Hi local,
Erstens ist das jugendamt die Aufsicht über jegliche Art der
Kinderbetreuung
Das habe ich nicht bestritten. Dennoch sind sie nicht für die
wichtigen betriebswirtschaftlichen Hausaufgaben zuständig.
Das nicht aber sie wissen, was zu den hasaufgaben gehört:
- Bedarfsermittlung
- anerkennungsvoraussetzung
- Gesatltung, daß Anerkennung möglich ist
- Investitionskostenzuschus in Höhe von 50% hatte ich vergessen
- Personalkostenzuschuss (genaue Berechnungsgrundlage erfragen) von 50% (für überzählige MA bis 25%)
- Betriebskostenzuschuss von 50%
Aha: Bei Anerkennung. Da liegt der Hase im Pfeffer.
dieser Anerkennung steht im Wege:
- z.B. Betreiber ist ehemaliger Zuhälter
- Kinder werden in Käfigen untergebracht
- Es werden keine Kinder betreut.
anerkennung heißt in diesem Falle, daß sich das amt natürlich erstmal über Sachkunde, geeignete Räume, Konzept usw. erkundigt, bevor es Geld gibt. nix anderes. Keine Willkür!
Was genau heißt „nachgewiesen“?
Nun wenn du zwei Mitarbeiter hast, kriegst du nicht das Geld für 10 Mitarbeiter wieder: deswegen musst du deine tatsächlich angefallenen Kosten nachweisen!
Wie hoch ist die maximale
Förderung? Es muß eine Grenze geben, sonst wäre das eine
Einladung zum Gelddrucken.
Wenn 50% für dich keien Grenze darstellen, kann ich sie dir nicht zeigen!
dann sieht dein "Kalkulationsversuch schon ganz anders aus.
Ich bleibe dabei: es gilt, wie immer und wie auch hier schon
angesprochen: wo ist der Markt? Wer sind die Kunden? Würden
Kunden meine Dienste in Anspruch nehmen? Wenn ja: wieviele
Kunden könnte ich gewinnen und welche Preie würden diese
zahlen?
Daraus folgt: kann ich auf Dauer kostendeckend arbeiten?
Das bleibt ja auch unbestritten. aber um dich zu zitieren:
Es gehört zu den Hausaufgaben
„alle“ Kosten und einkünfte einzubeziehen.
Denn der Markt wird größer wenn man nicht 300 sondern nur 150 Euro nehmen muss.
Und er wird nochmal größer, wenn aufgrund der Anerkennung Teilkosten den Eltern erstattet werden können,
bzw. alle kosten, wenn aufgrund von Platzmangel auf „private“ Träger die Erziehungsaufgabe übertragen werden soll/muss.
Oder aber wenn die Einrichtung spezielle Förderungen anbietet wie „erziehung in der Lebenshilfe“; Integrationseinrichtung, Behidnertengerechte einrichtung und Förderung bestimmter oder aussergewöhnlihcer Behinderungen etc.
In einem geb ich dir recht: Es werden nicht gefördert: Kaffeeklatschbeschaffungsmaßnahmen mit Lohnzahlung bei denen Kinder anwesend sein dürfen.
Tato schrieb von Kindergärten.
den Begriff Kindergarten gibt es nicht mehr! Er ist durch eine Vielfalt von begriffen ersetzt worden, die die genaue Art der Betreuung kennzeichnen:
Kindertagesstätte
Kinder-Teil-Tagesstätte
Hort
Übermittagbetreuung
etc. etc.
Hier in Schleswig-Holstein
haben die Eltern einen Rechtsanspruch auf einen KiGa Platz.
Wie überall
Soll heißen, es sind einigermaßen flächendeckend Plätze
vorhanden.
In Schleswig-Holstein? in NRW heißt flächendeckend 95%!
Für die Grundschule gibt es die verläßliche Schule,
also auch Betreuung außerhalb der regulären Stunden.
Es sollen vermehrt Ganztagesschulen aufgebaut werden.
Wenn also rein formal genügend Plätze für Kinderbetreuung
vorhanden sind, dann sollte man sich sein Konzept vor dem Gang
zum Jugendamt nochmals gründlich überlegen.
Was haben jetzt diese Maßnahmen mit „Kindergarten“ gemein?
Oder fördert das JA konkurrierende Einrichtungen, von denen
viele davon in öffentlicher Hand sind? Das vermag ich mir
nicht vorzustellen.
deine Vorstellungen liegen wohl jenseits dessen was Praxis ist.
Ich zitiere nochmals den anfänglichen Beitrag:
Welche Ideen habt ihr für die Räumlichkeiten? Vermieter von
Wohnungen werden wohl keine 5-20 Kinder dulden…
2,5 Personen für solch eine kleine Gruppe? Unsere KiGa sind da
sehr viel spartanischer besetzt.
Private dürfen soviel MA haben, wie sie möchten!
Bevor man sich Gedanken über Versicherungen oder sonstigen
Kleinkram macht, bevor man zu einer zuständigen Behörde rennt,
gilt IMHO der Grundsatz: ich als zukünftiger Unternehmer muß
meinen Markt und die dortigen Chancen ausloten. Danach gehts
an die Finanzierung, in die auch die öffentlichen Förderungen
eingerechnet werden müssen, so sie denn bewilligt werden.
also sagst du Hausaufgaben machen bevor man Hausaufgaben macht?
gruss