feiert, werden die Einkünfte und Bezüge nicht bereits nach dem Geburtstag erfasst, sondern erst ab dem nachfolgenden Monat.

Vielen dank für die Antowrt die hat mich schonmal weitergebracht.

Wie sieht es den aus mit den sozialabgaben rente etc.

fällt dort viel an?

Mit freundlichen grüßen

Das wusste ich bisher selber nicht genau und habe mich bei der Knappschaft-Bahn-See schlau gemacht.

Hier zwei Links:

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1__AN/Nod…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1 AN/Node.html? nnn=true)

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/nav…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2 AG/navNode.html? nnn=true)

Ich hoffe die helfen dir weiter.

Grüße,
majowi

Hallo Madelein77,
leider kann ich dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen.
mfg Atlan

Hallo!

Da kann ich nicht weiterhelfen - bin aus Österreich und mit der deutschen Steuerlage nicht vertraut.

mfg
Peter