Korrekte Angabe / Wahl einer Betriebsstätte bei einer Gewerbeanmeldung

Hallo Ihr Lieben,

mal sehen wie Eure Antworten zu einem Thema ausfallen, wozu sich keine erschöpfende Aussage ergooglen lässt:

Die fiktive Person A hat eine Geschäftsidee und möchte sich damit neben seinem normalen Angestelltenverhältnis zunächst nebenberuflich selbstständig machen. Person A wohnt in einer Mietwohnung in der fiktiven Stadt 1.

Person A ist zudem prozentualer Miteigentümer eines (rein privaten) Grundstücks mit Einfamilienhaus darauf, welches 500km entfernt in der ebenfalls fiktiven Stadt 2 steht und von einer weiteren fiktiven Person B, mit welcher Person A unmittelbar verwandt ist, bewohnt wird. Person B besitzt ebenfalls einen prozentualen Anteil des Grundstücks/Haus.

Da die räumlichen Gegebenheiten auf dem benannten Grundstück in Stadt 2 besser sind, als jene, in der Mietwohnung von Person A in Stadt 1, überlegt sich Person A, die Betriebsstätte, welche er bei der bevorstehenden Gewerbeanmeldung angeben muss, auf die Adresse des Grundstücks in Stadt 2 anzugeben. Person B ist damit einverstanden.

Die Frage ist: ist dies für Person A überhaupt machbar und zulässig? Kann Person A die (einzige) „Hauptbetriebsstätte“ in einer von seinem Wohnort unabhängigen Stadt anmelden, obwohl er in dieser Stadt nicht gemeldet ist?

Grüße :smile:

Hallo a-mano,

Die Gründung Deiner Betriebsstätte muss nicht mit Deinem Wohnsitz überein stimmen. Es gibt sogar Bürodienstleister, die Dir neben dem Büro und Sekretariatsservice eine offizielle Geschäftsadresse anbieten, siehe z.B.: ebuero.de/business-center-und-geschaeftsadresse/index.html

Wenn Du also bei B in Stadt 2 Dein Gewerbe anmeldest, dann bist Du für behördliche Post immer unter der Adresse in Stadt 2 erreichbar. Du kannst Dir die Post ja von B weiter schicken lassen oder B sortiert für Dich vor.

Ob Du in Stadt 1 auch eine Betriebsstätte anmelden musst im Sinne von §12 Abgabenordnung hängt sicher von Deinem Geschäftsmodell ab und da empfehle ich Dir die Beratung vom Steuerberater.

Weitere Tipps findest Du in unserem Gründer-Lexikon.

Viele Grüße, Dein start!up - Team

Hallo a-mano,

wenn man ein Gewerbe anmeldet, dann möchte man ja etwas tun um Geld zu verdienen. Ich denke mal das das tägliche pendeln von 500km einfach eher nicht zu schaffen ist als Einzelperson. Wenn dein Gewerbe über zuverlässige Angestellte im 500km entfernten Ort geführt wird, könnte ich mir vorstellen das es funktionieren könnte.
Es klingt für mich ein bischen unseriös, wenn man nur eine „Briefkastenfirma“ sehr weit entfernt betreibt.
Genaue Auskünfte geben hier aber Steuerberater, Finanzamt und Gewerbeamt.

Gruß Svalroph