Kleinunternehmer Umsatzgrenze

Hallo, ich habe vor mich nebenberuflich Selbstständig zu machen.
Ich kann mich jetzt allerdings noch nicht ganz entscheiden ob ich die Kleinunternehmerregelung nehme oder nicht.
Die groben unterschiede kenne ich jetzt alle.

Es heißt ja das diese Regelung zutrifft, wenn man 17.500E Umsatz im ersten Kalenderjahr nicht überschreitet und im 2.Kalenderjahr 50.000E vorraussichtlich nicht überschreitet.

Nur verstehe ich das hinten und vorne nicht, habe auch nirgends die passende Antwort gefunden.

–Ich darf also als Kleinunternehmer im ersten Jahr einen Umsatz bis 17.500E machen, das verstehe ich.

–Kann ich dann als Kleinunternehmer jedes Jahr nur einen Umsatz bis 17.500E machen, oder darf ich in den darauffolgenden Jahren immer einen Umsatz von 50.000E haben?
Oder im ersten 17.500E, im zweiten dürfens mal 50.000E und im dritten müssen es dann wieder 17.500E sein??

Ich wäre wirklich dankbar über eine Erklärung, ich habe dazu nichts gefunden und verstehe das absolut nicht.

vielen dank

Hi!

–Ich darf also als Kleinunternehmer im ersten Jahr einen
Umsatz bis 17.500E machen, das verstehe ich.

–Kann ich dann als Kleinunternehmer jedes Jahr nur einen
Umsatz bis 17.500E machen, oder darf ich in den
darauffolgenden Jahren immer einen Umsatz von 50.000E haben?
Oder im ersten 17.500E, im zweiten dürfens mal 50.000E und im
dritten müssen es dann wieder 17.500E sein??

Im ersten Jahr 17.500, in den darauffolgenden Jahren sind 50.000 die Grenze. Also nur das erste Jahr unterscheidet sich.

Gruß,
Iceman

hallo, erstmal vielen Dank für die Antwort.
Heißt das jetzt also im ersten Jahr darf der Umsatz nicht mehr als 17.500E sein und in allen darauffolgenden Jahren kann der Umsatz bis 50.000E sein und ich bleibe damit in der Kleinunternehmerregelung??
Das wäre ja prima, ist das auch ganz sicher?

vielen vielen dank, habe mir schon tagelang den Kopf zermartert.

hallo, sorry habe noch etwas vergessen.
Wenn ich dann in den darauffolgenden jahren bis 50.000E noch Kleinunternehemr bin, muß ich dann trotzdem keine Umsatzsteuer zahlen oder werde ich dann umsatzsteuerpflichtig?

danke

Hallo,

Heißt das jetzt also im ersten Jahr darf der Umsatz nicht mehr
als 17.500E sein und in allen darauffolgenden Jahren kann der
Umsatz bis 50.000E sein und ich bleibe damit in der
Kleinunternehmerregelung??

Nein.

Wenn Du im vorangegangenen Jahr weniger als 17.000,00 EUR Umsatz gemacht hast und der Umsatz dieses Jahr 50.000,00 EUR vorraussichtlich nicht übersteigt, dann kannst Du Dich als Kleinunternehmer von der USt befreien lassen.

Da im ersten Jahr überhaupt kein Umsatz aus dem Vorjahr vorliegt, kannst Du Dich in den allermeisten Fällen befreien lassen. Wurden im ersten Jahr weniger als die 17k Umsatz erwirtschaftet und liegt der Umsatz im 2. Jahr voraussichtlich nicht über 50.000,00 EUR, dann kannst Du Dich auch fürs 2. Jahr befreien lassen usw. usf., bis Du mal in einem Jahr z.B. 20.000,00 EUR Umsatz gemacht hast, dann führst Du im folgenden Jahr USt ab.

viele Grüße,

Ralf

hallo, vielen Dank für die Antwort.
Sorry das ich mich dabei so dumm anstelle.

–Ich verstehe das jetzt so, das wenn ich plane Umsatz dieses Jahr

hallo, vielen Dank für die Antwort.
Sorry das ich mich dabei so dumm anstelle.

–Ich verstehe das jetzt so, das wenn ich plane Umsatz dieses Jahr

Hi,
ich versuch das ganze mal Schritt für Schritt zu erklären:

Du eröffnest Dein Unternehmern in 2004, also prüfst Du in 2004:
Voraussichtlicher Umsatz in 2004 Kleinunternehmerregelung weiterhin möglich

Für 2006 prüfst Du Anfang 2006:
Tatsächlicher Umsatz 2005 Kleinunternehmerregelung weiterhin möglich

Usw.

Grüße
Chris

Hallo Emilie,

–Ich verstehe das jetzt so, das wenn ich plane Umsatz dieses
Jahr

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hallo ihr beiden, erstmal tausend dank, ich weiß nicht warum ich mich damit so schwer tue.

Angenommen ich bekomme dann den Fragebogen vom Finanzamt und ich möchte ja Kleinuntenrehmer sein und umsatzsteuerbefreit, dann kann ich also nirgends ankreuzen, daß ich umsatzsteurbefreit sein möchte, sondern ich muß „Ja“ ankreuzen bei "19(1) UStG Regelbesteuerung beantragen?
Ist das so korrekt?
Ich dachte nämlich immer, das Regelbesteuerung heißt, ich muß Umsatzsteuer zahlen.

–Wenn in meinem Vorjahr der Umsatz immer17.500E, dann muß ich für das 3.Jahr Umsatzsteuer zahlen, auch dann wenn der Umsatz dann in diesem 3.Jahr

Zum Kleinunternehmer gemäß § 19 (1) UStG braucht man sich :nicht zu erklären, man ist es per Gesetz automatisch, wenn man :sich innerhalb der Schwellenwerte bewegt, optiert man jedoch :zur Umsatzsteuerpflicht, dann ist man an diese Option für 5
Jahre gebunden.

„“ was heißt genau für 5 Jahre gebunden? „“

Gruß
Ramona

Hallo Ramona,

„“ was heißt genau für 5 Jahre gebunden? „“

die Bindung gem. § 19 (2) Satz 2-4 bezieht sich auf Kalenderjahre. Beispiel: Ein Unternehmer nimmt seine Tätigkeit im Mai 2004 auf und erklärt erstmals für 2004, dass er auf die Anwendung von § 19 (1) UStG verzichtet. Er wird wegen dieser Erklärung im Zeitraum 2004 - 2008 regelbesteuert, unabhängig von der Höhe der Umsätze. Wenn er für 2009 und folgende die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will und die Umsatzgrenzen einhält, kann (und muss) er die Erklärung auf den Verzicht der Anwendung von § 19 (1) UStG mit Wirkung vom 01.01.2009 (nur ab Anfang des Kalenderjahres geht) widerrufen. Dieses muss bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung 2009 geschehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo nochmal,

Vorsicht mit dem Fragebogen! Die Ankreuzfrage lautet „Auf die Anwendung (…) wird verzichtet“. Wenn Du „Ja“ ankreuzst, erklärst Du den Verzicht auf die Regelung zur Kleinunternehmerbesteuerung, sprichst Dich also für die Regelbesteuerung mit Berechnen & Abführen von USt, Vorsteuerabzug etc. aus.

Wenn Du „Nein“ ankreuzst, verzichtest Du nicht auf die Anwendung der Regelung, d.h. sie wird angewendet: Wenn die Umsatzgrenzen eingehalten werden, bist Du Kleinunternehmer nach Neunzehn-Eins.

Wichtig: Wenn Du „Nein“ ankreuzst, kannst Du bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung für 2004 erklären, dass Du lieber „Ja“ (= Regelbesteuerung) möchtest. Wenn Du „Ja“ ankreuzst, bist Du fünf Jahre lang an diese Option gebunden und musst USt berechnen und abführen.

Wie im richtigen Leben auch, wenn es ums Heiraten geht…

Schöne Grüße

MM

hallo, erstmal vielen dank.
Also wenn ich dann Kleinunternehemr und umsatzsteuerbefreit sein möchte, kreuze ich dann „nein“ an bei "Auf die Anwendung…wird verzichtet.
Danke für den Tip, ich hätte das wahrscheinlich falsch verstanden und „ja“ angekreuzt.

Aber den unteren Absatz verstehe ich leider gar nicht.
Bedeutet das, wenn ich nein angekreuzt habe, kann ich immernoch auf ja wechseln?
Was bedeutet Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung?

Wichtig: Wenn Du „Nein“ ankreuzst, kannst Du bis zur
Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung für 2004 erklären, dass
Du lieber „Ja“ (= Regelbesteuerung) möchtest. Wenn Du „Ja“
ankreuzst, bist Du fünf Jahre lang an diese Option gebunden
und musst USt berechnen und abführen.

Sind die Fragebögen so kpmpliziert, daß man sie lieber mit einem Steuerberater ausfüllen sollte?

nochmals vielen dank

Hallo nochmal,

Bedeutet das, wenn ich nein angekreuzt habe, kann ich
immernoch auf ja wechseln?

Grundsätzlich richtig: Den Verzicht auf die Kleinunternehmerbesteuerung kann der Kleinunternehmer bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung für das betreffende Kalenderjahr erklären (§ 19 Abs 2 Satz 1 UStG). Dieses ist in der Praxis aber nur in extrem gelagerten Fällen nützlich, weil es ja technisch nicht bloß um die Erklärung der Option geht, sondern auch um das tägliche „Sich-danach-richten“: Wer ein Jahr lang als Kleinunternehmer keine USt ausgewiesen hat und dann zur Regelbesteuerung optiert, hat richtig Mühe damit, den ganzen Kram wieder klarzukriegen.

Was bedeutet Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung?

Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung tritt ein, wenn die Einspruchsfrist verstrichen ist: Einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes. Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung entspricht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung, sie ist also zum Zeitpunkt der Abgabe auch bekanntgegeben. Für die USt-Erklärung, für die regelmäßig kein Steuerbescheid ergeht (falls nicht das FA eine von der Erklärung abweichende USt festsetzt), gilt: Unanfechtbarkeit einen Monat nach Abgabe der Steuererklärung.

Zu Deiner Frage betreffend den Betriebseröffungsfragebogen:

Grundsätzlich ist es sinnvoll, im Fall von Unsicherheiten einen StB heranzuziehen. Weil in diesem Geschäft höchst unterschiedliche „Unternehmensphilosophien“ verbreitet sind, ist die Bearbeitung des Fragebogens beiläufig auch ein geeigneter Prüfstein dafür, ob die Leistungen des StB mit den Vorstellungen des Mandanten zusammenpassen und ob „die Chemie stimmt“.

Im Fall eines Klein- oder Kleinstunternehmens kann es sein, dass die damit gewonnene Sicherheit in keinem sinnvollen Verhältnis zum notwendigen Aufwand steht. Ein solches Mandat wird durch den StB eher „stiefmütterlich“ behandelt werden, weil er ja selber auch sieht, dass er dem Mandanten eigentlich nicht das Honorar abknöpfen kann, das seine Zeit oder die seiner Mitarbeiter nun mal kostet. Er wird also zusehen, dass er mit möglichst wenig Zeit die Kiste durchgezogen kriegt, und hinterher sind beide Beteiligten nicht recht glücklich.

In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, mit dem Zeugs als erstes beim Finanzamt vorzusprechen. Es ist zwar nicht richtig, was hier im Forum vor ein paar Tagen geäußert wurde, „man habe dort seinen persönlichen Steuerberater“. Aber in einem solchen Fall sind die Mitarbeiter der meisten FÄ kooperativ - schließlich erhalten sie im Gegenzug einen Steuerpflichtigen, der nicht auf den Hochseilen akademischer Steuervermeidungsstrategien herumturnt, und der ihnen auch viel Mühe erspart, weil es für keinen Beteiligten, auch nicht für den Veranlagenden, erquicklich ist, wenn er mit Fällen herumwühlen muss, bei denen schon alle Kinder ins Wasser gefallen sind. Die oft geäußerte Behauptung, die Beamten wollten immer alles möglichst kompliziert machen, ist Krampf: Sie wollen, wie jeder, der arbeitet, alles möglichst einfach machen - von ein paar Neurotikern abgesehen, die es überall gibt, auch in den Hl. Controlling Departments der Hl. Privatwirtschaft.

Schöne Grüße

MM

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