Minijob oder Selbständigkeit?

Hallo!

Folgende Situation: Ich bin an der Uni als wiss. Angestellte tätig (so ein Mischmasch aus Beamten- und Angestelltenverhältnis).

Jetzt wurde mir ein Zusatzjob in einer internationalen Organisation angeboten. Ich werde stundenweise bezahlt, das Gehalt wird von Monat zu Monat variieren, aber wohl zumindest vorläufig 400 Euro nicht übersteigen.
Mein zukünftiger Chef meinte, eine Ich-AG wäre für die Organisation die beste Lösung. Wenn ich recht informiert bin, scheidet diese aber für mich aus, da ich ja nicht arbeitslos bin. Sehe ich das richtig?

Ich habe daher folgende Fragen: Ist ein Minijob mit variablem Lohn möglich? Dann wäre das für mich wohl die günstigste Alternative oder?
Sollte dies nicht möglich sein, bliebe wohl nur noch die Selbständigkeit? Welche Form würde ich dann am besten wählen? Was gäbe es zu berücksichtigen? Ich hätte nur einen Auftraggeber und keine Angestellten.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruss,
mary-lou

Mein zukünftiger Chef meinte, eine Ich-AG wäre für die
Organisation die beste Lösung.

Wenn Du nur ihn als Kunden hast, geht das schnell in Richtung „Scheinselbstständigkeit“. Den Ärger und die Nachzahlereider Sozialabgaben möchte er bestimmt nicht erleben.

Wenn ich recht informiert bin,
scheidet diese aber für mich aus, da ich ja nicht arbeitslos
bin. Sehe ich das richtig?

ja

Ich habe daher folgende Fragen: Ist ein Minijob mit variablem
Lohn möglich?

Ja. Gibt es recht oft.
mehr zu Minijobs: http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.htm

Dann wäre das für mich wohl die günstigste Alternative oder?

Ja
HInweis: Angestellte im ÖD müssen aber ihren Arbeitgeber über die Aufnahme eines Zusatzjobs informieren.
Der AG darf aber nur in den seltensten Fällen „Nein“ sagen.

Gruß JoKu

Welche Kosten fallen bei einem Kleinunternehmen an
Hallo!

Vielen Dank für Deine Antwort!
Bei einem Kleinunternehmen würde die Scheinselbständigkeit keine Rolle spielen oder?

Dann wäre das für mich wohl die günstigste Alternative oder?

Ja

Leider sieht’s so aus, als wäre ein 400-Euro-Job nicht möglich. Dann bleibt wohl nur noch die Möglichkeit als Kleinunternehmer.
Welche Kosten fallen an? Die ca. 25 Euro für die Anmeldung eines Gewerbes. Keine Umsatzsteuer, weil der Umsatz 17500 Euro nicht übersteigen wird. Welche sonstigen Steuern?

Danke!
Grüße,
mary-lou

Bei einem Kleinunternehmen würde die Scheinselbständigkeit
keine Rolle spielen oder?

Es ist egal ob klein oder groß
Du arbeitest nur für einen Kunden/Auftraggeber

… Kleinunternehmer. …
Welche Kosten fallen an? Die ca. 25 Euro für die Anmeldung
eines Gewerbes.

Büromaterial, Porto, Abschreibeung für PC, Fahrtkosten, …
http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#buchhaltung

Welche sonstigen Steuern?

Einkommensteuer auf den Gewinn

Gruß JoKu

Einkommenssteuer - Kleinunternehmer + Angestellter
Hallo nochmal!
Vielen Dank für die Hilfe!

Einkommensteuer auf den Gewinn

Ok. Der Steuerprozentsatz hängt von der Höhe des Gewinnes ab, richtig? Errechnet sich der Gewinn NUR aus meiner „Unternehmertätigkeit“ oder werden auch meine Bezüge berücksichtigt?

Ich muss ungefähr abschätzen können, wieviel Steuern ich zahle, weil ich dann meinen Stundenlohn noch einmal nachverhandeln werde…

Thanks!
mary-lou

Einkommensteuer auf den Gewinn

Ok. Der Steuerprozentsatz hängt von der Höhe des Gewinnes ab,
richtig? Errechnet sich der Gewinn NUR aus meiner
„Unternehmertätigkeit“ oder werden auch meine Bezüge
berücksichtigt?

Bitte „im Kopf zwei Schubladen zimmern!“:
a) Eine für die bisherige Tätigkeit als Angestellte,
b) eine für die Nebentätigkeit

a) kommt wie bisher in Anlage N der SteuerErklärung
b) der ermittelte Gewinn kommt in Anlage GSE

Ich muss ungefähr abschätzen können, wieviel Steuern ich
zahle, weil ich dann meinen Stundenlohn noch einmal
nachverhandeln werde…

In http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm und http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm
gibt es Links zu online-EinkommensteuerRechnern
Je nach Familienstand und bisherigem Einkommen bzw. Steuern beträgt die Steuer für diese zusätzlichen EInkünfte zwischen ca. 25 und 40%

Folgende Situation: Ich bin an der Uni als wiss. Angestellte tätig …

Mitarbeiter Öff. Dienst müssen übrigens ihren Vorgesetzten über einen Nebentätigkeit informieren:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm#arbeitgeber

Gruß JoKu

Scheinselbständigkeit?
Hallo nochmal und vielen Dank für die geduldigen Antworten!

Bei einem Kleinunternehmen würde die Scheinselbständigkeit
keine Rolle spielen oder?

Es ist egal ob klein oder groß
Du arbeitest nur für einen Kunden/Auftraggeber

Bedeutet dies, dass man grundsätzlich Probleme bekommt, wenn man selbständig ist – unabhängig ob als Ich-AG oder Kleinunternehmer etc. – und nur einen Kunden/Auftraggeber hat?

Dies würde ja für mich bedeuten, dass Selbständigkeit keine wirkliche Option ist, richtig?

Danke!
Grüße,
mary-lou

Bedeutet dies, dass man grundsätzlich Probleme bekommt, wenn
man selbständig ist – unabhängig ob als Ich-AG oder
Kleinunternehmer etc. – und nur einen Kunden/Auftraggeber
hat?

Wenn es rauskommt, darf der Arbeitgeber die ganze Sozialversicherung nachzahlen.

Dies würde ja für mich bedeuten, dass Selbständigkeit keine
wirkliche Option ist, richtig?

Es sei denn, Du machst etwas Werbung und kommst innerhalb abshbarer Zeit zu weiteren Kunden

Grüße,
JoKu