Kindergruppe eröffnen

Hallo,

wir (3 Personen, davon 2 pädagogische Fachkräfte) überlegen eine eigene Kindergruppe zu gründen. Allerdings sind wir, was Gesetze / Versicherungen / Räume / Vorschriften / Abgaben betrifft, noch etwas unwissend.
Die Vorschriften für ganz normale Kindergärten (Brandschutztüren…) sind wohl zu schwer zu erfüllen oder?
Wie sieht das mit einem eingetragenen Verein aus? Gewinn wollen wir ja nicht unbedingt machen, es muss bloß für 2,5 (2x Vollzeit + 1x etwa 10 Stunden / Woche) Leute als Gehalt reichen.
Sind die Auflagen geringer, wenn man das Vorhaben als Zusammenschluss von Tagesmüttern betitelt?
Welche Versicherungen braucht man?
Welche Ideen habt ihr für die Räumlichkeiten? Vermieter von Wohnungen werden wohl keine 5-20 Kinder dulden…
Muss man ein Gewerbe gründen?
Was muss noch beachtet werden?

Wie ihr merkt, sind wir noch sehr unwissend…

Kennt jemand eine Informationsquelle, die in diesem Fall weiterhelfen kann? Im Internet wurde ich bisher nicht wirklich fündig.

Gruß
Tato

Hi Tato,

Das für euch zuständige Jugenamt weiss alles und berät euch.

gruss

Hi Tato,

Im Gegensatz zu dem, was local schrieb, behaupte ich mal einfach, dass ein Jugendamt euch über die wirklichen Probleme rein gar nichts erzählen wird.

Die Frage lautet nämlich: welchen Lohn wollt ihr euch auszahlen? Euer Projekt muß sich wirtschaftlich rechnen, sonst geht das schief.

Rechnen wir mal kurz nach:
Jeder Arbeitsplatz kostet ca. 3000 EURO pro Monat (wahrlich optimistisch gerechnet) für ein Brutto von 2000 EURO. Die Kalkulationsprofis werden mich jetzt steinigen. In Wahrheit wirds wohl mehr werden.

Ihr seid 2 Vollzeitkräfte und eine halbe Kraft. Pi mal Daumen müßt ihr pro Monat so rund 7500 EURO Gewinn erwirtschaften, um die reinen Kosten der Arbeitnehmer zu decken.

Das ergibt schon mal für 20 Kinder einen Beitrag von 375 EURO pro Monat.

Nun kommen die Räumlichkeiten, Kosten für Spielmaterial, Reinigung, Versicherungen etc. Wir nähern uns bedenklich dem 500 EURO Äquator :wink:

Ein Beispiel für die möglichen Elternbeiträge:
http://www.remshalden.de/php/rathausServiceGebuehren…
Daneben wird ein Kindergarten auch aus steuerlichen Töpfen gespeist. Insofern siehst du nur die von den Eltern zu entrichtenden Beiträge, niemals die wahren Kosten.

Mit 20 Kindern scheint sich das nicht zu rechnen.

Mein Tip§

Im Gegensatz zu dem, was local schrieb, behaupte ich mal
einfach, dass ein Jugendamt euch über die wirklichen Probleme
rein gar nichts erzählen wird.

Die Frage lautet nämlich: welchen Lohn wollt ihr euch
auszahlen? Euer Projekt muß sich wirtschaftlich rechnen, sonst
geht das schief.

Hi Ullrich

da muss ich dir entschieden widersprechen:

Erstens ist das jugendamt die Aufsicht über jegliche Art der Kinderbetreuung
2. Das Jugendamt zahlt bei Anerkennung als Kita oder sonstiges einen Zuschuss zu den Personal und Sachkosten in Höhe von 50% der nachgewiesenen Kosten.

dann sieht dein "Kalkulationsversuch schon ganz anders aus.

Zudem ist es wohl aus o.g. Grund ratsam sich mit dem Geldgeber von Anfang an zu unterhalten, oder?

gruss

Hi local,

Erstens ist das jugendamt die Aufsicht über jegliche Art der
Kinderbetreuung

Das habe ich nicht bestritten. Dennoch sind sie nicht für die wichtigen betriebswirtschaftlichen Hausaufgaben zuständig.

  1. Das Jugendamt zahlt bei Anerkennung als Kita oder sonstiges
    einen Zuschuss zu den Personal und Sachkosten in Höhe von 50%
    der nachgewiesenen Kosten.

Aha: Bei Anerkennung. Da liegt der Hase im Pfeffer.
Was genau heißt „nachgewiesen“? Wie hoch ist die maximale Förderung? Es muß eine Grenze geben, sonst wäre das eine Einladung zum Gelddrucken.

dann sieht dein "Kalkulationsversuch schon ganz anders aus.

Ich bleibe dabei: es gilt, wie immer und wie auch hier schon angesprochen: wo ist der Markt? Wer sind die Kunden? Würden Kunden meine Dienste in Anspruch nehmen? Wenn ja: wieviele Kunden könnte ich gewinnen und welche Preie würden diese zahlen?
Daraus folgt: kann ich auf Dauer kostendeckend arbeiten?

Tato schrieb von Kindergärten. Hier in Schleswig-Holstein haben die Eltern einen Rechtsanspruch auf einen KiGa Platz. Soll heißen, es sind einigermaßen flächendeckend Plätze vorhanden. Für die Grundschule gibt es die verläßliche Schule, also auch Betreuung außerhalb der regulären Stunden.
Es sollen vermehrt Ganztagesschulen aufgebaut werden.
Wenn also rein formal genügend Plätze für Kinderbetreuung vorhanden sind, dann sollte man sich sein Konzept vor dem Gang zum Jugendamt nochmals gründlich überlegen.
Oder fördert das JA konkurrierende Einrichtungen, von denen viele davon in öffentlicher Hand sind? Das vermag ich mir nicht vorzustellen.

Ich zitiere nochmals den anfänglichen Beitrag:

Welche Ideen habt ihr für die Räumlichkeiten? Vermieter von
Wohnungen werden wohl keine 5-20 Kinder dulden…

2,5 Personen für solch eine kleine Gruppe? Unsere KiGa sind da sehr viel spartanischer besetzt.

In de.ect.beruf.selbstaendig wurde auch danach gefragt:
http://groups.google.de/group/de.etc.beruf.selbstaen…

Bevor man sich Gedanken über Versicherungen oder sonstigen Kleinkram macht, bevor man zu einer zuständigen Behörde rennt, gilt IMHO der Grundsatz: ich als zukünftiger Unternehmer muß meinen Markt und die dortigen Chancen ausloten. Danach gehts an die Finanzierung, in die auch die öffentlichen Förderungen eingerechnet werden müssen, so sie denn bewilligt werden.

mfg Ulrich

Hi local,

Erstens ist das jugendamt die Aufsicht über jegliche Art der
Kinderbetreuung

Das habe ich nicht bestritten. Dennoch sind sie nicht für die
wichtigen betriebswirtschaftlichen Hausaufgaben zuständig.

Das nicht aber sie wissen, was zu den hasaufgaben gehört:

  1. Bedarfsermittlung
  2. anerkennungsvoraussetzung
  3. Gesatltung, daß Anerkennung möglich ist
  4. Investitionskostenzuschus in Höhe von 50% hatte ich vergessen
  5. Personalkostenzuschuss (genaue Berechnungsgrundlage erfragen) von 50% (für überzählige MA bis 25%)
  6. Betriebskostenzuschuss von 50%

Aha: Bei Anerkennung. Da liegt der Hase im Pfeffer.

dieser Anerkennung steht im Wege:

  • z.B. Betreiber ist ehemaliger Zuhälter
  • Kinder werden in Käfigen untergebracht
  • Es werden keine Kinder betreut.

anerkennung heißt in diesem Falle, daß sich das amt natürlich erstmal über Sachkunde, geeignete Räume, Konzept usw. erkundigt, bevor es Geld gibt. nix anderes. Keine Willkür!

Was genau heißt „nachgewiesen“?

Nun wenn du zwei Mitarbeiter hast, kriegst du nicht das Geld für 10 Mitarbeiter wieder: deswegen musst du deine tatsächlich angefallenen Kosten nachweisen!

Wie hoch ist die maximale

Förderung? Es muß eine Grenze geben, sonst wäre das eine
Einladung zum Gelddrucken.

Wenn 50% für dich keien Grenze darstellen, kann ich sie dir nicht zeigen!

dann sieht dein "Kalkulationsversuch schon ganz anders aus.

Ich bleibe dabei: es gilt, wie immer und wie auch hier schon
angesprochen: wo ist der Markt? Wer sind die Kunden? Würden
Kunden meine Dienste in Anspruch nehmen? Wenn ja: wieviele
Kunden könnte ich gewinnen und welche Preie würden diese
zahlen?
Daraus folgt: kann ich auf Dauer kostendeckend arbeiten?

Das bleibt ja auch unbestritten. aber um dich zu zitieren:
Es gehört zu den Hausaufgaben
„alle“ Kosten und einkünfte einzubeziehen.
Denn der Markt wird größer wenn man nicht 300 sondern nur 150 Euro nehmen muss.
Und er wird nochmal größer, wenn aufgrund der Anerkennung Teilkosten den Eltern erstattet werden können,
bzw. alle kosten, wenn aufgrund von Platzmangel auf „private“ Träger die Erziehungsaufgabe übertragen werden soll/muss.
Oder aber wenn die Einrichtung spezielle Förderungen anbietet wie „erziehung in der Lebenshilfe“; Integrationseinrichtung, Behidnertengerechte einrichtung und Förderung bestimmter oder aussergewöhnlihcer Behinderungen etc.

In einem geb ich dir recht: Es werden nicht gefördert: Kaffeeklatschbeschaffungsmaßnahmen mit Lohnzahlung bei denen Kinder anwesend sein dürfen.

Tato schrieb von Kindergärten.

den Begriff Kindergarten gibt es nicht mehr! Er ist durch eine Vielfalt von begriffen ersetzt worden, die die genaue Art der Betreuung kennzeichnen:

Kindertagesstätte
Kinder-Teil-Tagesstätte
Hort
Übermittagbetreuung
etc. etc.

Hier in Schleswig-Holstein

haben die Eltern einen Rechtsanspruch auf einen KiGa Platz.

Wie überall

Soll heißen, es sind einigermaßen flächendeckend Plätze
vorhanden.

In Schleswig-Holstein? in NRW heißt flächendeckend 95%!

Für die Grundschule gibt es die verläßliche Schule,
also auch Betreuung außerhalb der regulären Stunden.
Es sollen vermehrt Ganztagesschulen aufgebaut werden.
Wenn also rein formal genügend Plätze für Kinderbetreuung
vorhanden sind, dann sollte man sich sein Konzept vor dem Gang
zum Jugendamt nochmals gründlich überlegen.

Was haben jetzt diese Maßnahmen mit „Kindergarten“ gemein?

Oder fördert das JA konkurrierende Einrichtungen, von denen
viele davon in öffentlicher Hand sind? Das vermag ich mir
nicht vorzustellen.

deine Vorstellungen liegen wohl jenseits dessen was Praxis ist.

Ich zitiere nochmals den anfänglichen Beitrag:

Welche Ideen habt ihr für die Räumlichkeiten? Vermieter von
Wohnungen werden wohl keine 5-20 Kinder dulden…

2,5 Personen für solch eine kleine Gruppe? Unsere KiGa sind da
sehr viel spartanischer besetzt.

Private dürfen soviel MA haben, wie sie möchten!

Bevor man sich Gedanken über Versicherungen oder sonstigen
Kleinkram macht, bevor man zu einer zuständigen Behörde rennt,
gilt IMHO der Grundsatz: ich als zukünftiger Unternehmer muß
meinen Markt und die dortigen Chancen ausloten. Danach gehts
an die Finanzierung, in die auch die öffentlichen Förderungen
eingerechnet werden müssen, so sie denn bewilligt werden.

also sagst du Hausaufgaben machen bevor man Hausaufgaben macht?

gruss