Hallo nochmal,
Bedeutet das, wenn ich nein angekreuzt habe, kann ich
immernoch auf ja wechseln?
Grundsätzlich richtig: Den Verzicht auf die Kleinunternehmerbesteuerung kann der Kleinunternehmer bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung für das betreffende Kalenderjahr erklären (§ 19 Abs 2 Satz 1 UStG). Dieses ist in der Praxis aber nur in extrem gelagerten Fällen nützlich, weil es ja technisch nicht bloß um die Erklärung der Option geht, sondern auch um das tägliche „Sich-danach-richten“: Wer ein Jahr lang als Kleinunternehmer keine USt ausgewiesen hat und dann zur Regelbesteuerung optiert, hat richtig Mühe damit, den ganzen Kram wieder klarzukriegen.
Was bedeutet Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung?
Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung tritt ein, wenn die Einspruchsfrist verstrichen ist: Einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes. Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung entspricht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung, sie ist also zum Zeitpunkt der Abgabe auch bekanntgegeben. Für die USt-Erklärung, für die regelmäßig kein Steuerbescheid ergeht (falls nicht das FA eine von der Erklärung abweichende USt festsetzt), gilt: Unanfechtbarkeit einen Monat nach Abgabe der Steuererklärung.
Zu Deiner Frage betreffend den Betriebseröffungsfragebogen:
Grundsätzlich ist es sinnvoll, im Fall von Unsicherheiten einen StB heranzuziehen. Weil in diesem Geschäft höchst unterschiedliche „Unternehmensphilosophien“ verbreitet sind, ist die Bearbeitung des Fragebogens beiläufig auch ein geeigneter Prüfstein dafür, ob die Leistungen des StB mit den Vorstellungen des Mandanten zusammenpassen und ob „die Chemie stimmt“.
Im Fall eines Klein- oder Kleinstunternehmens kann es sein, dass die damit gewonnene Sicherheit in keinem sinnvollen Verhältnis zum notwendigen Aufwand steht. Ein solches Mandat wird durch den StB eher „stiefmütterlich“ behandelt werden, weil er ja selber auch sieht, dass er dem Mandanten eigentlich nicht das Honorar abknöpfen kann, das seine Zeit oder die seiner Mitarbeiter nun mal kostet. Er wird also zusehen, dass er mit möglichst wenig Zeit die Kiste durchgezogen kriegt, und hinterher sind beide Beteiligten nicht recht glücklich.
In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, mit dem Zeugs als erstes beim Finanzamt vorzusprechen. Es ist zwar nicht richtig, was hier im Forum vor ein paar Tagen geäußert wurde, „man habe dort seinen persönlichen Steuerberater“. Aber in einem solchen Fall sind die Mitarbeiter der meisten FÄ kooperativ - schließlich erhalten sie im Gegenzug einen Steuerpflichtigen, der nicht auf den Hochseilen akademischer Steuervermeidungsstrategien herumturnt, und der ihnen auch viel Mühe erspart, weil es für keinen Beteiligten, auch nicht für den Veranlagenden, erquicklich ist, wenn er mit Fällen herumwühlen muss, bei denen schon alle Kinder ins Wasser gefallen sind. Die oft geäußerte Behauptung, die Beamten wollten immer alles möglichst kompliziert machen, ist Krampf: Sie wollen, wie jeder, der arbeitet, alles möglichst einfach machen - von ein paar Neurotikern abgesehen, die es überall gibt, auch in den Hl. Controlling Departments der Hl. Privatwirtschaft.
Schöne Grüße
MM