Mit Reisegewerbe gbr gründen ?

Hallo meine Frage möchte gerne eine gbr gründen muss aber das Reisegewerbe beantragen weil ich ab und zu unterwegs verkaufe.
Also geht eine gbr? 1 person reisegewerbe und eine normales gewerbe ? weil das anmeldeformular für das reisegewerbe sieht anders aus als das normale also steht nix von gbr drauf. Geht die gbr danach noch zu gründen oder wie funktioniert das. Wie muss ich das dann beim finanzamt melden ? Bin ich dann erstmal einzelunternehmer oder muss ich da beteiligung an einer Personen gemeinschaft ankreuzen. weil ist ja noch keine gemeinschaft gegründet oder verstehe ich das falsch ?

vielen Dank im vorraus für die Hilfe

Hi

Weil noch keiner etwas geantwortet hat, will ich dir kurz etwas dazu sagen. Die Reisegewerbekarte ist nicht dafür da, das du ein Gewerbe hast. Ein Gewebe bekommst du mit jeder Gewerbeanmeldung. Die Reisegewerbekarte ist ein Dokument, das dich als fliegender ehrlicher Händler ausweißt, der keine feste Geschäftsadresse hat.
Du kannst mit einem Reisegewerbe keine Laden aufmachen und mit einem normalen Gewerbe nicht auf Märkte reisen. (Ich hoffe, das meine Formulierung so richtig sind.)
Was also deine weiteren Gründungen angeht, dürften zwar im Zusammenhang, aber unabhängig von einander sein. Davon habe ich aber keine Ahnung, da musst du dich vielleicht wo anders ausführlicher beraten lassen.
Was sagt den die IHK dazu. Die wissen doch meistens alles.

Gruß Nino

Danke für die Antwort also das Gewerbeamt sagt wieder das ist egal ob nun Reisegewerbe oder nicht. Die Gbr kommt durch den Vertrag zu stande . Es wäre nicht erforderlich das dies im Reise Gewerbe vermerkt ist man sollte aber kopie vom gbr Vertrag dabei haben. Was wieder so ne auslegungssache ist zb steht im §55a das man gelegendlich waren auf märkten messen zb. verkaufen darf ohne Reisegewerbe. Ist natürlich viel billiger 45 € statt 400 €.
mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]