Muss ich bei einem Nebenjob von zu Hause aus auch

Hallo zusammen, ich bin zur Zeit Hausfrau und habe seit kurzem einen Nebenjob, den ich von zu Hause aus per PC erledigen kann. Wieviel Steuern muss ich von meinem Verdienst zahlen? Vielen Dank vorab.

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate bei Fragen zu Steueroptimierung offshore und Geldanlage

http://www.brutto-netto-rechner.info/

Hallo zusammen, ich bin zur Zeit Hausfrau und habe seit kurzem
einen Nebenjob, den ich von zu Hause aus per PC erledigen
kann. Wieviel Steuern muss ich von meinem Verdienst zahlen?
Vielen Dank vorab.

Hallo Margitta,

das kann man so einfach nicht sagen. Wo (z.B. von zu Hause aus) du Geld verdienst, ist egal. Es gilt die ganz „normale“ Steuertabelle:
http://www.brutto-netto-rechner.info/

Diese führt jedoch zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen, je nachdem, ob du verheiratet bist, Kinder hast, welche (Werbungs-)Kosten du abziehen kannst etc. . Und wenn du von daheim arbeitest, solltest du auf jeden Fall die dafür anfallenden Kosten (z.B. Miete anteilig für dein Arbeitszimmer) absetzen.

Ich hoffe, das hilft etwas.

Viel Erfolg!
Roger

Pauschal kann man das überhaupt nicht sagen.

Übst Du den Job im Angestelltenverhältnis aus oder selbständig?
Grundsätzlich: Bist du verheiratet, werden die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet und zusammen versteuert. Bist du ledig, werden alle Deine Einkünfte zusammengerechnet und versteuert.
Da das Steuersystem progressiv gestaltet ist, gibt es keinen festen bzw. einheitlichen Steuersatz, sondern der hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab.

Ausnahme: Falls Du angestellt bist und einen sog. 400 €-Job hast, wird dieser idR mit 2 % pauschal versteuert. Diese Steuer übernimmt entweder der Arbeitgeber oder wälzt sie auf Dich ab.

Wenn das nicht der Fall ist, gilt das oben beschriebene.

Hallo Margitta!
Als erstes mußt Du den Nebenjob beim Gewerbeamt anmelden wenn Du ihn mit Gewinnerzielungsabsichten (und Erfolgen) betreibst. Damit solltest Du nicht länger als 3 Monate warten.Dann erhältst Du vom Finanzamt einen Auskunftsbogen, in dem Du alle Angaben zu deinem Gewerbe machst.Wichtigste Teil hier ist, ob Du mit oder ohne Umsatzsteuer arbeitest.Solltest Du umsatzsteuerpflichtig sein mußt Du eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgeben.(Einnahmen/Ausgaben).Am Ende des Jahres mußt Du dann Deine Steuererklärung machen oder machen lassen.

Dies ist keine Steuer-oder Rechtsberatung.Diese kannst Du Dir nur von einem Spezialisten holen.

Gute Umsätze
Ralph

PS: Solltest Du in der Nähe von Berlin wohnen kann ich Dir Jemanden empfehlen.

Hallo,

die Frage ist zu ungenau. Zu klären wäre der Familienstand, die Veranlagungsart, die weiteren Einkünfte, die Art des Arbeitsverhältnisses und die Höhe des Verdienstes.

Gruß Andreas

Hallo,
so einfach kann man das nicht beantworten:
Ist es unter 400 Euro, könnte es ein Minijob sein, bei dem der Arbeitgeber alle Abgaben bezahlt.
Über 400 Euro ist es SV-pflichtig, d. h. ganz normale Abzüge wie beim Vollzeitjob incl. Lohnsteuer nach Steuerklasse, ggf. Gleitzonenberechnung in der Sozialversicherung.
Des weiteren sind viele mit sowas selbständig angemeldet (bzw. wird das verlangt) dann kommt es auf die Einnahmen abzüglich Ausgaben an, als dem „Gewinn“, der zum restlichen Einkommen dazu gerechnet wird und dann der Steuer unterliegt.

Hoffe, das hilft schon mal weiter!

Hallo,
diese Frage kann ohne konkrete Angaben zur Art der Tätigkeit und Höhe der Einnahmen/Ausgaben sowie der sonstigen Einkommenssituation und auch den persönlichen Verhältnissen nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara

Das hängt von Ihrer Steuerklasse ab. Bei Klasse I ab knapp 1.000 Euro im Monat, bei Klasse V oder gar VI beginnt die Steuer früher und ist wesentlich höher.

Die Steuerklasse hängt von den Faktoren ab:
-alleinstehend? Hauptjob vorhanden?
-alleinerziehend?
-verheiratet und Ehemann hat Klasse III, IV oder V?

Das kann nicht so pauschal gesagt werden… Kommt auf die Höhe des Verdienstes und die Anstellungsbedingungen an…

Hallo zusammen, ich bin zur Zeit Hausfrau und habe seit kurzem
einen Nebenjob, den ich von zu Hause aus per PC erledigen
kann. Wieviel Steuern muss ich von meinem Verdienst zahlen?
Vielen Dank vorab.

Wenn das ein Nebenjob auf nichtselbstständiger Basis ist, zahl der Arbeitgeber die Pauschalen direkt an die Knappschaft.
Ist es ein nebenerwerb auf Selbstständiger Basis, musst du dich spätestens 6 Monate nach dem ersten Einkommen Gewerblich auf NEBENERWERB anmelden und dann per Lohnsteuerjahresausgleich die Einnahmen und Ausgaben angebn und bis 17.500,- Euro im Jahr ist das als Kleinstunternehmer Umsatzsteurbefreit aber dann auch bitte keine MwSt ausweisen. Zudem muss amn bei den Summen keine Einkommenssteuer zahlen, aber vorsicht mit der Krankenkasse usw.

Gruß Frank

Haengt von der Hoehe des Verdienstes ab. Wird man in die Kategorie Geringverdiener eingesstuft, zahlt man so gut wie keine Steuern, wird eine Lohnsteuerklasse zugrunde gelegt, dann natuerlich wieder abhaengig von dieser.
Die Frage ist zu allgemien gehalten.
Gruss

Hallo,
das hängt ganz vom Vertrag und der Vergütung ab. Möglicherweise ist auch noch zu beachten, ob es sich um sog. Heimarbeit handelt.
Bei einer Vergütung bis 400,- Euro/Monat fällt nur eine pauschale Steuer in Höhe von 2% an. Entweder trägt die der AG oder der AN muss eine LSt-Karte vorlegen.
Bei höheren Vergütung wird i.d.R. eine LST-Karte verlangt. Abhängig von der auf der LSt-Karte ausgedruckten LSt-Klasse erfolgt der Steuerabzug.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß