Krankversicherung in Verbindung Kleingewerbe

Hallo, ich hab ein Nagelstudio als Kleingewerbe angemeldet. Da ich hauptberuflich aber auf 20 Std. angestellt war, mußte ich mir wegen dem geringen Zuverdienst keine Gedanken machen bzgl. der Krankenversicherung. Jetzt beabsichtige ich meine Anstellung zu kündigen und nur noch zu Hause das Nagelstudio zu betreiben. Ich wollte jetzt eigentlich wissen wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze bei selbst. Arbeit ist um wieder in die Familienversicherung meines Mannes zu kommen. Ich hab da verschiedene Auskünfte, mal 400 Euro, mal 365 Euro. Dann müßte ich ja noch wissen, ob dieser Betrag die reine Einnahme (das was meine Kunden bar auf den Tisch legen :smile: )betrifft, oder ob ich da von meinem zuversteuernden Einkommen des Kleingewerbes ausgehen kann. Praktisch Einnahmen abzüglich Ausgaben, die Überschuß-Rechnung die ich auch beim Finanzamt angebe. Denn ich hab ja auch Ausgaben, wie Material ect…
Wäre echt super wenn mir da Jemand Auskunft geben könnte. LG Susi

Susi… bleiben Sie ganz relaxt und rufen mich morgen Vormittag einmal an!
Es gibt einen guten Weg für Sie, den ich Ihnen gerne aufzeigen möchte.

Liebe Grüße, Matthias :smile:)
0173/2006795

Hallo,
am besten, du gehst zu deiner Krankenkasse und lässt dich ausführlich beraten. Bei Einkommen von Selbständigen ist das immer eine problematische Angelegenheit. Im Regelfall gilt das Einkommen laut letzten vorliegenden Steuerbescheid und zwar das zu versteuerende Einkommen. Es ist jedoch am besten, man klärt die Angelegenheit vorher einvernehmlich ab.

VG
ayro

Hallo Susi,
Die Familienversicherung ist geregelt im SGB V § 10.
365€ als Einkommensgrenze Es zählen Betriebseinahmen- Betriebsausgaben…Bitte im Vorfeld mit der Kasse sprechen, nicht das diese durch die Jobaufgabe zu dem Schluss kommen das Sie nun Hauptberuflich Selbstständig sind.
Gruß

Hallo Tanja S.,

die Einkommensgrenze bei Selbstständigen ist 365 €, ausserdem darf die wöchentliche Arbeitszeit für die Selbstständigkeit nicht länger als 18 Std./Woche sein.

Als Einnahmen gilt der Gesamtbetrag der Einkünfte, der auch beim Finanzamt geltend gemacht wird. Also so wie du es richtig vermutet hast. Es werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Vielen herzlichen Dank für die Super Auskunft. Jetzt blick ich endlich mal durch! LG Susi

Vielen herzlichen Dank für die Super Auskunft. Jetzt blick ich endlich mal durch! LG Susi

Wenn man selbstständig tättig ist, ist eine kostenfreie familienversicherung nicht möglich.

aber kurz zu den beiden grenzen: man darf als familienversicherte keine einnahmen über 365 eur haben (mieteinnahmen, zinseinnahmen…) oder aber nicht mehr als 400 eur, wenn es sich um einen minijob handelt.

da su selbstständig bist, musst dud dich entscheiden, ob du dich in der PKV (private krankenversicherung) oder weiterhin in der GKV (gesetzl. krankenversicherung) versicherst.
im internet findest du dazu viele infos. ich finde die gesetzlich auf die jahre und für die zukunft besser.

die beitragsberechnung bezieht sich immer auf den gewinn, welcher dann auch auf dem einkommenssteuerbescheid steht.