Künstlernamen auf Geschäftspapieren & Co

Hallo zusammen,
ich möchte mir gerne alsbald ein eigenes „Corporate Design“ erstellen. Selber bin ich studierter Dipl. Designer, arbeite seit meinem Abschluss in einer Agentur, trage jedoch den Gedanken in mir, mich in naher Zukunft selbstständig zu machen. Das eigene CD soll hierzu mit die ersten Schritte einlenken. Als Zusatz zu selbigen würde ich mir gerne einen Künstlernamen in meinen Personalausweis eintragen lassen, welchen ich bereits seit geraumer Zeit, bei manchen gestalterischen Projekten mit verwende. Meine erste Frage wäre nun:
Kann ich diesen Künstlernamen – nachdem er vom Amt bestätigt in meinen Personalausweis eingetragen wurde – auch innerhalb meines kompletten CD, will u.a. heißen; auf den sog. „Geschäftspapieren“ (wie z.B. Visitenkarte, Briefbogen, Rechnungsbogen etc) als auch direkt bei der Bildmarke (beim Logo) als zusätzliche Wortmarke, anstelle meines „eigentlichen von Geburt an bürgerlichen Namens“ führen bzw. verwenden? Kann ich dann also z.B. anstatt „Peter Müller – Grafiker u. Maler“, als „Pierre Pinselblick“ – Grafiker u. Maler“ auftreten?
Der Sinn eines vorhandenen und bestätigten Künstlernamens sollte es ja eigentlich sein auch unter selbigen in der Öffentlichkeit auftreten zu können. Geht dies aber in der bundesrepublikanischen Bürokratie wirklich ohne weitere Hürden bzw. Probleme?
Hat jemand von Euch schon einmal konkret auf seinem dafür zuständigen Amt, einen solchen Antrag gestellt und wenn ja, was mußte er konkret nachweisen?

Meine zweite Frage beträfe den altbekannten Diskurs zwischen „freiberuflischer Künstler“ und „kleingewerbetreibender Grafiker“. Auch hier bin ich mir persönlich noch nicht zu 100% sicher, welche Dienstleistungen ich dann schlußendlich anbieten möchte bzw. welche der beiden Varianten nun definitiv die bessere für mich wäre (Stichwörter KSK, Gewerbesteuer, IHK Beiträge, Buchführung etc). Im Netz kann man zu beiden Variationen eine Menge lesen, was ist jedoch mit einer Mischung / Kombination aus beidem?
Ist jemand von Euch z.B. sowohl freischaffender Künstler (z.B. durch das Anbieten von gestalterisch, künstlerischen Dienstleistungen u. Abrechnungen per Stundensatz – z.B. die Erstellung eines CI / CD) als auch Gewerbe- oder Kleingewerbetreibender (z.B. weil Ihr selbsterstellte Grafiken auch als Druckerzeugnisse (z.B. über eine Internetdruckerei) in „höherer Auflage“ mit Gewinnabsicht selbst verkaufen wollt)?

Konkrete Fallbeispiele, eigene Erfahrungswerte und / oder entsprechende (auch rechtliche) Quellenangaben hierzu wären sehr hilfreich. Ich bedanke mich schon einmal vorab sehr für die Antworten und wünsche allen einen erfolgreichen Tag.

Gruß: Basti

Hallo Basti,

zum ersten Punkt kann ich Dir nichts sagen, aber zum zweiten vielleicht. Ich bin Grafik-Designerin und Verlegerin und habe dafür ein Gewerbe angemeldet. Das heißt, ich rechne Grafik-Design und Bücher über das Gewerbe ab. Trotzdem bin ich Mitglied in der KSK, ganz regulär, weil 1. die Einkünfte aus dem Verlag wesentlich geringer sind als die Design-Einkünfte und 2. ich meine Bücher selbst schreibe und layoute, das also auch eine künstlerische Leistung ist.
Ich kann Dir nur raten, Dir professionelle Beratung zu suchen, ich konnte bei der Gewerkschaft nachfragen, aber es gibt auch andere Verbände, die Beratung für Designer anbieten. Alles kostenlos wirst Du nicht bekommen, aber fundierte Beratung ist ihr Geld wert.

Viel Erfolg!
Trilli