Kleinunternehmer und Fahrtenbuch

Wenn ich als KU ein Fahrtenbuch führe,mein Wagen dem Privatvermögen zugeordnet ist,trage ich alle Dienstfahrten in mein Fahrtenbuch,die privaten aber dann nicht oder?

Wenn ich als KU ein Fahrtenbuch führe,mein Wagen dem
Privatvermögen zugeordnet ist,trage ich alle Dienstfahrten in
mein Fahrtenbuch,die privaten aber dann nicht oder?

richtig. es braucht dafür auch kein fahrtenbuch im eigentlichen sinne, sondern eine aufstellung der betrieblichen fahrten reicht aus. sollte diese nicht plausibel sein, dann tut man gut daran, die tankbelege und werkstattrechnungen aufzuheben, um eine evtl. größere fahrleistung zu dokumentieren.

daneben sind keine weiteren kosten (vers. usw.) abzugsfähig außer parkbelegen.

die 0,30 sind auch nicht in stein gemeißelt. man kann einen höheren wert geltend machen. dazu muss man die tatsächlichen kosten pro gefahrenen kilometer ermitteln.

damit ist auch deine andere frage beantwortet.

gruß inder

Hallo,
wer als Kleinunternehmer einen Wagen nutzt, der dem Privatvermögen zugeordnet ist, muss auch hier jede Fahrt in ein Fahrtenbuch eintragen. Erforderlich sind dabei: Grund+Zweck für die Fahrt, Ortsangabe, genaue Kilometerangabe, Datum. Dies ist erforderlich, um genau dazulegen, wie hoch der private und geschäftliche Anteil der Fahrten jeweils ist.

Dies sind zumindest meine Kenntnisse aus der Buchführung.
Viel Glück!

wer als Kleinunternehmer einen Wagen nutzt, der dem
Privatvermögen zugeordnet ist, muss auch hier jede Fahrt in
ein Fahrtenbuch eintragen.

das ist falsch

Erforderlich sind dabei:
Grund+Zweck für die Fahrt, Ortsangabe, genaue Kilometerangabe,
Datum.

das ist richtig

Dies ist erforderlich, um genau dazulegen, wie hoch der
private und geschäftliche Anteil der Fahrten jeweils ist.

der private anteil ist latte

Dies sind zumindest meine Kenntnisse aus der Buchführung.

und mit diesen sollte man eine antwort überdenken, vor allem dann, wenn schon eine richtige da ist.

gruß inder

2 Like

Hallo,

man muss überhaupt kein Fahrtenbuch führen, solange das Finanzamt das nicht verlangt.
Und solange der Wagen Privatvermögen ist, geht sowieso niemand etwas an, was Du privat fährst…

Man tut allerdings gut daran, dienstliche Fahrten tatsächlich zu dokumentieren, damit man bei der nächsten Steuererklärung jedem Problem aus dem Weg gehen kann…

Müssen muss man das als KU nicht…

Gruß

erstmal danke für die klare Ausführung:smile:)
Ich habe im Internet gelesen zur Vorbereitung auf die Selbstständigkeit kann man auch dessen Kosten vor! der Gewerbeanmeldung als Betriebsausgaben geltend machen,wären bei mir 2 Wochen vor Gewerbeanmeldung 1100 E für die Reparatur meines Kfz(Kupplungsschaden),da ich diesen unbedingt für die Hausmeistertätigkeit benötige.
Kann ich dann diese als Betriebsausgaben mit in die EÜR nehmen?
Und als letztes wäre interessant zu wissen,wie es sich dann mit den tatsächliche Kosten verhält laut folgenden Text welchen ich im Internet gelesen habe:

  1. PKW im Privatvermögen – 30 Cent pro Kilometer

Sofern man den PKW im Privatvermögen belässt, kann man betriebliche Fahrten pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer als Betriebsausgabe ansetzen. Man kann aber auch die tatsächlichen Kosten ansetzen. In diesem Fall muss man alle Belege sammeln. Lohnenswert ist das Sammeln der Belege dann, wenn ein Wagen sehr hohe Betriebskosten aufweist. Bei dieser Möglichkeit muss man alle betrieblichen Fahrten notieren.

Ist mit den tatsächlichen Kosten nur die Tankbelege oder eben alle Kosten(Reparatur usw) gemeint,das ist mir noch nicht ganz klar?

Und wenn ich das als vorweggenommene Betriebsausgaben buchen kann,unter welchen Konto in der EÜR wird dies dann verbucht?

Schau mal unter http://kleinunternehmer.de/ nach, ich war der Meinung, dass diese frage dort behandelt wird. War lezte Woche auch drauf und meine, dass ich das gelesen habe :wink: