Kleinunternehmer

Hallo
Ich habe in diesem forum gelesen eine beispiel rechnung für kleinunternehmer.


Lieferung am 10.8.2004:

1 Teddybären = 100,-- Euro

Kein Umsatzsteuerausweis da Kleinunternehmer nach § 19UStG

Erste frage:
Wenn ich diese teddy bär von grosshandel in deutschland kaufe bezahle ich 19% steuer. Aber wenn ich Kleinunternehmer bin dann muss ich Mswt in rechnung nich ausweissen. Dann wie soll ich diese 19% zurückkriegen ? Von finanzamt oder vom end kunden ?

Mfg
kmm

Vom Finanzamt sicher nicht. Kleinunternehmer heißt keine Umsatzsteuer aber auch keine Vorsteuer.

Man muss in die Kalkulation einbeziehen, dass die Warenkosten der Bruttobetrag ist und nicht der Nettobetrag.

Jörg

gar nicht… weil du dann nämlich auch nicht vorsteuerberechtigt bist.

Ok was ist eigentliche vorteil wenn mann als kleinunternhmer meldet ?

Servus,

der Vorteil liegt darin, dass man, wenn man an Endverbraucher verkauft, bei gleichem Marktpreis viel mehr vom eingenommenen Geld behalten kann:

Teddy kostet Frau Saskia Mahlström 100 €.

Kleinunternehmer erzielt daraus einen Umsatz von 100 €.

Regelbesteuerer erzielt daraus einen Umsatz von 84,03 €, der Rest gehört dem Staat. Dass er die Vorsteuer aus dem Einkauf davon abziehen kann, macht weniger aus als die 15,97 €, weil er ja nicht zum gleichen Preis einkauft, wie er verkauft.

Eine Option zur Regelbesteuerung kann auch hier manchmal sinnvoll sein, wenn groß investiert wird und der Vorsteuerabzug eine Finanzierungshilfe ist.

Wenn die Kunden selbst Unternehmer sind, die die USt als Vorsteuer abziehen können, ist fast immer die Option zur Regelbesteuerung sinnvoll.

Es kann zuletzt noch eine Rolle spielen, ob der Kleinunternehmer vielleicht seine Aufzeichnungen extern erledigen lassen muss, wenn er zur Regelbesteuerung optiert, weil er mit der Verbuchung der USt nicht so gut klarkommt. Dann müssen die Kosten für externe Erledigung auch noch berücksichtigt werden.

Schöne Grüße

MM

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