Hallo Engelchen,
wie due selbst schreibst, geht es um zwei verschiedene Sachen
a)
Ich möchtemich mit einem Imbiss selbständig machen.
Dort sollen in erster Linie Bagel belegt und verkauft werden.
ein Imbiss ist relativ problemlos zu eröffnen. Hier bist du der Industrie- und Handelskammer zugeordnet.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich das als NICHT- Bäcker
überhaupt darf, zumal ich auch kein Meister bin??
Da es keinen Bäcker gibt, der die Bagels so backen kann wie
ich das gerne hätte und diese zudem ziemlich teuer wären,
werde ich diese selber backen müssen.
b) Backen fällt m.W. unter die handwerksordnung mit der Ausnahme, falls es in geringerem Anteil in Gaststätten/Fleischereien passiert.
Welche Räumlichkeiten möchtest Du für dein Gewerbe nutzen ?
Dir ist hoffentlich bewußt, dass der gewerbsmässige Umgang mit Lebensmitteln nicht in deiner Privatküche stattfinden kann ? Das Gewerbeamt verlangt u.a. glatte Oberflächen (i.d.R. Edelstahl, keine Haushaltsarbeitsplatten) und verfliesste Böden und Wände.
Vielen Dank
Bitte sehr.
Ciao maxet.
P.S.: Grossschreibung wird in Foren als Schreien verstanden und sollte daher unterlassen werden.