Hallo Dauerparker,
es ist möglich sich Namensrechte zu sichern und somit auch die Rechte an einem Domainnamen mit z.B. genau dieser Schreibweise. In wie fern das ganze berücksichtigt werden kann, dass diese Domain schon seit Jahren in Betrieb ist, kann ich leider nicht beantworten. Allerdings würde ich hier dringend zu anwältlichem Beistand raten.
Handelt es sich z.B. um eine .de Domain wird vom Kläger (der jenige der die Domain erhalten möchte) ein Disput-Antrag bei der DENIC eingereicht. Nach diesem werden Veränderungen an der Domain von der DENIC geblockt. Erst wenn ein rechtlicher Nachweis vorliegt, wem die Domain nun rechtlich korrekt zusteht, kann diese wieder per Update verändert werden (z.B. andere Nameserver eintragen oder ähnliches).
Und es könnte natürlich durchaus sein, dass die Domain dem jenigen zugesprochen wird, der die Rechte an der Marke oder die Namensrechte besitzt.
Ich bin kein Anwalt und darf auch kein rechtliches Urteil über den Fall abgeben, allerdings wie oben schon erwähnt würde ich Vorsicht walten lassen.
Gruß,
Felix