Leasing von Internetseiten?

Hallöchen,

ich bin freiberuflicher Webdesigner und möchte meinen Kunden anbieten, dass Sie sich eine Webseite leasen, statt kaufen können.

Da ich kein Jurist bin, habe ich nun 2 Fragen:

  • Vermutlich wird ein Standard-Leasingvertrag wie bei einem KFZ nicht funktionieren, da es ja ein immaterielles Gut ist, oder liege ich da falsch?
  • Hat jemand eine Idee wo ich eine Vorlage/Muster für einen solchen Vertrag, bzw. woher ich allgemeine Leasingbedingungen für Internetseiten und Onlineshops bekommen könnte, ohne extra einen Juristen für unbezahlbar teures Geld damit zu beauftragen?

Viele Grüße,
Markus H.

sorry nicht wirklich eine ahnung das mit dem immatriellen Wirtschafts gut stimmt - rechte leasing ist aber meines wissens nur fuer den leasinggeber ein groesseres risiko - was du ja selbst als risiko eingehst - gibt halt keine drittvrrwertbarkeit des leasinggutes bei zahlungsstoerung. Ich wurde mal bei IT leasing buden wie bfl oder Ch auf der homepage stoebern - vielleicht auch grenke

Dr moseschus vom fast factorungverband bietet als syndikus sicher so eine nur leistung an - kostet sicherlich bissl was

Gruss

H. Kahlcke

Da gibt es zum einen das Problem, dass der Leasinggegenstand immateriell ist. Daraus resultiert jedoch lediglich, dass der Leasinggeber mit dem Softwarehersteller (so wir ihn denn als einen solchen bezeichnen können) eine Verwertungsvereinbarung für das Lizenzrecht treffen muss, die dem Leasinggeber die verwertung an einen Dritten ermöglichen.

Viel schwieriger ist jedoch die darstellung als Leasingvertrag; Der Leasingerlass schreibt nach Vertragsende eine Fungibilität des Leasinggegenstandes vor - Das bedeutet, dass eine Drittverwertbarkeit des Leasinggegenstands gewährleistet ist.
Da scheint mir bei Internetseiten, welche speziell für ein Unternehmen hergestellt werden, nicht gegeben.

Die Frage ist auch, wer der Leasinggeber sein soll. Da habe ich weitere Bedenken, da der Leasinggeber mit dem Leasingvertrag, die Nutzungsüberlassung des Leasinggegenstandes schuldet. Die Nutzungsüberlassung eines KFZ ist einfach. Wenn das KFZ defekt ist, wird es halt repariert. Was ist, wenn die Homepage mit der Zeit einen Fehler zeigt, den nur der Produzent beheben kann… Noch schwieriger, wenn der Programmierer „gegen einen Baum gefahren ist“… oder ähnlich.

Ich denke nicht, dass Ihr Vorhaben realisierbar ist. internetseiten lassen sich in aller Regel nicht verleasen.

Gern kannst Du mir weitere Fragen zu diesem Thema stellen.

Beste Grüße

[email protected]

Hallo,
sorry auf dem Gebiet Rechtssicherheit Internet muss ich passen. Da wären meine Tipps nix wert.

Erstmal herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Realisierbar müsste das schon sein, da es schon einige Agenturen gibt, die das anbieten, aber dort finde ich keine Leasingbedingungen nach denen ich mich richten könnte.

Wahrscheinlich habe ich mich auch nicht detailliert genug ausgedrückt. Das Szenario sieht folgendermaßen aus:
Hersteller und Leasinggeber sind die gleiche Person, nämlich ich. Die Erstellung der Webseite erfolgt mit Typo3, das selbst Open Source, also frei verwertbar ist. Es existieren somit keine Lizenrechte, die man beachten müsste. Der Kunde, also Leasingnehmer, erhält von mir das Grundgerüst der Seite mit lediglich exemplarischem Inhalt. Kundenspezifischen Inhalt wie Produkte, Firmenlogo, Angebote oder Lizenzpflichtige Bilder pflegt der Kunde selbst ein und ist selbst dafür verantwortlich. Die Webseite befindet sich während des Leasings auf meinem Server.

D.h. der Kunde beauftragt bei mir eine Internetseite.
Er hat dann bei Fertigstellung die Option diese zu kaufen, dann kann er damit machen was er möchte, oder er least diese. Wenn er sich für das Leasing entscheidet, bezahlt der Kunde monatlich lediglich eine Dienstleistung (Verfügbarmachung der Webseite und technischen Support). D.h. der Kunde kann dann die Inhalte der Webseite an seine Wünsche anpassen, und die Öffentlichkeit kann diese Webseite einsehen und benutzen. Wenn während des Leasingzeitraumes Fehler oder technische Mängel auftauchen sollten, werden diese von mir kostenlos beseitigt. Nach Abschluss des Leasings hat der Leasingnehmer dann die Möglichkeit die Webseite zu kaufen bzw. Abzulösen, und dann kann er damit machen was er möchte. Wenn er das nicht tut, werden die Kundenspezifischen Inhalte vernichtet und jemand anderes kann diese Seite leasen.

Das einzige was sicherlich mit in den Vertrag müsste, ist, dass ich keine Gewähr für die Funktionalität des Servers und dessen Internetanbindung habe, da dieser von mir bei einem Hosting-Unternehmen gemietet ist und ich keinen Einfluss darauf habe. Ebenso kann keine 100% Verfügbarkeit garantiert werden, da es im Internet durchaus zu Ausfällen kommen kann. Ebenso müsste wohl meine Haftung für Einflüsse durch Fremdeinwirkung (z.B. durch Hackerangriffe) ausgeschlossen werden.

Ich hoffe meine Schilderung ist konkreter und ich habe einige Bedenken beseitigt.

Wenn Sie Lust und Zeit hatten sich das durchzulesen, wäre ich für weitere Bedenken, Kritik oder Ideen sehr dankbar :smile:

Herzliche Grüße,
Markus H.

Vielen Dank für die Tipps, das werd ich mir einmal ansehn :smile:

Hallo Markus,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen, da ich mit solchen Dingen nicht beschäftige. Aber ich denke, das wird ziemlich schwierig, da jemanden zu finden, der sich mit Leasing von Webseiten auskennt.

Trotzdem viel Erfolg und viele Grüße

Mikey

Hallo Markus H.,

das ist sicher ein Markt der Zukunft, aber da habe ich keine Erfahrung - sorry. Es gibt einen Bundesverband der Leasinggesellschaften in Berlin, die könnten vielleicht Auskunft geben.

Gruss

AK

Hallo, es tut mir Leid, ich bin Spezialist für Mobilienleasing. Ich bin im Falle von Spezialleasing nicht der richtige Ansprechpartner.

So etwas hatte ich mir schon gedacht. Ich darf dennoch dazu sagen, dass es einige Probleme geben kann;
Erstens: Um Leasinggeschäfte dieser Art zu tätigen benötigen Sie eine Lizenz der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistung.
Zweitens: Die Erstellung von AGBs muss speziell auf Ihre Anforderungen ausgelegt sein.

Zu meine/ unserer Person:
Wir providen in deutschland zur Zeit 3 Leasinggesellschaften, für die wir sowohl die komplette Vertraganbahnung, als auch die Abwicklung der Verträge während der Laufzeit und danach übernehmen.
Zusätzlich beraten wir diese Unternehmen in allen Belangen dieser Geschäftsbereiche.
Dazu gehört auch die Konzeption und die Erstellung von Entsprechenden Vertragbedingungen und Dokumenten. Gleichfalls können wir Sie bei der Erlangung der notwendigen Lizenz unterstützen.
Ich kann Ihnen den Vorschlag unterbreiten, dass wir gemeinsam darüber sprechen, was ich für Sie tun kann.
Sie erreichen uns unter [email protected]

Gern höre ich von Ihnen

Beste Grüße